fresh2 Geschrieben 22. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 (bearbeitet) Hi, ich wechsel zum 01.12 das unternehmen. bei jetziger firma habe ich 30 tage urlaub. 26 sind schon genommen und 4 habe ich noch offen. bei der neuen firma habe ich 24 tag anspruch. was heist das nun. kann ich unbesorgt die 4 tage der jetzigen firma aufbrauchen. oder wird anteilsmäßig angepasst. bei der alten firma habe ich dann 11 von 12 monaten anspruch und bei der neuen dann 1 von 12 monaten anteilsmäßig anspruch? Bearbeitet 22. Oktober 2008 von fresh2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 22. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 Anteilsmässig. Also bei der alten Firma 11/12 von 30 Tagen und bei der neuen 1/12 von 24 Tagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 22. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 Anspruch alte Firma: 30/12*11 = 27,5 --> 28. neue Firma: 24/12*1 = 2. Siehe Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_KaelteContainer Geschrieben 22. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 so ganz stimmt das angeblich nicht... wenn man nach dem 30.06. wechselt hat man Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub in der alten Firma. In der neuen Firma hast du dann für Dezember 1/12 Urlaubsanspruch den du dann aber afaik nicht nehmen dürftest wenn du deinen alten Jahresurlaub komplett aufbrauchst. Zumindest müsstest du dann in der neuen Firma Bescheid sagen. Ich hoffe ich hab das jetzt korrekt wiedergegeben. So ungefähr hat´s mir auf jeden Fall ne Verwandte erklärt (nachdem ich in ner ähnlichen Situation war) die mit sowas wegen Steuerrecht öfter mal zu tun hat. Gesetzestext hab ich spontan nicht zur Hand, ich mach mich aber nochmal schlau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_KaelteContainer Geschrieben 22. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 Gefunden: einmal hier: BUrIg §5 und hier: BUrIg §6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fresh2 Geschrieben 22. Oktober 2008 Autor Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 Also wäre es dann am besten nicht die letzten beiden tage urlaub aufzubrauchen die ich noch habe. so das ich im dezemeber bei der neuen dann noch 2 hätte! verstehe ich das so richtig KaelteContainer! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guenny0815 Geschrieben 22. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 Ich habe zum 13.10 die Firma gewechselt und mich hat niemand gefragt wie viel Urlaub ich schon genommen habe etc. Ich denke auf meiner ersten Gehaltsabrechnung wird stehen wie viele ich noch nehmen kann und gut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_KaelteContainer Geschrieben 22. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 (bearbeitet) Also wäre es dann am besten nicht die letzten beiden tage urlaub aufzubrauchen die ich noch habe. so das ich im dezemeber bei der neuen dann noch 2 hätte! verstehe ich das so richtig KaelteContainer! hmm... ich weiss nicht ob da der Wechsel von 30 auf 24 Urlaubstagen eine Rolle spielt. Dir stehen nach §5 1/12 des Urlaubs in der neuen Firma zu. (Das wären dann 2 Tage) da du am Anfang des Jahres als du deinen Urlaub einreichen musstest vermutlich noch nicht gekündigt hast standen dir in der alten Firma 30 Tage Urlaub zu. Wenn von vornerein bekannt ist, dass dein Arbeitsverältnis am 30.11. endet stehen dir aber nur 11/12 deines Urlaubs zu. Und du musst nach §6 deine neue Firma informieren. Wenn du jetzt deine 30 Tage schon komplett genommen hättest würden die dir in der neuen Firma eigentlich nicht mehr zustehen. Guenny0815 hätte seine Firma eigentlich auch informieren müssen oder die Firma hätte fragen müssen wieviel Urlaub schon genommen wurde... kann man ja mal vergessen... würd ich aber hier nicht öffentlich als Ratschlag geben... :floet: Nachtrag: das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung! Bearbeitet 22. Oktober 2008 von geloescht_KaelteContainer s.o. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fresh2 Geschrieben 22. Oktober 2008 Autor Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 na ich ahbe noch 4tage urlaub. nach der 11/12 klausel dürfte ich also noch 2 tage nehmen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_KaelteContainer Geschrieben 22. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 du dürftest imho sogar die kompletten 4 Tage nehmen, dann aber bei der neuen Arbeit keinen Urlaub mehr einreichen. wenn du auf Nummer sicher gehen willst heb dir zwei Tage auf und reich bei der neuen Arbeit zwei Tage ein, so wie du dir das schon gedacht hast... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 22. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 Öhm ich muss zugeben ich kenn die genaue Rechtslage nicht aber was hab ich als neue Firma mit seinem alten Arbeitsgeber zutuen. Wenn ich einen Mitarbeiter zum 1.12 einstelle und 24 Tage Urlaub im Vertrag stehen dann kann er für einen Monat 2 Tage bei mir beanspruchen . Alles was davor war liegt nicht in meiner Kontrolle. Solltest nur schauen inwieweit die Probezeit dir eventuell Urlaub untersagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_KaelteContainer Geschrieben 22. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 auch auf die Gefahr hin mehr zu verwirren als aufzuklären: wenn ich bei Arbeitgeber 1 am Anfang des Jahres meine 30 Tage Urlaub einreiche und die auch nehme ist das laut §5 BUrlG rechtens. Allerdings muss ich dann Arbeitgeber 2 darauf hinweisen, dass ich meinen Jahresurlaub schon genommen hab da ich sonst mehr Urlaub in Anspruch nehme als mir zusteht. § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fresh2 Geschrieben 22. Oktober 2008 Autor Teilen Geschrieben 22. Oktober 2008 dann liege ich doch richtig. Ich hatte bei Firma a 30 tage urlaub, mit den 2 die ich noch im november nehmen werde habe ich dann auch nur 28 tage Urlaub genommen (26 halt bis jetzt + die 2 im november). Also stehen mir ja dann noch 2 tage zu. Sprich Firma b muss mir die 2 tage genehmigen für den dezember (bzw. hätte ich ja eh 2 Tage anspruch anteilsmäßig bei firma b(obwohl ich da laut vertrag 24 tage im jahr habe)) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.