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Ausbildungsnachweise - Unterschrift


Kaschej

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Moin,

ich bin am Anfang des 2. Ausbildungsjahres (FISI) und mich beschäftigt folgender Sachverhalt: die Ausbildung mache ich bei 2 "Betrieben" - bin aber nur bei einem angestellt, die Ausbildung habe ich bisher zu 85% Prozent beim anderen ( wo ich nicht angestellt bin ) absolviert. Das sind ausschließlich Seminare und Schulungen bei immer wechselnden Dozenten. Die Ausbildungsnachweise dafür habe ich auch geschrieben und ging davon aus, dass der Betrieb, bei dem ich angestellt bin, sie unterschreiben muss.

Nun geht es darum, ob mein Ausbildungsleiter überhaupt die Nachweise unterschreiben darf, wo er nicht der "Ausbilder" gewesen ist. Dazu schließt sich auch die Frage an, was sich unter dem Begriff "Ausbilder" und "Ausbildungsbehörde" verbirgt ( wobei von beiden ja die Unterschrift bei einem Nachweis erforderlich ist ):

Ausbilder - derjenige ,der die Woche ausgebildet hat oder der "Oberausbilder", dem man im Betrieb unterstellt ist (mein Ausbildungsleiter)

Ausbildungsbehörde - Äquivalent zu "Ausbilder", ob damit der Betrieb gemeint ist, wo ich angestellt bin oder der, wo ich zu den Zeitpunkt die Schulung hatte

Oder ist es auch egal welche von den beiden möglichkeiten unterschreiben?

Grundsätzlich geht es darum, ob es rechtlich in Ordnung und ausreichend ist, wenn mein Ausbilder ( der vom Betrieb bei dem ich angestellt bin, also mein Ausbildungsleiter ) die Nachweise unterschreibt, bei denen er nicht der "Ausbilder" gewesen ist.

Die Richtigkeit der Nachweise steht dabei außer Frage :mod:

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ich würde im zweifel einfach deinen ausbilder (in dem betrieb, der dich eingestellt hat) fragen bzw. den seminarleiter der die seminare durchführt. ich denke, dass dein betrieb sicherlich rege mit dem anderen im kontakt steht. da wirst du dann erfahren, wer unterschreiben soll. das sollte das sicherste sein.

ich muss zum beispiel sowohl seminarleiter als auch meinen ausbilder unterschreiben lassen. also 2 unterschriften.

Bearbeitet von tTt
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