ReneMe Geschrieben 5. November 2008 Teilen Geschrieben 5. November 2008 Ich habe da mal eine rechtliche Frage was das Lizenzmodell von MySQL angeht. Im MySQL Lizenzvertrag steht, das die OpenSource(also die freie) Lizenz nur dann benutzt werden kann, wenn das Programm das gegen den MySQL Connector verlinkt ist, ebenfalls unter Open Source gestellt wird. Nehmen wir einmal an jemand entwickelt ein ERP System das er kommerziell vermarkten will und dabei MySQL als Backend benutzen möchte. Der Quellcode des ERP Systems soll nicht veröffendlicht(closed source) werden. Gleichzeitig soll das System aber mit der Kostenlosesn MySQL Lizenz arbeiten. Würde das ERP System sich mit der MySQL Datenbank über einen MySQL Connector direkt verbinden, dann würde das klaar gegen den MySQL Lizenzvertrag verstoßen. Wie würde es aussehen ,wenn das ERP System eine Datenbankschicht beinhaltet, die von außen durch Plugins an verschiedenen Datenbanken angepasst werden kann. Dann müßte ja nur der Quellcode des Plugins veröffendlicht werden, da das ERP System selber in diesem Falle nicht gegen MySQL kompiliert wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hscade Geschrieben 5. November 2008 Teilen Geschrieben 5. November 2008 meiner Meinung nach dürfte das kein Unterschied machen. Die wollen doch auch ein bisschen Geld haben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ReneMe Geschrieben 6. November 2008 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2008 Das würde ja bedeuten, wenn in einem Softwaresystem eine generische Pluginarchitektur für beliebige Datenbankbackends vorhanden ist, theoretische jeder Datenbakhersteller kommen kann und so seine Rechte einklagen könnte. So nach dem Argument:Es könnte ja rein theoretisch irgendeine drittperson geben ,die für dieses Softwaresystem für diese eine Datenbank ein Plugin entwickelt hat. Sinn einer solchen Pluginarchitektur ist ja ,das die Hostsoftware eben nicht die Datenbank kennen muß(verlinkt ist). OK, dann könnte ich mir ja jetzt auf dem Markt ein ERP System rauspicken welches eine solche generische Pluginarchitektur benutzt(davon gibt es etliche) dann irgendeine poelige Datenbank(DBMS) entwickeln und nebenbei noch ein Plugin ins Netz stellen, das mein DBMS mit dem ausgesuchten ERP System verlinkt. Demnach währe dieses ERP System ja technisch in der Lage sich mit meiner Datenbank zu verbinden. Folglich könnte ich dann von dem ERP Softwarehersteller Lizenzkosten verlangen, da er ein Softwaresystem kommerziell vermarktet hat mit dem es(nachweislicher Weise) technisch möglich ist sich mit meiner DAtenbank zu verbinden. Mann hscade Du hast mich da auf eine Idee gebracht die mich reich machen könnte*g*. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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