Ott08 Geschrieben 9. November 2008 Geschrieben 9. November 2008 Hi:) ich hab gerade mit der Ausbildung(Fisi) begonnen (ist meine zweite, bin schon 33) und überlege gerade, wie es mit dem gesetzlichen Mindestuarlub während einer solchen Ausbildung aussieht. Weiß das jemand von Euch? In meinem Vertrag steht, dass ich dieses Jahr noch ein paar wenige Tage Urlaub habe (anteilmäßig...ich glaube 5 oder 6 Tage). Im Jahr 2009 sind es dann 20 Tage, was mir "ok" vorkommt. Aber dann....im Jahr 2010 sind es plötzlich nur noch 15 Tage Jahresurlaub:confused:...????!!!! (Die Ausbildung geht bis zum Sommer 2011) Wie kann das sein? Was hab ich übersehen? Was hat es damit auf sich? Und vor allem: Gibt es überhaupt einen gesetzlichen Mindesturlaub während der Ausbildung? Wäre dankbar für Aufklärung! LG Ott
Karl Nickel Geschrieben 9. November 2008 Geschrieben 9. November 2008 Klar, das Bundesurlaubsgesetz gilt auch während der Ausbildung Aber gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 24 Werktage, wenn du von Montag bis Samstag arbeitest, oder 20 Tage, wenn du von Montag bis Freitag arbeitest. Wie die 15 Tage im 2. Lehrjahr zustande kommen, kann ich nicht sagen. Was steht denn im 3. Lehrjahr an Urlaubstagen im Vertrag? Eventuell hat sich jemand beim Ausfüllen nur vertan. Da solltest du nochmal nachhaken...
Ott08 Geschrieben 9. November 2008 Autor Geschrieben 9. November 2008 Hallo Karl, danke für Deine Antwort:-) Aber sag mal....wo steht das mit den 20 Tagen Urlaub? Ich hab nur die 24 Tage Urlaubsanspruch gesehen, unabhängig von der wöchentlichen Arbeistzeit (im Gesetzestext, meine ich!)??? Oder hab ich da was falsch verstanden? Im 3. Lehrjahr steht übrigens gar nichts drin, bzw. fürs Jahr 2011! Wie gesagt: Ich hab im September diesen Jahres begonnen. Für 2008 habe ich 5 Tage Urlaub und für 2009 hab ich 20 Tage Urlaub! Für 2010 stehen besagte 15 Tage im Vertrag und für den Rest des 3. Lehrjahres (also für 1011) NIX! Schon komisch.... Naja...ich werd wohl fragen müssen. Hätte eben nur gern vorab gewußt, ob das, was mein Chef mir dann erzählt, auch so korrekt ist;-) LG
Selfcontrol Geschrieben 9. November 2008 Geschrieben 9. November 2008 Genau ... §3 Absatz 1 BUrlG Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
Karl Nickel Geschrieben 9. November 2008 Geschrieben 9. November 2008 Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus. Arbeitet man nur 5 Tage die Woche, wird der Urlaubsanspruch entsprechend umgerechnet. Hierbei wird die Anzahl der Urlaubstage durch 6 geteilt und dieses Ergebnis mit der tatsächlichen Anzahl der Wochentage, an denen gearbeitet wird, multipliziert: 24 Urlaubstage : 6 Wochenarbeitstage = 4 4 * 5 Wochenarbeitstage = 20 Urlaubstage Klingt komisch, ist aber so. Samstag ist ein ganz normaler Werktag
Flar Geschrieben 10. November 2008 Geschrieben 10. November 2008 Bist du eventuell Umschüler, dann verkürzt du wahrscheinlich um ein Jahr. Somit wäre 2010 auch dein letztes Jahr.
Ott08 Geschrieben 10. November 2008 Autor Geschrieben 10. November 2008 Hi zusammen, nochmals vielen Dank für die Antworten:-) Das mit den 20 Tagen hab ich jetzt begriffen:upps Bleibt noch das Problem mit den 15 Tagen, denn Umschüler bin ich nicht. Also lieben Dank. Besonders @Karl! Ich werd dann wohl doch mal mit dem Chef sprechen müssen! LG
allesweg Geschrieben 10. November 2008 Geschrieben 10. November 2008 Wie lange geht der Ausbildungsvertrag denn? Sind das zufällig soviel zwölftel von 20, wie Kalendermonate für das letzte Ausbildungsjahr?
Ott08 Geschrieben 10. November 2008 Autor Geschrieben 10. November 2008 hi alles, nein das besagte ist ein volles Arbeitsjahr..... Es müßten also zumindest 20 Tage sein. Hm....ich warte wohl jetzt noch bis zum Ende der Probezeit und werde dann man nachfragen!:cool:
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