t-block Geschrieben 12. November 2008 Teilen Geschrieben 12. November 2008 Hi ich habe mal ne Frage bezüglich des Vermarkten von Programmen. Enstanden ist das Produkt durch eine Abschlussarbeit. Ich habe mich bei einigen Kollegen informiert, und laut (§ 19 UStG ) wär man als Kleinunternehmer befreit wenn der Umsatz unter der bestimmten Grenze liegt.Da es sowieso soweit nicht kommen wird und ich nur paar Hundert verlangen möchte, würde ich gern wissen, ob ich nun ein Gewerbe anmelden muss. Ist Bei einem einmaligen Verkauf ein Anmelden von einem Gewerbe nötig.? Könnte ich einfach eine Rechnung stellen.? Dabei würde ich die Nutzungsrechte vermarkten, in dem Fall nur für interne Zwecke. Das Produkt ist fertig und wurd in erster Linie nicht für eine Gewinnerzielung programmiert. Jedoch wären Büros u.a. am Programm interessiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bjoeki Geschrieben 13. November 2008 Teilen Geschrieben 13. November 2008 Wenn das eine einmalige Sache ist, nicht. Aber: Du brauchst ganz klar eine Steuernummer vom Finanzamt und musst auch eine Steuererklärung machen. Ruf' einfach beim Finanzamt an, erkläre denen, worum es geht und lass' Dir eine Steuernummer zuteilen. der (steuerliche) Grundfreibetrag beträgt 7664,- Euro. Besteuert (mit der Einkommenssteuer) wird das _gesamte_ Einkommen - ob Du sonst noch Einkommen hast, aus Jobs oder Kapitaleinkünfte etc., wirst Du selbst wissen. Beachte auch den Kindergeld-Freibetrag. Wenn Du über 7680,- kommst, bekommen Deine Eltern kein Kindergeld mehr. (sofern sie überhaupt noch was kriegen) Wissensstand 2007 und keine Gewähr das das so alles korrekt ist. Mal im Juraforum anfragen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigredeyes Geschrieben 13. November 2008 Teilen Geschrieben 13. November 2008 ... und mit dem chef absprechen! was du _während_ deiner arbeitszeit machst, gehört deinem chef! bigredeyes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 13. November 2008 Teilen Geschrieben 13. November 2008 ... und mit dem chef absprechen! was du _während_ deiner arbeitszeit machst, gehört deinem chef! bigredeyes Eben, wollt ich auch grad schreiben Steht eigentlich auch in jedem Arbeitsvertrag, dass du die rechte für alles, was du während deiner Arbeitszeit erstellst, an deinen Brötchengeber abtrittst... Somit auch jedwedes Abschlussprojekt... Wenn dein Chef dir allerdings die Vermarktung erlaubt, lass es dir schriftlich geben, Papier ist nämlich geduldig :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t-block Geschrieben 13. November 2008 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2008 Ja danke erstmal für die vielen infos. also mit abschlussarbeit ist meine bachelorarbeit vom studium gemeint, und vielleicht mein zukünftiger Chef ist nun an diesem Programm interessiert. Von daher weiss er bescheid. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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