harry 1967 Geschrieben 13. November 2008 Teilen Geschrieben 13. November 2008 Guten Abend zusammen Ich hätte da mal ne frage..... Meine Tochter (im September 21 geworden) ist, ohne eine Lehre zu machen, bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und verdient im Jahr unter 7400 Euro. Ich bin im öffendlichen Dienst und mein Arbeitgeber sagt jetzt das ich das von denen gezahltes Kindergeld von Februar (da hat meine Tochter angefangen zu Arbeiten) bis jetzt zurückzahlen soll, da es nicht ein 400 Euro Job ist. Laut aussage eines Bekannten von der IG Metall (ist zwar nicht ÖTV) sagt, das ich es nicht brauche. Googel kann mir auch nichts brauchbares an infos liefern. Kann mir hier jemand eine Info geben? Wäre überaus nett...... LG Harry Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
awollenh Geschrieben 13. November 2008 Teilen Geschrieben 13. November 2008 Es gibt eine Freigrenze von 8600 (Irgendwas mit 8X00, weiß leider net 100%ig genau) Brutto die für dein Kind gelten. Also brauchst du NICHT zurück zahlen. Findet man aber auch im Internet. Google mal nach "Freigrenze Kindergeld" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
harry 1967 Geschrieben 13. November 2008 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2008 klasse werde ich gleich mal machen...googel, die allwissende müllhalde im WWW;) Herzlichen Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 15. November 2008 Teilen Geschrieben 15. November 2008 ich meine das sind 7600 abzgl. Werbungskosten und nich 8600. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchwarzerEngel Geschrieben 18. November 2008 Teilen Geschrieben 18. November 2008 (bearbeitet) ich meine das sind 7600 abzgl. Werbungskosten und nich 8600. Hallo, um genau zu sein: die Einkommensgrenze für das Kindergeld beträgt seit 2004 genau 7.680 Euro pro Kalenderjahr (und zwar NETTO mit Urteil des BverfG von 2005). Die Vorredner haben hierzu lediglich den Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 920,- Euro hinzugerechnet. Und dies nicht zu unrecht. Sollten die tatsächlichen Werbungskosten die 920,- übersteigen, so sind natürlich diese maßgebend! Um hier weitere Spekulationen zu vermeiden und ebenfalls suchenden Kollegen ein paar Quellen zu nennen, sind folgende Links meiner Meinung nach empfehlenswert, wenn es um das Thema Kindergeld geht: Kindergeldgesetz (Stand 09/2008) und Infos zum Kindergeld (AA) Und hier nochmals Näheres zu den Einkommensgrenzen (mit Beispiel): Treffpunkt Eltern (nette Seite übrigens für werdende Eltern oder bereits "im Amt" befindliche ) Schöne Grüße S.E. Bearbeitet 18. November 2008 von SchwarzerEngel RSF Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchwarzerEngel Geschrieben 18. November 2008 Teilen Geschrieben 18. November 2008 (und zwar NETTO mit Urteil des BverfG von 2005). Sorry, ich konnte meinen obigen Beitrag nicht mehr ändern. Hab mir mein Geschreibsel gerade nochmal durchgelesen und muss etwas revidieren: Die Aussage mit dem Netto stimmt nicht so ganz. Es gilt: Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. (siehe auch letzter Link im letzten Post) Entschuldigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 18. November 2008 Teilen Geschrieben 18. November 2008 (bearbeitet) um dem an zu schliessen: bei jobs oder ausbildungen, bei denen man keine lohnsteuern zahlt, hat man keine weiteren abzüge, weshalb es quasi netto ist. sozialabgaben sind kv, rv, pv & av. und mehr abgaben habe ich zum beispiel als azubi nicht^^. der freibetrag ist it 7680 richtig, 920€ werbungskostenpauschale sind auch richtig. also 8600€ pro jahr. allerdings ist deine tochter 21, sie befindet sich also im 22.lebensjahr. zur zeit ist deine tochter nicht kindergeldberechtigt, da sie beim arbeitsamt nicht ausbildungssuchend gemeldet ist und sie sich nicht in einer ausbildung befindet. wenn sie bereits eine abgeschlossene ausbildung hat (dazu zählt auch abgeschlossenes studium) hat sie ebenfalls keinen anspruch, es sei denn sie ist auf der suche nach einer weiteren ausbildung und arbeitslos. Bearbeitet 18. November 2008 von tTt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 18. November 2008 Teilen Geschrieben 18. November 2008 (bearbeitet) nachtrag: wäre deine tochter arbeitslos, und auf der suche nach einer ausbildung, wäre sie kindergeldberechtigt. es klingt hart, aber da deine tochter einer sozialversicherungspflichtigen arbeit nachgeht, erhält sie zur zeit kein kindergeld. evtl reichts aber aus, wenn sie beim arbeitsamt ausbildungssuchend gemeldet ist. allerings müsstest ihr das mit der zuständigen kindergeldkasse/agentur für arbeit abklären. da bin ich dann doch überfragt da ich angehender fisi und kein sachbearbeiter bin. Bearbeitet 18. November 2008 von tTt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
harry 1967 Geschrieben 17. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 17. Dezember 2008 tja...es stimmt ..... Ich habe jetzt alle Daten und Schreiben zusammen... (rechtsamwälte der IG Melall, ÖTV und und und........ Fakt ist..... Solange die Kinder entweder Arbeitsuchend, Auszubildende oder Studenten sind dürfen sie Einkommen bis zu 7400 Euro beziehen... Wenn sie normal Arbeiten und unter 21 Jahre alt sind (so wie in meinem Fall) dürfen sie nur bis 400 Euro verdienen. Sollen die Kinder über 400 Euro verdienen, entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Es ist Paradox. Ich weiß.....aber unsere hohen Herren, die Gesetzgeber, sind der Meinung----- wenn ich einen Apfel mit blauer Lebensmittelfarbe anstreiche, ist es kein Apfel mehr. Noch ein Tipp am Rande von mir. Wenn Kinder keinen Ausbildungsplatz finden sollten, was heutzutage ja vorkommt, aber einen Arbeitsplatz finden (Aushilfe, am Band oder etwas) wo man keine Ausbildung zu braucht, man aber Sozialversichert ist.....IMMER beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatz suchend melden. Denn dann besteht weiterhin für die Eltern Anspruch auf Kindergeld bis zum 21.sten Lebensjahr des Kindes. Man sollte das Geld nehmen wo man es bekommen kann. Ich danke allen die sich für und mit mir den Kopf zerbrochen haben und muß sagen....so ein Forum ist ne Klasse sache. Immer weiter am Ball bleiben. Ich verbleibe mit vielen Grüßen Harry 18 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mistro Geschrieben 18. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2008 Komisch scheint den abe rneu zu sien, den ich hab Kindergeld bekommen, während meiner Ausbildung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
harry 1967 Geschrieben 18. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 18. Dezember 2008 (bearbeitet) hi mistro ist ja richtig.... Solange Kinder in der Ausbildung sind, Studieren oder Arbeitssuchend (oder Lehrstellen suchend) gemeldet sind, bekommst man Kindergeld. Dann darf das einkommen der Kinder bis 7400 Euro (im Jahr)betragen. Bei "normaler" Arbeit nur bis 400 Euro (im monat = 4800 im Jahr) So steht es auch in meinem Beitrag Harry 18 Bearbeitet 18. Dezember 2008 von harry 1967 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mistro Geschrieben 18. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2008 Aso okay sorry... hab ich nicht ganz mitbekommen. Aber ist ja irgendwie strange Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 18. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2008 (bearbeitet) ich will da nochmal was ergänzen. bis zum vollendeten 21. lebensjahr (kind ist 20 jahre alt oder jünger) reicht es aus, wenn das kind bei agentur für arbeit arbeitssuchend gemeldet ist. ab dem vollendeten 21. lebensjahr (sprich kind ist 21 jahre alt oder älter) muss das kind bei der agentur ausbildungssuchend (oder eben in ausbildung (ausbildung, schule, studium)gemeldet sein. Eine arbeitssuchende meldung reicht dann nicht mehr aus. das muss man bitte tunlichst einhalten, sonst gibt es leider keinen anspruch mehr auf kindergeld. Bearbeitet 18. Dezember 2008 von tTt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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