Moeki Geschrieben 13. November 2008 Teilen Geschrieben 13. November 2008 Hallo. Angenommen, ich beginne im Dezember eine berufsbegleitende Weiterbildung im Umfang von 164 Unterrichtsstunden. Die Lehrgangsgebühr beträgt1 500,00 Euro, die Anmeldegebühr 100,00 Euro (wird vom AG übernommen). Dafür verpflichte ich mich, für eine gewisse Zeit beim AG zu bleiben. Fahrtkosten betragen entweder 6 EUR für ein Tagesticket mit dem ÖVPN oder Hin- und Rückfahrt mit dem eigenen Auto je 75 km. Zusätzliche Bücher oder ähnliches werde ich sicher auch noch kaufen müssen. Ich bin 24 Jahre alt, habe zwei Kinder. Unter welchen Umständen werden Fahrt- und Bücherkosten usw. vom Arbeitsamt übernommen bzw. bezuschusst? In welcher Form muss ich das wo beantragen? Verbaue ich mir damit die Möglichkeit, spätere Weiterbildungen gefördert zu bekommen (weil zum Beispiel nur ein Weiterbildungsgutschein existiert)? Ist es in diesem Fall besser, sich diese Kosten vom Arbeitsamt fördern zu lassen oder bei der Steuererklärung abzurechnen? Gruß, Moeki. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visual_C# Geschrieben 14. November 2008 Teilen Geschrieben 14. November 2008 moin, meines Wissens nach, sind alle Weiterbidlungskosten komplett von der Steuer absetzbar. Wenn Du dem Arbeitsamt darlegen kannst, dass eine Weiterbildung zwingend notwendig ist, da Du anderen Falls Deinen Job verlierst, stehen Deine Chancen gut, dass dieser bezahlt wird. Welche Variante besser ist, solltest Du Dir anhand der Kosten ausrechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 15. November 2008 Teilen Geschrieben 15. November 2008 Dafür verpflichte ich mich, für eine gewisse Zeit beim AG zu bleiben. Das ist übrigens laut Richterrecht sittenwidrig. Somit hast du keinerlei vertragliche Verpflichtung. War bis gestern auf nem IHK Lehrgang, da haben wir sowas auch durchgenommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blackswordowner Geschrieben 17. November 2008 Teilen Geschrieben 17. November 2008 @ SoL_Psycho Kannst du dafür bitte ne gesetzliche Grundlage bzw. nen Urteil oder ähnliches nennen, interessiert hier vermutliche einige, die nen Nebenredevertrag abschließen mussten, so wie meinereins... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sxs Geschrieben 17. November 2008 Teilen Geschrieben 17. November 2008 Die rechtliche Grundlage zwecks Paragraph kenne ich nicht genau. Allerdings hatte ich auch schon einen solchen Vertrag vorliegen. Der Anwalt der Firma wies dann allerdings darauf hin, das eine solche Klausel nichtig ist. Was geht - und das wird jetzt auch häufiger gemacht - ist, daß man Rückzahlungsklauseln macht. Bleibst du noch 24 Monate nach Abschluß zahlt man nix mehr. Nach 12 Monaten noch 50%. Das ist unter dem Strich das selbe in Grün, nur eben nicht sittenwidrig. Einach jemanden "zwingen" soundso lange für einen AG zu arbeiten, verstößt gegen die Freie Arbeitsplatz und Wohnortwahl, wie sie im GG verankert ist. Wie gesagt nix Paragraphen, nur "Äußerungen" eines Anwalts in meinem damaligen Fall. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 18. November 2008 Teilen Geschrieben 18. November 2008 (bearbeitet) also du kannst generell die fortbildungskosten als werbungskosten geltend machen. da müsstest du mal dein zuständiges finanzamt fragen wie das geht die agentur für arbeit würde die fahrtkosten übernehmen, wenn durch die entstehenden kosten das existenzminimum nicht gesichert werden kann und du ohne diese fortbildung von arbeitslosigkeit bedroht wärst. wenn es eine freiwillige fortbildung ist, wirst du von der agentur nichts erhalten. ausnahme: du warst vor der maßnahme arbeitslos und die fortbildung ist vom arbeitgeber eine einstellungsvoraussetzung gewesen. dann könntest du für die fahrtkosten bei der agentur für arbeit einen antrag stellen. die entsprechenden nachweise natürlich vorausgesetzt Bearbeitet 18. November 2008 von tTt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
woernt Geschrieben 19. November 2008 Teilen Geschrieben 19. November 2008 Würde auch mal beim Finanzamt nachfragen(vllt gibts auch ne Möglichkeit nicht erst bis nach deiner nächsten Steuererklärung aufs Geld warten zu müssen), aber grundsätzlich ist alles absetzbar was mit der beruflichen Weiter- und Fortbildung zutun hat. Die Damen und Herren bei der Arbeitsagentur werden sich finanztechnisch glaube ich sehr zurückhalten, solange du nicht arbeitslos bist, bzw solange sie dich nicht in ihrer Statistik haben oder du wirklich drohst da reinzurutschen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 19. November 2008 Teilen Geschrieben 19. November 2008 ... aber grundsätzlich ist alles absetzbar was mit der beruflichen Weiter- und Fortbildung zutun hat. ... Das stimmt so nicht. Es ist ein Unterschied, ob Deine Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden können (dann ist das unbegrenzt), oder als Kosten für Aus- und Weiterbildung (hier gibt es einen Maximalbetrag). Das ist teilweise Verhandlungssache. Mein Fernstudium zum Bachelor wurde zu 100% als Werbungskosten anerkannt, den Master konnte ich nur bis zum Höchstbetrag (weiß die Summe nicht mehr, könnten ca. 4000 Euro gewesen sein) absetzen. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 21. November 2008 Autor Teilen Geschrieben 21. November 2008 Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lawanda Geschrieben 2. November 2009 Teilen Geschrieben 2. November 2009 Hallo, kennt sich jemand hier aus: Angenommen man findet keine Arbeit, da die Anforderungen an diesem Beruf höher gestellt werden, als während der Ausbildung erworben. Um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, muss man ein paar Lehrgänge machen. Unter welchen Umständen werden die Kosten vom Arbeitsamt übernommen? Danke :old Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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