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Geschrieben

Hallo,

Eignugstest + Vorstellungsgespräch habe ich bei der Firma XY schon hinter mir ...

Dann habe letztens ein Schreiben bekommen, dass ich zur Untersuchung beim

Betriebsarzt eingeladen bin.

Kann doch nur gutes bedeuten, oder?

Geschrieben

Das kann durchaus schon passieren!

Ist aber meinen Erfahrungen nach nix dramatisches. Es wird nur Deine Berufstauglichkeit geprüft und (wenn möglich) auch Dein Immunsystem. Man will sich ja keinen Dauerkranken aufhalsen. In der Regel ist dieser Betriebsarztbesuch nur Formsache!:)

Geschrieben

Auch hier gilt mal wieder ein Unterschied zwischen jugendlichen Azubis und volljährigen Azubis.

Man beachte bitte das JArbSchG § 32 ff.

Eine Untersuchung beim Betriebsarzt kann also entweder betrieblicher Usus sein oder vom Gesetz her vorgeschrieben sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/

Geschrieben

Das muss bei uns jeder Auszubildende machen. Da wird geguckt ob alles ok ist, Herz, Rücken usw. Das Ergebnis bekommt dann dein Arbeitgeber, mit der Erkenntnis, ob du für deine Tätigkeit geeignet bist.

Geschrieben

Wenn es um einen Bildschirmarbeitsplatz geht (was in einem IT-Form nah liegt), wird im Öffentlichen Dienst auch eine Kontrolle der Augen vorgenommen, die alle 3 Jahre zu wiederholen ist.

Geschrieben

Im ÖD ist das ganz normal. War bei mir vor der Ausbildung auch nicht anders. Ist ne Standarduntersuchung. Der Schaut halt nur Beweglichkeit nach, Gewicht, fragt bekannte Krankheiten ab und halt ein leichter Sehtest/Hörtest. Am Ende evtl. etwas Urin da lassen und gut. Im Normalfall bist du schon sehr dicht am Ziel, wenn sie dich zum Doc rufen.

Geschrieben

Hallo,

weiß sogar von einem großen deutschen Betrieb der Automobilbranche, dass die dies machen. In dem Fall allerdings mehr um zu erkennen/tarnen, ob jemand Drogen konsumiert. Wie bereits gesagt Urintest. Und wenn einer verpfiffen wird (auf kleinen Dörfern geht viel herum, da sollte man aufpassen...), dann wird der zu einer erneuten Prüfung eingeladen.

Also ist nicht nur im öffentlichen Dienst der Fall, und der Punkt mit körperlicher Fitness ist gewiss wichtig, ich denke jedoch, dass es eher wegen den Drogis gemacht wird.

Mfg

Christian, 20, B.

Geschrieben

Ärzte sind auch der verschwiegenheit verpflichtet nur mal so am rande. Der Betriebsarzt darf daher auch dem Arbeitgeber lediglich sagen ja ist tauglich oder nein ist nicht tauglich. Einzelheiten dürfen nicht bekannt gegeben werden und würde ich zur Not sogar einklagen

Geschrieben

ich musste erst zum betriebsarzt als ich schon die zusage für meinen ausbildungsplatz hatte. mein AG hätte sonst tausende bewerber untersuchen müssen, ist sicherlich auch eine kostenfrage gewesen. das hält wahrscheinlich jeder ÖD anders.

geht es bei dir eigentlich um eine ausbildung oder um einen "richtigen" job?

Geschrieben

@mistro: frag doch mal die Leute hier, kannst sicher sein, dass die alle unterschrieben haben, dass ihr Arbeitgeber Einblick in diese "Untersuchung" haben darf, und schon ist das alles rechtens. Kennst doch diese Schreiben, die man nicht unterschreiben will, jedoch fuer den Arbeitsplatz muss.

Mfg

Christian, 20, B.

Geschrieben (bearbeitet)

ich arbeite im öffentlichen dienst mit eigener arztpraxis in der behörde.... es ist wirklich so das der betriebsarzt nur eine tauglichkeit ausdrücken darf alles andere wäre sittenwidrig! ein arbeitgeber darf nunmal auch keine einsicht in die krankenakte eines mitarbeiters haben. was glaubst den du warum es auch teilweise ärger mit betrieben mit eigener bkk gibt?

Bearbeitet von mistro
Geschrieben

hi,

das ganz normal musste auch vor ausbildungsbeginn zum Doc mich untersuchen lassen. Blutabnehmen, Urin probe, hörtest, seetest und gespräch mitm Onkel doktor das wars schon.

Is nix dramatisches.

Geschrieben

War beim Betriebsarzt.

Hörtest

Urinprobe

Sehtest(e)

Blutdruck messen

.. und 3 Zettel ausfüllen und ankreuzen...

Das selbe, was mein Hausarzt eigendlich vorher auch schon gemacht hat. :upps

Geschrieben

Sorry, etwas OT aber:

Sind die nicht mehr auf dem aktuellen Stand? Denn es heißt dort in §31:

[...]

Er [ der AG ] darf Jugendlichen unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke und Tabakwaren, Jugendlichen über 16 Jahren keinen Branntwein geben.

D.h. obwohl Kids unter 18 keine Kippen kaufen dürfen, darf der AG sie noch damit versorgen? Hervorragend! :D

Hat da jemand den aktuellen Auszug aus dem Gesetztestext? Würde mich mal interessieren...

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