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Geschrieben

hi!

also ich komme auf das ergebnis

und zwar rechne ich erst mal den betrag ohne beitragsbemessungsgrenze

(6500*12)*(0,199/2)= 7761€

dann rechne ich die b mit der beitragsbemessungsgrenze

(6500*12)-63000*(0,199/2)=1492,50 €

um jetzt auf a zukommen rechnest du die 7761€ - 1492,50€ = 6268,50€

ein anderer weg fällt mir gerade nicht ein denke aber das es so richtig ist

greetz

chris

Geschrieben (bearbeitet)
hi!

also ich komme auf das ergebnis

und zwar rechne ich erst mal den betrag ohne beitragsbemessungsgrenze

(6500*12)*(0,199/2)= 7761€

dann rechne ich die b mit der beitragsbemessungsgrenze

(6500*12)-63000*(0,199/2)=1492,50 €

um jetzt auf a zukommen rechnest du die 7761€ - 1492,50€ = 6268,50€

ein anderer weg fällt mir gerade nicht ein denke aber das es so richtig ist

greetz

chris

gelöscht...

Bearbeitet von vestax
Geschrieben

Hi,

ich habs etwas einfacher gemacht. Erst überprüfst du, ob die Person an den Fraibetrag rankommt, bzw. ihn überschreitet. In diesem Falle tut sie das, daher :

a ) (63000)*(0,199/2)= 6268,50€

b ) (6500*12)*(0,199/2)= 7761€

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