jarazul Geschrieben 25. November 2008 Geschrieben 25. November 2008 Moin liebes forum, in unserer firma besteht zur zeit die diskussion einen MA zu einer Zertifizierung zu schicken (passiert hier so gut wie nie). an diese zertifizierung soll aber eine schriftliche erklärung gekoppelt sein die regelt, dass der MA eine gewisse Anzahl an Monaten / Jahren im Betrieb bleibt. Ist das üblich? Ist das rechtens? Habt ihr da Erfahrungen?
kingofbrain Geschrieben 25. November 2008 Geschrieben 25. November 2008 Es gab vor ein paar Tagen dazu einen Thread hier. Such mal danach. Das Fazit war: eine solche Klausel ist nicht rechtens. Allerdings ist es möglich, einen Mitarbeiter zur teilweisen Zurückzahlung der Kosten zu verpflichten, wenn er das Unternehmen vor einer bestimmten Frist verlässt (also Zielzeitraum zwei Jahre, wenn der MA nach einem Jahr geht, zahlt er die Hälfte der Kosten). Peter
bigvic Geschrieben 25. November 2008 Geschrieben 25. November 2008 Hi, ja, kann man mache. Ist nicht unüblich speziell bei sehr teurer Weiterbildungen. Normalerweise macht man da sowas wie: Wenn der MA nach innerhalb eines Jahres geht dann muss er 75% zurück zahlen. Im 2ten Jahr 50 % und im 3ten Jahr 25%. Es gibt aber eine Obergrenze, d.h. man kann nicht reinschreiben, dass er sich für die nächsten 10 Jahre verpflichtet da zu bleiben. Bzw. verpflichten da zu bleiben kann man eh niemand, aber eben diese "Strafzahlungen". bye, vic
jarazul Geschrieben 25. November 2008 Autor Geschrieben 25. November 2008 und diese vereinbarung "muss" man eingehen ohne eine art von leistung zubekommen ausser die zertifizierung? ich könnte mir gut vorstellen, dass diese art von verträgen ohne zahlung von x euro einfach sittenwidrig sind. aber ich kann mich da auch gut täuschen, habt ihr da praxiserfahrung oder, "nur mal gehört" ?
bigvic Geschrieben 25. November 2008 Geschrieben 25. November 2008 Hi, hier noch der Link zum alten Thread ... http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/115724-schulung-5-jahre-bindung-arbeitgeber.html Ich hab die Frage nicht ganz verstanden. Muss er zu der Weiterbildung vom AG aus? Bekommt er Gehalt während der Weiterbildung? Oder was meinst du mit "ohne zahlung von x euro"? bye, vic
jarazul Geschrieben 25. November 2008 Autor Geschrieben 25. November 2008 ja, der ag möchte gern dass einer der ma eine zertifizierung macht. ist natürlich was tolles, man lernt was neues, und der betrieb kann sich besser verkaufen. nun soll daran aber eine klausel (nicht im arbeitsvertrag sondern extravertrag) geknüpft werden, die klarstellt dass der ma eine gewisse zeit im betrieb bleibt. jetzt ist die frage, ist so ein vertrag ohne zahlung von geld rechtens, ist er es sogar vllt mit zahlung von geld unwirksam?
bigvic Geschrieben 25. November 2008 Geschrieben 25. November 2008 Hi, also "möchte gern" ist ungleich "muss". Wie KoB schon gesagt hat kann man niemand zwingen im Betrieb zu bleiben - auch nach einer solchen Weiterbildung nicht, sondern nur "Strafzahlungen" vereinbaren. D.h. ich würde unterschreiben, da der Vertrag sowieso im Zweifel unwirksam ist und besser als ein regulärer Vertrag mit Strafzahlungen Und ich glaube nicht, dass ein MA Anspruch auf "Extrageld" hat wenn er eine Zertifizierung macht. (Mal abgesehen vom regulären Gehalt und den Auslagen). bye, vic
Wichteli Geschrieben 25. November 2008 Geschrieben 25. November 2008 Wenn der Betrieb der Zertifizierung zahlt, dann fließt doch Geld oder sehe ich das falsch? Wenn der MA die Zertifizierung privat macht und aus eigener Tasche zahlt, dann brauch er das dem Betrieb nicht mal sagen und dann muss er auch keine Klausel unterschreiben.
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