Forcid Geschrieben 28. November 2008 Geschrieben 28. November 2008 Also das mit Lohnsteuerkarte ist doch totaler Blödsinn... Und Mindestwerte ebenso... Zitieren
Stefan P. Geschrieben 28. November 2008 Geschrieben 28. November 2008 Moin, sind aber die mindestwerte beim stromverbrauch bei der TCO geschichte so stehts auch im tabellenbuch.Ich hatte auch schon alte Prüfungen in der Hand, wo das richtig war. Ist halt für unsere Begriffe etwas unpassend formuliert, ... MfG Zitieren
DocGreen Geschrieben 28. November 2008 Geschrieben 28. November 2008 Bei sowas muss kann ich mich immer total aufregen! Wer kommt denn auf die Idee, dass es Mindestwerte für den Stromverbrauch gibt? Aber klar, alle Umweltsiegel fordern ja, dass das Gerät mindestent xx Watt verbraucht! Zitieren
AndreUrban Geschrieben 28. November 2008 Geschrieben 28. November 2008 Ich denke auch das es eine Falle war, denn die Umweltsiegel bekommt man nur bei einem minimalen Maximalverbrauch!:cool: Aber das kann man auslegen wie man will, nützt ja eh nüscht! Zitieren
Timey Geschrieben 28. November 2008 Geschrieben 28. November 2008 ja die Formulierung war echt n bischen doof in den alten Prüfungen stand wenigstens drin Standby < 10 W usw. hoffe das meinten die diesesmal mit Mindestverbrauch. lassen wir uns überraschen. Zitieren
Nobbis Geschrieben 30. November 2008 Geschrieben 30. November 2008 Moin, Ich habe: - Berichtsheft - Sicherheitskleidung - Rahmenlehrplan Die Lohnsteuerkarte gehört glaube ich nicht zum Berufsbildungsgesetz. Außerdem musst du die gar nicht abgeben. Du kannst dem Staat auch Steuerklasse 6 schenken. MfG Sicherheitskleidung impliziert Sicherheit und die wird doch nich BBiG bestimmt! Das steht doch nich drin, welche Arbeitsschuhe ich zu tragen hab oder was?!? Dafür gibt es doch das Arbeitsschutzgesetz .... ?!? Zitieren
room409 Geschrieben 1. Dezember 2008 Geschrieben 1. Dezember 2008 Mal eine Frage zur Aufgabe 13. Es sind ja zwei Antwortmöglichkeiten korrekt. Jedoch sind einem Kollegen und mir drei Antwortmöglichkeiten ins Auge gesprungen, die uns ziemlich richtig erscheinen. Das wären 3 - Die Arbeitsverträge können mündlich abgeschlossen werden -> innerhalb 4 Wochen schriftlich fixieren 4 - Auf ein Jahr befristete Einzelarbeitsverträge müssen keine Urlaubsregelung enthalten 5 - Arbeitsverträge sind auch rechtswirksam, wenn das darin vereinbarte Arbeitsentgelt höher ist, als das im Tarifvertrag festgelegte Wie ich bei einigen Lösungsvorschlägen entnehmen konnte, haben viele die 3 und die 5. Aber warum soll die 4. nicht richtig sein? In vielen früheren Prüfung war zu diesem Thema immer der Punkt "Befristete Arbeitsverträge auf ein Jahr ohne Urlaubsregelung sind ungültig" falsch, also gelten ja Arbeitsverträge ohne Urlaubsregelung, somit müssen sie ja keine enthalten?! und Frage 16. zum 3. Punkt Die ersten beiden richtigen sind ja denk ich mal 6 und 2 (also kein FCKW und Recylen bei egal welchen Firmen what ever). So und wo bleibt der richtige 3.? Punkt drei beschreibt ja einen Mindeststromverbrauch, somit muss der Verbrauch des Monitor mindestens soviel betragen wie angegeben. Im Handbuch steht jedoch, dass der Montiro maximal soviel wie angegeben verbrauchen darf. Also folgern wir daraus, dass Punkt drei (auch wenn es nur ein Rechtschreibfehler war) falsch sein muss, nech wahr?! Wie wird bei sowas normalerweise vorgegangen vom korrigieren her? So das wars derweil, viel Spaß beim lesen, bis später room409 Zitieren
screama Geschrieben 1. Dezember 2008 Geschrieben 1. Dezember 2008 Zur TOC-Aufgabe: Ich denke dass die Lösung so aussehen wird aufm Lösungsbogen: 16. [immer richtig] 2 6 Hoffe ich zumindest... Zitieren
Nobbis Geschrieben 1. Dezember 2008 Geschrieben 1. Dezember 2008 Mal eine Frage zur Aufgabe 13. Es sind ja zwei Antwortmöglichkeiten korrekt. Jedoch sind einem Kollegen und mir drei Antwortmöglichkeiten ins Auge gesprungen, die uns ziemlich richtig erscheinen. Das wären 3 - Die Arbeitsverträge können mündlich abgeschlossen werden -> innerhalb 4 Wochen schriftlich fixieren 4 - Auf ein Jahr befristete Einzelarbeitsverträge müssen keine Urlaubsregelung enthalten 5 - Arbeitsverträge sind auch rechtswirksam, wenn das darin vereinbarte Arbeitsentgelt höher ist, als das im Tarifvertrag festgelegte Das ist vollkommen korrekt, auf ein Jahr befristete Einzelarbeitsverträge müssen keine Urlaubsregelung enthalten, zumindest habe ich es mal so gelernt! Wie ich bei einigen Lösungsvorschlägen entnehmen konnte, haben viele die 3 und die 5. Aber warum soll die 4. nicht richtig sein? In vielen früheren Prüfung war zu diesem Thema immer der Punkt "Befristete Arbeitsverträge auf ein Jahr ohne Urlaubsregelung sind ungültig" falsch, also gelten ja Arbeitsverträge ohne Urlaubsregelung, somit müssen sie ja keine enthalten?! und Frage 16. zum 3. Punkt Die ersten beiden richtigen sind ja denk ich mal 6 und 2 (also kein FCKW und Recylen bei egal welchen Firmen what ever). So und wo bleibt der richtige 3.? Punkt drei beschreibt ja einen Mindeststromverbrauch, somit muss der Verbrauch des Monitor mindestens soviel betragen wie angegeben. Im Handbuch steht jedoch, dass der Montiro maximal soviel wie angegeben verbrauchen darf. Also folgern wir daraus, dass Punkt drei (auch wenn es nur ein Rechtschreibfehler war) falsch sein muss, nech wahr?! Wie wird bei sowas normalerweise vorgegangen vom korrigieren her? So das wars derweil, viel Spaß beim lesen, bis später room409 Ich denke auch, daß sie eigentlich den Max Verbrauch meinten .... aber von Flammschutz wird da leider auch gesprochen! Auf jedenfall hat der TÜV nix damit zutun .. war ja glaub ich auch ne Lösungsmöglichkeit! Zitieren
Timey Geschrieben 2. Dezember 2008 Geschrieben 2. Dezember 2008 Mal eine Frage zur Aufgabe 13. Es sind ja zwei Antwortmöglichkeiten korrekt. Jedoch sind einem Kollegen und mir drei Antwortmöglichkeiten ins Auge gesprungen, die uns ziemlich richtig erscheinen. Das wären 3 - Die Arbeitsverträge können mündlich abgeschlossen werden -> innerhalb 4 Wochen schriftlich fixieren 4 - Auf ein Jahr befristete Einzelarbeitsverträge müssen keine Urlaubsregelung enthalten 5 - Arbeitsverträge sind auch rechtswirksam, wenn das darin vereinbarte Arbeitsentgelt höher ist, als das im Tarifvertrag festgelegte Wie ich bei einigen Lösungsvorschlägen entnehmen konnte, haben viele die 3 und die 5. Aber warum soll die 4. nicht richtig sein? In vielen früheren Prüfung war zu diesem Thema immer der Punkt "Befristete Arbeitsverträge auf ein Jahr ohne Urlaubsregelung sind ungültig" falsch, also gelten ja Arbeitsverträge ohne Urlaubsregelung, somit müssen sie ja keine enthalten?! room409 Ich würde sagen das die 4 Falsch ist weil der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz die Pflicht hat die wesentlichen Vertragsbedingungen zusammenzufassen und schriftlich dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Und einer der Punkte die aufgeführt sein müssen ist die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs. Das gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse. Zitieren
room409 Geschrieben 2. Dezember 2008 Geschrieben 2. Dezember 2008 Ja gut, aber warum ist dann in jeder der vorherigen Prüfung in der die Frage mit dem Thema vorkam die Antwort "Befristete Arbeitsverträge ohne Urlaubsregelung sind ungültig" falsch? Zitieren
Timey Geschrieben 2. Dezember 2008 Geschrieben 2. Dezember 2008 Die Antwort in den vorigen Prüfungen ist falsch weil nicht der ganze Vertrag ungültig wird wenn die Urlaubsregelung fehlt sondern nur dieser Punkt nachgebessert werden muss die restlichen Punkte behalten ihre Gültigkeit. Zitieren
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