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Geschrieben

Hallo Leute,

ich hab jetzt schon von mehreren Leuten gehört das man mitte Dezember sein Ergebniss der Abschlussprüunf online erfahren kann? Stimmt das?

Unser Dozent meinte zu uns das bekommen wir erst nach der Mündlichen Prüfung mitgeteilt ob Bestanden oder durchgefallen und nach ein paar Wochen dann die kompletten Ergebnisse.

Es sei denn man wird zu einer Mündlichen Ergänzungsprüfung eingeladen dann bekommt man es wohl vorher schriftlich zugeschickt?

Wäre cool wenn ihr die Ausssagen Bestätigen könntet oder mich ein besseres belehrt =)

Schönen Gruß Suntzus

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Geschrieben

Ist wohl von IHK zu IHK unterschiedlich, bei einigen kann man die Ergebnisse wohl schon wenige Tage nach der Prüfung erfragen, bei anderen gibts die inoffiziell "so kurz vor Weihnachten" und ganz offiziell ist es wohl tatsächlich so, dass man die Ergebnisse nicht vor der Projektpräsentation bekommt.

IMHO relativ sinnlos, genauso sinnlos wie die Tatsache, dass man seine Prüfung quasi nicht einsehen kann - ich wüßte schon gerne, worauf ich wieso wieviel Punkte bekommen habe.

Geschrieben

Also die IHK Hannover hat mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung gleich 2 Hinweiszettel mitgeschickt. Auf dem einen Stand wo und wann man sein vorläufiges Ergebnis online einsehen kann und auf dem anderen wie die Abschlussnote sich aus den einzelnen Teilen prozentual zusammen setzt.

Geschrieben

Moin,

Ganz einfach. ;)

Am 20.12 bekommst du deine vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung. Diese kannst du im Normalfall in einem Onlineportal der IHK einsehen, wo du dich mit deiner Prüflingsnummer, sowie mit deiner Prüflings-ID einloggen musst. Dein amtliches Ergebnis, dass dann zu 100% sicher ist, bekommst am Tag deiner mündlichen Prüfung. :)

MfG

Geschrieben
IHK Bielefeld verschickt ganz Oldschool Briefe ganz kurz Weihnachten, hab ich mir sagen lassen. Jedenfalls war das 2007/2008 noch so.

Das muss ein Irrtum sein, die IHK Bielefeld existiert per definitionem nicht.

Möglicherweise wollen SIE dir glaubend machen das es so sei.

Die IHK Cottbus gibt es wiederum, sie lässt Online Einsicht am 23.12.2008 zu.

Geschrieben
Das muss ein Irrtum sein, die IHK Bielefeld existiert per definitionem nicht.

Möglicherweise wollen SIE dir glaubend machen das es so sei.

Stimmt. Bielefeld gibts nämlich gar nicht. Ich fall jeden morgen in ein schwarzes Loch, wenn ich die Tür verlasse und werd knapp 10 Stunden später wieder zurück gespuckt :P

Geschrieben
Das muss ein Irrtum sein, die IHK Bielefeld existiert per definitionem nicht.

Möglicherweise wollen SIE dir glaubend machen das es so sei.

Die IHK Cottbus gibt es wiederum, sie lässt Online Einsicht am 23.12.2008 zu.

komisch, dann muss ich am Mittwoch wohl umsonnst eine Prüfung gemacht haben. Ich war nämlich bei der IHK Bielefeld Zweigstelle Paderborn...

Geschrieben

Auf diese Diskussion lasse ich mich erst gar nicht ein!

Liefer mir nur einen Hieb- und Stichfesten Beweis dafür das es Bielefeld gibt. ;)

Sogar "Azubis" werden scheinbar dafür bezahlt in Bielefled (ja ist klar) eine Prüfung zu schreiben.

Mfg

Norman

Geschrieben

Hey ho,

habe heute einen Brief von meinen Ausbilder in die Hand bekommen. Ganz offizielle "vorläufige" Ergebniss der schriftlichen Prüfung. Vorläufig ist aber auch nich eine Formulierung um auf der sicheren Seite zu sein. Denn glaubt mal nicht, dass sich noch ein weiterer Prüfer eure Prüfung einsehen wird.

Also scheint wirklich am allgemeinen Arbeitstempo der eigenen IHK zu liegen und daran wieviele geprüft wurden. Ich war beispielsweise der einzige ITSE.

Aber zugegeben, ich dachte erst Meister will mich ********en als er mir das Dingen in die Hand gedrückt hat. Die haben laut Datum des Schreibens nur zwie Tage gebraucht.

Und jaaaaa, ich weiß, mein Nick hat nen Tippfehler :P

Geschrieben

Ja möglichist das, sobald man beim Rechtsanwalt war und das ganze eingeklagt hat. Das ist wie beim Abitur, das darf manauch erst nach 10 Jahren einsehen.

Was das so ist, ich vermute auch einfach mal, damit nicht all zu viele ihre Ergebnisse einklagen weil sie meinen es sei doch mehr Punkte wert.

Also einfach zur IHK gehen und sagen "Will sehn!" ist nicht, das würde ich sein lassen, wnen davon nicht dirket eure Zukunft abhängt, weil der Arbeitgeber sagt unter 85 % brauchste erst garnicht nach einer Festanstellung fragen.

Geschrieben
Ja möglichist das, sobald man beim Rechtsanwalt war und das ganze eingeklagt hat.

Soso... kannst du bitte dafür die passenden Paragraphen aus Berufsverordnung, Gesetz oder Prüfungsordnung nennen?

Ich zitiere mal aus dem Auszug aus der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen vom 2.07.1973 der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, wie es dem aktuellen Prüfungsantrag beiliegt:

§ 26 Prüfungsunterlagen

Auf schriftlichen Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach abgeschlossener

Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu

gewähren. Die Anmeldung und schriftlichen Prüfungsarbeiten

sind mindestens zwei Jahre, die Niederschriften gemäß Â§ 21

Abs. 4 zehn Jahre aufzubewahren.

Also mit Falschinformationen bitte zurückhalten und den Ball flachhalten.

Geschrieben

Hi!

Beim Abi konnte man auch auf schriftlichen Antrag (kostenlos und formlos) Einsicht nehmen, nachdem die Ergebnisse bekannt waren. Es stimmt also nicht, dass man dies erst nach 10 Jahren kann.

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