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Geschrieben

Hallo,

ich versuchs kurz & knapp zu formulieren:

Bei der Sommerprüfung war ich teils krank, so dass ich nicht an

allen schriftlichen Prüfungen teilnehmen konnte. Vor der IHK konnte ich trotzdem meine Praesi halten, somit hatte ich den einen Teil der Prüfung schonmal gut bestanden (mit Doku & Praesi), nun fehlten mir halt noch die nicht mitgeschriebenen schriftlichen Prüfungen zum Abschluss. Im Sommer hatte ich aufgrund dieser Situation nur

ein Abgangszeugnis von der Berufsschule erhalten.(vorläufig weil ich halt keinen Abschluss erreicht hatte)

Jetzt hatte ich die schriftlichen die noch gefehlt hatten nachgeholt und hatte Ende letzter Woche ne Mail von

meinem ehemaligen Lehrer erhalten, " die abschlussfeier findet da und da statt...blabla...

ich versuche das bis dahin ihr BERUFSSCHUlABSCHLUSSZEUGNIS vorliegt....". Heisst das jetzt das ich die Prüfungen bestanden habe, oder hat das gar nix auszusagen?! Von der IHK habe ich bisher leider noch keine Ergebnisse zugeschickt bekommen.

Ich mache mir halt schon seit Wochen wahnsinnige Sorgen, da ich eine der beiden Prüfungen arg verhauen habe.

Schönen 2ten Advent noch.

Grüße

Geschrieben

Soweit ich weiß, bekommst du auch ein Berufsschulzeugnis, wenn du die IHK Prüfung nicht bestehen solltest (bitte korrigieren, falls ich mich da irre :) ). Aber ich glaub nicht, dass wir mit großem Erfolg die Aussage deines Lehrers interpretieren können ;) - frag ihn doch einfach mal.

MFG,

AbdSabour

Geschrieben

Das Abschlusszeugnis der Berufsschule hat mit dem Prüfungszeugnis der IHK nichts zu tun. Bei einigen IHKs ist es lediglich möglich, sich die Noten des Berufsschulzeugnisses auch ins IHK-Zeugnis eintragen zu lassen.

Geschrieben
Bei einigen IHKs ist es lediglich möglich, sich die Noten des Berufsschulzeugnisses auch ins IHK-Zeugnis eintragen zu lassen.

Kleine Korrektur, das ist nicht nur bei einigen IHKn möglich, sondernm bei allen, weil es gesetzlich geregelt ist.

§ 37 BBiG Abschlussprüfung

(1) [...]

(2) [...]

(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

(4) [...]

bimei

Geschrieben

§ 37 BBiG Abschlussprüfung

(1) [...]

(2) [...]

(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

(4) [...]

bimei

Auch der erste Satz ist interessant für alle, die vielleicht auswandern möchten... Ich habe eine englische Version daheim... :D

Geschrieben
Zitat von bimei Beitrag anzeigen

§ 37 BBiG Abschlussprüfung

(1) [...]

(2) [...]

(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

(4) [...]

bimei

das finde ich sehr interessant! wann sollte man sich um den antrag kümmern? ich habe am 22.01. meine präsentation. sollte man das also schon jetzt machen, oder erst NACH der präsentation, wenn alle noten feststehen?

Geschrieben

geht das auch noch nachträglich?

ich weiß, bei der IHK anrufen,

aber vielleicht weiß das ja einer :D

gruß

Geschrieben
geht das auch noch nachträglich?

ich weiß, bei der IHK anrufen,

aber vielleicht weiß das ja einer :D

gruß

Yup geht nachträglich...

Habe diese Woche zusätzlich zu meinem deutschen und dem englischsprachigen auch noch das französische Zeugnis erhalten... (Man weiß ja nie :D:D:D)

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