Stofftiger Geschrieben 15. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2008 und zwar folgendes: ich war in der 12. klasse und wurde gemustert aber zurückgestelt (da ich ja erst ein jahr später abitur mache) dann habe ich die 12 wiederholt und auch beim bund bescheid gegeben. jetzt bin ich in der 13 hab auch da dem bund wieder eine schulbescheinigung vorgelegt (da ich ja im märz abi mache) jetzt habe ich letzte woche vom ZDF eine zusage über einen ausbildungsplatz bekommen und heute einen brief vom Bund erhalten das ich am 1.4.2009 eingezogen werde, bzw spätestens am 1.7.2009. jedoch beginnt meine ausbildung am 1.9.2009... und in dem schreiben stand drin das ich meinem arbeitgeber diesbezüglich bescheid geben soll. jetzt habe ich einen brief an das kreiswehrersatzamt geschickt mit einer kopie der zusage und der bitte mich zurückzustellen. hat da einer erfahrungen oder tips was ich noch machen kann? mfg stofftiger Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 15. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2008 Hi, hat da einer erfahrungen oder tips was ich noch machen kann? ruf doch mal dort an und frag nach. Ich glaube nicht, dass die dich einziehen werden, wenn du einen Ausbildungsplatz hast. ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wippy Geschrieben 15. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2008 So weit ich weiß, ist die Ausbildung hochrangiger und sie müssten dich somit weiter zurückstellen. Sonst guck mal hier: http://www.bochum.ihk.de/linebreak4/mod/netmedia_document/data/66Ausbildungund_%20Bundeswehr.pdf Viel Erfolg bei der Ausbildung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Masta_16001 Geschrieben 15. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2008 Kann dir der Betrieb vielleicht so ne "Unabdingbarkeit" ausstellen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 15. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2008 (bearbeitet) Kann dir der Betrieb vielleicht so ne "Unabdingbarkeit" ausstellen? Für eine Person, die noch garnicht in dem Betrieb arbeitet und dort erst eine Ausbildung beginnen soll? Ich glaube nicht. Und hier noch der Link zur Rückstellung - WPflG - Einzelnorm Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor, wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen eine bereits begonnene Berufsausbildung unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde. Also mach dir kein Stress - du wirst zurückgestellt bis zum Ende deiner Ausbildung. Bearbeitet 15. Dezember 2008 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stofftiger Geschrieben 15. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 15. Dezember 2008 ja super, das sind ja klasse nachrichten. dann bin ich mal gespannt was passiert. ich meld mich sobald ich was weiß mfg stofftiger Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 15. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2008 Naja, streng genommen hat Stofftiger seine Ausbildung noch nicht begonnen. Von daher wäre ich mir mit der 100%igen Rückstellung nicht so sicher. Aber wenn's der Sachbearbeiter bei deinem Kreiswehrersatzamt nicht allzu genau nimmt, sollte das eigentlich kein Problem sein. Drück dir auf alle Fälle die Daumen. BTW verschicken die jetzt schon die Briefe für Q2 und Q3 2009? :eek Hoffentlich bekomme ich nix - meine Rückstellung endet mit Q2. Bin beim Kreiswehrersatzamt Kaiserslautern... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 15. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2008 Naja, streng genommen hat Stofftiger seine Ausbildung noch nicht begonnen. Von daher wäre ich mir mit der 100%igen Rückstellung nicht so sicher. Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, ... wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen ... die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde. Ich weiss nicht, was es da "streng genommen" einer Rückstellung im Weg sein sollte? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HappyHero Geschrieben 15. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2008 Wenn du einen Ausbildungsvertrag hast, dann steht der Rückstellung definitv nichts im Weg. Bitte doch einfach deinen Betrieb darum, dir den Vertrag (falls du ihn nicht schon hast) möglichst Zeitnah zuzustellen und verweise dabei ruhig auf deinen Einzugstermin. Der Rückstellungsantrag ist völlig formlos und kann auch 1 bis 2 Wochen vor dem Einzugstermin noch eingereicht werden. Du erhältst in der Regel innerhalb von 3-5 Tagen darüber bescheid. Ansonsten geht du am Tag deines Dienstantritts direkt ins Büro und informierst dort direkt über deinen Ausbildungsvertrag (hingehen musst du allerdings schon). Viele (gerade Verweigerer) kommen am ersten Tag an und haben nichtmal eine Tasche dabei. Sie können dann auch nach ner halben Stunde wieder gehen. Eine Rückstellung aufgrund einer Erstausbildung wird NIE abgelehnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 16. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2008 @Stofftiger: Hast du den Vertrag schon unterschrieben gehabt, als der Einberufungsbescheid kam? Falls ja, wirst du definitiv zurückgestellt. Wenn nicht, dann sind die Chancen dafür zwar sehr hoch, müsssen tun sie es jedoch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 16. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2008 @victorinox: :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stofftiger Geschrieben 20. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 20. Dezember 2008 sodele, heut kam der brief vom bund. ich bin freigestellt bis zum ende meiner ausbildung danke euch allen für die tips. mfg Stofftiger Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DocInfra Geschrieben 21. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2008 Kann dir der Betrieb vielleicht so ne "Unabdingbarkeit" ausstellen? Dazu will ich noch kurz etwas sagen: Diese Unabkömmlichkeit wird nicht jedem attestiert. Einem solchen Antrag muss die IHK und die örtliche Agentur für Arbeit zustimmen. Zum einen muss der Betrieb glaubhaft machen das deinen Job auf gar keinen Fall jemand anders machen kann, sowie das man dich derzeit nicht mit einem anderen Arbeitnehmer ersetzen kann. Das muss die IHK und die AfA bestätigen. Ich hatte das _nach_ meine Ausbildung. Da muss man sich als Firma schon auf die Hinterbeine stellen und gute Argumente liefern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 29. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2008 Du solltest Dir aber auch rechtzeitig gedanken machen was nach Deiner Ausbildung passieren wird. In drei Jahren- sobald die Ausbildung abgeschlossen ist - wird Dich der Bund möglicherweise erneut einziehen wollen. Ist ärgerlich wenn man ggf. im Betrieb übernommen werden würde (sofern man auch bleiben will) ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 30. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2008 Du solltest Dir aber auch rechtzeitig gedanken machen was nach Deiner Ausbildung passieren wird. In drei Jahren- sobald die Ausbildung abgeschlossen ist - wird Dich der Bund möglicherweise erneut einziehen wollen. Ist ärgerlich wenn man ggf. im Betrieb übernommen werden würde (sofern man auch bleiben will) ... Ach bis in 3 Jahren kann noch soo viel passieren (neue BW-Regularien, Heirat/Kind, Atomkrieg&Weltuntergang, ...) , da würde ich jetzt keine Sekunde dran denken. Erst ein paar Monate vor Ausbildungsende würde ich mich da informieren, wie der aktuelle Stand ist und ggf Massnahmen ergreigen (z.b. FFW,THW). Jetzt irgendwas machen kann man eh nicht. vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 30. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2008 das ist wahr, jetzt kannst Du nichts machen. Nur im Hinterkopf haben, dass aufgeschoben, nich aufgehoben ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bubu44 Geschrieben 30. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2008 mit 25 biste eh so gut wie durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Patty1980 Geschrieben 5. Januar 2009 Teilen Geschrieben 5. Januar 2009 Fällt deine Ausbildung in die dauer deines GWD muss der grundwehrdienst zurückgestellt werden, insofern du vor Abschluss deiner Ausbildung das 25. Lebensjahr noch nicht! Vollendet hast.. Zumindest galt diese Regelung in den 4 Jahren wo ich dort gearbeitet habe^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.