PhilipS Geschrieben 17. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2008 guten abend zusammen, mhh mir ist heute etwas wiederfahren und möchte mal wissen was ihr davon haltet (es dient mir auch dazu die last von der seele zu schreiben) Also vor ca einem Jahr habe ich mein (Schul-)Praktikum in einem Betrieb gemacht. Lief auch alles wunderbar, hab ne gute "Bewertung" bekommen. Aber leider hieß es, dass man für 2009 keinen Auszubildenden suche. Na gut dachte ich, dann muss ich mich für einen anderen Betrieb entscheiden. Leider habe ich von allen anderen Betrieben wo ich mich beworben habe, eine Absage erhalten. Wie der Retter in der Not, hat mein Praktikumsbetrieb mitte November doch Interesse an mir, da dort ein Mitarbeiter gegangen ist um zu studieren.( Muss dazu sagen, dass meine Mutter in dem Betrieb arbeitet.) Ich hab also ne Bewerbung geschreiben und nach 2 Wochen zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Lief auch alles wunderbar, der Personalchef meinte sie würden mir den Platz anbieten, da es einfacher ist jemanden zu nehmen, den das Unternhemen schon kennt und man einen guten Eindruck von mir hat, als jetzt noch eine Stellenausschreibung vorzunehmen. Der Chef hätte auch schon sein "OK" gegeben. Einzige Hürde könnte noch der Betriebsrat sein, doch da hat sich der Personalchef keine Sorgen gemaht und meinte, dass kommt alles durch. Er meinte dann dass er mir noch vor Weihnachten den Ausbildungsvertrag zuschicken würde. Wenn dies aus terminlichen Gründen nicht möglich wäre, würde ich zumidnest eine schriftliche Bestätigung bekommen und der Vertrag würde dann im neuen Jahr gemacht. Soweit so gut. Bis zum heutigen Tag... Heute hat mich meine Mutter darauf angesprochen, dass im Betrieb am schwarzen Brett, "meine" Stelle ausgeschrieben ist. Auf der Website ist die Stelle dagegen (noch???) nicht ausgeschrieben. So ich mache mir jetzt seitdem ich das weiß fürchterliche Gedanken und komme gar nicht mehr zur Ruhe. Was haltet ihr davon? Was meint ihr wird passieren? Soll ich einfach abwarten, bis nach Weihnachten? Soll ich dort anrufen? Hat das überhaupt etwas zu bedeuten? Muss das vllt aus rechtlichen Gründen so sein (wegen gleichberechtigung oder so, oder weil der Betreibsrat das will???)und ich mache mir umsonst sorgen? Wie viel würde die mündl. Zusage zählen(dofern das überhaupt ne verbidnlcueh Zusage war, weil der Betreibsrat ja noch nicht sein Ok gegeben hatte)? Grüße Philip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2008 1. Keine Panik. 2. In grossen Betrieben müssen Stellen oft formell für alle Mitarbeiter ausgeschrieben werden. 3. Anrufen und freundlich nachfragen, wie es denn mit deiner Bewerbung aussieht, ohne den Aushang anzusprechen. Viel Erfolg! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelmeier Geschrieben 18. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2008 Hi, ich denke auch: kein Grund zur Panik. Denn: Eine Stellenausschreibungspflicht besteht nur für den Dienstherrn von Beamten gemäß Â§ 8 BBG bzw. nach den entsprechenden Landesbeamtengesetzen. Für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft sowie bei der Besetzung der Stelle eines Angestellten/Arbeiters im öffentlichen Dienst besteht weder tariflich noch gesetzlich eine Pflicht zur öffentlichen Stellenausschreibung. Jedoch kann der Personalrat/Betriebsrat gemäß Â§ 93 BetrVG/§ 75 BPersVG eine interne, d.h. innerbetriebliche Stellenausschreibung fordern. Daneben können über den Inhalt von Stellenausschreibungen und die Beteilung des Betriebsrats/Personalrats Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden. Viel Erfolg! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI09 Geschrieben 18. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2008 Also, ein Stellenausschreiben hat definitiv gar nichts zu sagen. Bei meinem Praktikumsbetrieb war ähnlich. (mein Vater arbeitet dort) Die haben ganz spontan eine Leerstelle angeboten obwohl die Frist schon fast abgelaufen war. Man hatte also kaum Chancen sich überhaupt zu bewerben, mein Vater hat dann nachgefragt warum das ganze und die meinten halt sie hätten schon ihre 2 Leute. Ich denke bei dir wird es ähnlich sein also freu dich einfach auf die Ausbildungsstelle ( Think positive ;-) ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PhilipS Geschrieben 18. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 18. Dezember 2008 ok vielen Dank für eure Anworten. Das beruhigt mich. Anrufen werde ich erstmal nicht, da es ja bis Weihnachten noch ein paar Tage hin ist. (bzw 3 Werktage) Hoffe mal, dass ich morgen, Montag oder Dienstag bescheid bekomme. Vielen Dank nochmal Philip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SvenGuenter Geschrieben 19. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2008 Du brauchst Dir wirklich keine Gedanken zu machen. Solche müssen innerbetrieblich ausgeschrieben werden. Das ist Formaljuristisch ein muss. Gruß Sven Günter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
seva Geschrieben 19. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2008 Ich nutze das hier einfach mal, weil es gerde um Betriebsrat und Vorschriften geht. Ich ahbe mich die letzten Wochen beworben, hab heute von einer Stelle erfahren, wo man mir noch nicht so genau sagen kann ob es tatsächlich zum Arbeitsvertrag kommt. Der Grund dafür ist der Betriebsrat, der ja einer Neueinstellung zustimmen muss. Ausgeschrieben waren 3 Stellen, mit wurde nun gesagt; auch ich wurde an den Betriebsrat "weitergegeben". Nun ist das ja oft Formsache, die Frage die mich allerdings gerde noch beschäftigt ist: Kann der Abteilungsleiter da auch hingehen und mehr Namen nennen als Stellen ausgeschrieben sind? Wie in meinem Fall zB. 3 Stellen 5 Namen und dann wird da drum gewürfelt wer den Job bekommt? Oder "darf" jemand bei 3 ausgeschriebenen Stellen auch nur 3 Namen / Kandidaten vorlegen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PhilipS Geschrieben 21. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 21. Dezember 2008 Ich nutze das hier einfach mal, weil es gerde um Betriebsrat und Vorschriften geht. Ich ahbe mich die letzten Wochen beworben, hab heute von einer Stelle erfahren, wo man mir noch nicht so genau sagen kann ob es tatsächlich zum Arbeitsvertrag kommt. Der Grund dafür ist der Betriebsrat, der ja einer Neueinstellung zustimmen muss. Ausgeschrieben waren 3 Stellen, mit wurde nun gesagt; auch ich wurde an den Betriebsrat "weitergegeben". Nun ist das ja oft Formsache, die Frage die mich allerdings gerde noch beschäftigt ist: Kann der Abteilungsleiter da auch hingehen und mehr Namen nennen als Stellen ausgeschrieben sind? Wie in meinem Fall zB. 3 Stellen 5 Namen und dann wird da drum gewürfelt wer den Job bekommt? Oder "darf" jemand bei 3 ausgeschriebenen Stellen auch nur 3 Namen / Kandidaten vorlegen? mmh ob er das darf kann ich dir nicht sagen. Hab mal darüber nachgedacht und festgestellt: Warum sollte der Abteilungsleiter(oder Ausbilder) sich nicht festlegen? Er muss wissen mit wem er später zusammenarbeiten (oder wen er ausbilden) möchte, warum sollte er dann jmd. anderes das entscheiden lassen? Er sucht sich die besten drei aus den 5 heraus. Das wäre mein Schluss, unbeachtet ob das erlaubt oder nicht ist. Achja zu meinem Fall noch was neues: Mutter war jetzt auf der Weihnachtsfeier der Firma und hat nochmal mit dem Ausbilder der IT-Abteilung gesprochen. Er meinte, dass er mich "haben will" und nur der Betriebsrat momentan blockt, weil eine andere Entscheidung im Raum steht, die dem Betriebsrat überhaupt nicht gefällt(sozusagen als Druckmittel). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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