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nachtschicht minderjähriger?


aleksinho123

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HALLO; ICH BIN 16 JAHRE ALT azubi als fachinformatiker...UND MUSS AM SOnntag diese woche ab 22uhr -6 uhr in der logistik aushelfen...darf ich das überhuapt vom alter aus????ich würde natürlich am tag danach frei bekommen.nzw am gleichen tag:)...ichhoffe ihr könnt mich aufklären weil in minem vertrag hab ich nix dazu gefunden.

Bearbeitet von aleksinho123
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Nein, das darfst du nicht...

Jugendarbeitsschutzgesetz §14:

(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.

(2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen

1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,

2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr

Danach kommen noch einige Ausnahmen, falls es dich interessiert... :)

§ 17 Sonntagsruhe

(1) An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

Ob du trotzdem arbeitest hängt natürlich von dir ab... Fakt ist: Der Betrieb darf dich (offiziell) zu dieser Zeit nicht beschäftigen.

Wie es in diesem Fall mit Unfallversicherung aussieht kann ich mir auch nur denken :floet:

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Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArschG, Link: klick, PDF-File) darfst Du das eigentlich nicht, Auszug:


§ 14 Nachtruhe

(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.

(2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen

1.im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,

[size=4][B]2.in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,[/B][/size]

3.in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,

4.in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr

beschäftigt werden.

Ergo dürftest Du das arbeitsrechtlich gar nicht. Ob Du es trotzdem machst ist Deine Sache. Wenn niemand nachfragt ist es ja schließlich egal. ;)

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