ui_ui_ui Geschrieben 27. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2008 Guten Abend, ich habe eine Frage zum letztmöglichen Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung (freiwillige Angabe, also nicht der Termin zum 31.05.) Es ist doch richtig, dass die Frist von 2 Jahren auf 4 Jahre verlängert wurde (also Erklärung für 2006 ist bis Ende 2010 möglich)? Wenn ja, gibt es da irgendwelche Sonderfälle für die das gilt, oder ist es für normal Arbeitende (Sterbliche *g*) / Angestellte allgemein gültig? Grüße ui_ui_ui Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 27. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2008 Hallo, gibst Du erstmalig deine Einkommenssteuererklärung ab oder hast Du diese schon mal abgegeben? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 27. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2008 Wenn erstmalig, dann ist die Frist 31.12.08 für 2006 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ui_ui_ui Geschrieben 27. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 27. Dezember 2008 Nein, ich habe für 2005 und vorher schon Erklärungen abgegeben. Also passt das mit 2010 für die Erklärung 2006?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 28. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2008 Also. Ich gehe jetzt mal bei meiner Antwort davon aus, dass die Angaben bei Wikipedia stimmen. Erst mal muss geklärt werden, ob Du zur Abgabe einer Steuererklärung gemäß Â§ 149 Abs. 1 AO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 56 EStDV verpflichtet bist. Wenn Du zu einem dieser Personenkreise gehörst, dann gilt für dich der 31.12 des Folgejahres. Wenn Du nur nicht zu dem vorgenannten Personenkreis gehörst und einen Lohnsteuerjahresausgleich machen möchtest (Antragsveranlagung), dann ist ab dem Veranlagungszeitraum 2005 die Frist auf vier Jahre erhöht worden. Einkommensteuererklärung Wenn Du es ganz genau wissen willst, Dann frag beim Finanzamt nach. Nur die können juristisch korrekte Aussagen treffen. Wir können nur anhand von Gesetzestexten die Sachlage einschätzen. Ich habe aber mal eine Gegenfrage: Warum machst Du die Erklärung nicht einfach fertig? So eine Erklärung dauert doch, wenn man sich in den Formularen etwas auskennt, nur etwa 1 - 2 Stunden. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
spix Geschrieben 1. Januar 2009 Teilen Geschrieben 1. Januar 2009 Ich gebe meine Steuererklärungen immer dann ab, wenn ich BOCK und Zeit habe, mich um diesen Mist zu kümmern. Bekomme seit einigen Jahren kaum was raus, also ist auch die Motivation geringer das Rechtzeitig zu machen. Beschwert hat sich bis jetzt das FA nie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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