Autor bekannt Geschrieben 28. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2008 Hallo, kennt sich jemand von euch mit der Eingruppierung im Bereich TV-L (Tarif Land) am besten im Bereich NRW aus? Ein Freund von mir möchte sich auf eine Stelle beim Land bewerben. Nun werden wir aus der Tabelle TV-L nicht so recht schlau. Angestrebt wird in der Stellenausschreibung TV-L9. Nun fängt TV-L 9 nach der Tabelle für NRW mit 2125 Euro an, was ich für einen Admin mit 7 Jahren Berufserfahrung für sehr wenig halte. Jetzt gibt es aber in der TV-L Tabelle bestimmte Entwicklungsstufen. Kann eine Person die ganz neu beim Land eingestellt wird direkt mit einer höheren Entwicklungsstufe (z.B. Entwicklungsstufe 3) anfangen? Oder fängt man beim Land immer mit dem Grundgehalt an und muss die Entwicklungsstufen dann "absitzen"? Nach welcher Zeit erreicht man eine neue Entwicklungsstufe. Leider haben wir im Web sehr wenig Infos dazu gefunden. Danke für eure Infos. Gruß Snippy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_KaiKoenig Geschrieben 28. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2008 Die Entwicklungsstufe richtet sich nach der Dienstzeit im öffentlichen Dienst. Prinzipiell fängt man bei der Stufe 1 an. Es kann aber gut sein, dass der Arbeitgeber anhand der geleisteten Arbeitszeit in anderen Unternehmen entscheidet, dass du z.B. bei Stufe 2 oder 3 anfängst. Optimal wäre natürlich 7 Jahre Dienstzeit im öffentlichen Dienst. Wenn er z.B. Zivildienst geleistet hat oder bei der Bundeswehr war, dann wird die Zeit auf die Entwicklungsstufen angerechnet. TV-L 9 für einen Fachinformatiker im öffentlichen Dienst sind gängig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 29. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2008 TV-L § 16 2) Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis. Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise - bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren - in Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Siehe auch Öffentlicher-Dienst.Info - TV-L - West Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Autor bekannt Geschrieben 3. Januar 2009 Autor Teilen Geschrieben 3. Januar 2009 Hallo, vielen Dank für eure Infos. Das passt dann auch mit den Infos zusammen die wir so im Web gefunden haben. Für den Bereich NRW/Raum Düsseldorf ist die Vergütung im Öffentlichen Dienst TV-L dann aber wirklich auch das unterster Limit wie ich finde. Kein FiSi mit 10 Jahren Berufserfahrung in einer guten Stelle würde jemals für 2125 Euro brutto (TV-L West Gruppe 9/Stufe 1) einen Job beim Land antreten. Selbst Gruppe 9 Stufe 3 ist mit 2480 Euro für eine Person mit der Berufserfahrung unteres Limit. Dabei habe ich sogar gelesen das bei einem Angestellten mit einer normalen Berufsausbildung normalerweise Gruppe 5 angesetzt wird. Gruß Snippy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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