Forcid Geschrieben 7. Januar 2009 Teilen Geschrieben 7. Januar 2009 Wieso würde das auffallen? Wenn mans geschickt anstellt, kriegt das keiner mit. Und was sich da Leute vorstellen, ist genauso wie hier. Jeder hat seine Gedanken dazu und irgendwas davon wird wohl der Wahrheit am Nächsten kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 7. Januar 2009 Teilen Geschrieben 7. Januar 2009 Wenn die Gegenstelle das empfängt merkt die doch das die Daten plötzlich unverschlüsselt kommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 7. Januar 2009 Teilen Geschrieben 7. Januar 2009 Nicht, wenn die Daten ab dem Provider (nachdem sie zur SINA-Box übertragen wurden) verschlüsselt versendet wurden. Alternativ könnte man auch die durch die fehlende Verschlüsselung entstandene Fehlermeldung unterdrücken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shadowman Geschrieben 7. Januar 2009 Teilen Geschrieben 7. Januar 2009 was aber schon nicht mehr funktioniert, sobald der empfangende keinen trojaner auf seinem rechner hat...resultat: aufgefallen das würde ich mir eher so vorstellen, dass die gedrückten tasten unverschlüsselt oder anders verschlüsselt über nen eigenen stream zum gewünschten BKA host gesendet werden und im IM ihren gewohnten weg gehen. So würde ich es anstellen. dabei wäre es nur blöd, wenn jemand mit aircrack dran geht und den eigenen netzwerk transfer überwacht...denn dann wird es definitiv auffallen (sogar mit IP des zielhosts) Und wenn die IP bekannt wird könnt ihr euch sicher denken, was diverse "groups" mit den servern anstellen werden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 7. Januar 2009 Teilen Geschrieben 7. Januar 2009 Nicht, wenn die Daten ab dem Provider (nachdem sie zur SINA-Box übertragen wurden) verschlüsselt versendet wurden. Alternativ könnte man auch die durch die fehlende Verschlüsselung entstandene Fehlermeldung unterdrücken. Hmm, das halt ich für fast nicht machbar, da die sina-box ja nicht für jede applikation die verschlüssung kennen kann. Und mit dem "unterdrücken" ist es dasselbe Problem. Du kannst nicht sicherstellen, dass unverschlüsselte Daten von der Gegenseite akzeptiert werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 7. Januar 2009 Teilen Geschrieben 7. Januar 2009 Naja sind halt Gedankenansätze dazu. Denke mal, dass es da schon Möglichkeiten gibt, aber sooo bewandert bin ich da nun auch nicht. Vielleicht fällt euch da ja noch was ein. Wenn ihrs raus habt, dann könnt ihr ja was dagegen unternehmen *fg* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 7. Januar 2009 Teilen Geschrieben 7. Januar 2009 N Wenn ihrs raus habt, dann könnt ihr ja was dagegen unternehmen *fg* Machs schwerer und arbeite mit "unüblichen" desktop OS oder geh ins I-Net nur von (Knoppix) CD (festplatten vorher physisch ausstecken). Oder benutze einfach Internet nur in I-Cafes (und immer wieder andere). Ausserdem schön alles verschlüsseln Da gibts noch x Mio andere Mittel um es fast unmöglich zu machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TDM Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 Ich frage mich, was passiert, wenn ich den Bundestrojaner mitbekomme, dies als Eingriff in meine Privatsphäre auffasse und entsprechend reagiere. Trojaner/Virus zurückschicken, immerhin hab ich ja ein Recht auf Selbstverteidigung. :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 immerhin hab ich ja ein Recht auf Selbstverteidigung. Nur bei einem gegenwärtigen,rechtswidrigen Angriff um diesen von dir oder einer anderen Person abzuwehren. Da er aber nicht rechtswidrig ist, hast Du auch kein Recht auf Selbstverteidigung. Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eratum Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 Da du aber nicht weisst, dass es der Bimbestrojaner ist solltest du bedenkenlos zurückschießen dürfen :-) Lustig wäre nur wenn der Gegenangriff wirklich Wirksamkeit zeigen würde (BKA Netz lahm, Daten vom Ermittlercomputer o.ä. ^^)... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TDM Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 Da er aber nicht rechtswidrig ist, hast Du auch kein Recht auf Selbstverteidigung. Natürlich ist er das. Wer ohne plausiblen Grund in meine Wohnung/Netzwerk eindringt oder das Fernmeldegeheimnis verletzt, wird entsprechend sanktioniert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 (bearbeitet) Da du aber nicht weisst, dass es der Bimbestrojaner ist solltest du bedenkenlos zurückschießen dürfen :-) Lustig wäre nur wenn der Gegenangriff wirklich Wirksamkeit zeigen würde (BKA Netz lahm, Daten vom Ermittlercomputer o.ä. ^^)... Ich weiss nicht, ob du als legale Gegemassnahme einen Trojaner zurückschicken dürftest (völlig unabhängig woher der Trojaner kommt). Natürlich ist er das. Wer ohne plausiblen Grund in meine Wohnung/Netzwerk eindringt oder das Fernmeldegeheimnis verletzt, wird entsprechend sanktioniert. Wenn es eine offizielle durch Richter genehmigte Massnahme ist, dann ist ziemlich egal ob das für dich ein "plausibler Grund" ist. Wenn du dich gegen eine "normale" Wohnungsdurchsuchung wehrst, dann wirst im Zweifel gleich mal eingeknastet. Aber wie oben schon erwähnt, kannst du dich in dem Fall ja darauf berufen, dass du nicht wussest, dass es der bundestrojaner ist. Bearbeitet 8. Januar 2009 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 Natürlich ist er das. sagt wer? Ich weiss nicht, ob du als legale Gegemassnahme einen Trojaner zurückschicken dürftest (völlig unabhängig woher der Trojaner kommt). Denke ich nicht, das hat ja nichts mit Selbstverteidigung oder ähnlichem zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_KaelteContainer Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 widersprechen sich nicht Art. 3 GG und der Hackerparagraph? warum darf das BKA auf meinen Rechner einbrechen und ich darf keine Tools nutzen um das zu verhindern? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 (bearbeitet) warum darf das BKA auf meinen Rechner einbrechen und ich darf keine Tools nutzen um das zu verhindern? Stell dir das gleiche einfach bei einer "normalen" Hausdurchsuchung vor. GG Art. 13 schützt auch deine Wohnung, aber sobald die Staatsgewalt mit richterlichen Beschluss daher kommt, dann nützt dir das nix mehr und jede Gegenwehr ist dann illegal. Bearbeitet 8. Januar 2009 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 Wer sich mit dem Notwehrparagraphen beschäftigt hat (und das hat jeder der z.B. wie ich eine Waffenbesitzkarte hat), dem dürfte ziemlich klar sein, dass man (selbst wenn das KnowHow dazu da wäre) keinen Trojaner Gegenangriff auf den Verursacher starten darf, da immer noch die Verhältnissmäßigkeit gewahrt werden muss. Sprich wenn ich den Netzwerkstecker ziehe und mein System säubere habe ich den Angriff ebenso beendet. warum darf das BKA auf meinen Rechner einbrechen und ich darf keine Tools nutzen um das zu verhindern? Warum darf die Polizei Waffen tragen und Du nicht? Des weiteren bist Du nicht gesetzlich dazu verpflichtet jegliche Virenscannersoftware etc. zu deaktivieren oder den Trojaner bei der Entdeckung unbeschädigt zu lassen oder anderweitig die korrekte Funktionsweise sicherzustellen. Allerdings denke ich, dass keiner von den hier postenden fähig wäre die genaue Herkunft eines Trojaners zu erkennen, geschweige denn sowas wie einen Gegenangriff zu starten. Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TDM Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 Ich weiss nicht, ob du als legale Gegemassnahme einen Trojaner zurückschicken dürftest (völlig unabhängig woher der Trojaner kommt). Da eine Anzeige bei solchen Sachen wenig bringen würde, würde ich das sicher trotzdem machen. Die Frage ist vielmehr, wie dann deren Reaktion aussieht. Wenn es eine offizielle durch Richter genehmigte Massnahme ist, dann ist ziemlich egal ob das für dich ein "plausibler Grund" ist. Wenn du dich gegen eine "normale" Wohnungsdurchsuchung wehrst, dann wirst im Zweifel gleich mal eingeknastet. Aber wie oben schon erwähnt, kannst du dich in dem Fall ja darauf berufen, dass du nicht wussest, dass es der bundestrojaner ist. Müssen Durchsuchungen nicht angemeldet sein? Und selbst wenn - dennoch ist das ein Eingriff in die Privatsphäre und wenn sie nichts finden würd ich Schadensersatz verlangen. sagt wer? Sage ich. Wenn ich mich in der (staatlichen) Öffentlichkeit an (staatliche) Gesetze halten soll müssen sie sich in heimischer Öffentlichkeit an meine Gesetze halten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 Sage ich. Wenn ich mich in der (staatlichen) Öffentlichkeit an (staatliche) Gesetze halten soll müssen sie sich in heimischer Öffentlichkeit an meine Gesetze halten. Können wir bitte von irgendwelchem kindischen Geprotze wieder zu einer halbwegs vernünftigen Diskussion zurückkehren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_KaelteContainer Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 eine Hausdurchsuchung läuft aber im Gegensatz zum "Bundestrojaner" nicht heimlich ab. Art 13 GG schützt meine Wohnung, darum darf auch kein Polizist heimlich in meine Wohnung und mein Notizbuch lesen das auf dem Schreibtisch liegt. Und da macht es - nach meinem Rechtverständnis - auch keinen Unterschied ob das Notizbuch in digitaler Form auf dem Rechner gespeichert ist oder nicht... ich verstehe ja, dass der Staat ein begründetes Interesse hat sich und seine Bürger vor Terrorismus zu schützen. Vor allem weil im unglücklichen Falle eines Anschlages alle Leute schreien werden "warum habt ihr vorher nichts gemacht um das zu verhindern"... aber ich glaube nicht, dass der Bundestrojaner auch nur einen Anschlag verhindern wird... was mich einfach wurmt ist, dass die Polizei auf einmal "heimlich" agieren soll... gehen da bei euch nicht sämtliche Alarmglocken an? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 Müssen Durchsuchungen nicht angemeldet sein? Bei wem? Sie ist ja beim Staatsanwalt und Richter "angemeldet". Bei einer Hausdurchsuchung wirst du ebenfalls informiert, da sie ja nicht heimlich ist. Bei einer "heimlichen" Onlinedurchsuchung ist sie ebenfalls bei Staatsanwalt und Richter "angemeldet", aber du wirst eben nicht informiert, deshalb ja heimlich. "Und selbst wenn - dennoch ist das ein Eingriff in die Privatsphäre und wenn sie nichts finden würd ich Schadensersatz verlangen. Das kannst ja machen - ist auch dein gutes Recht ... aber das hat ja nix mit Gegenwehr/Notwehr zu tun. ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 was mich einfach wurmt ist, dass die Polizei auf einmal "heimlich" agieren soll... gehen da bei euch nicht sämtliche Alarmglocken an? Das hat ja nichts mit dem Thema (bisher) zu tun, denn es geht um die technischen Möglichkeiten dabei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 was mich einfach wurmt ist, dass die Polizei auf einmal "heimlich" agieren soll... gehen da bei euch nicht sämtliche Alarmglocken an? Bei einigen schon, deshalb ist ja die Klage beim BVerfG anhängig ... aber ist ja technisch erstmal nebensächlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TDM Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 (bearbeitet) Können wir bitte von irgendwelchem kindischen Geprotze wieder zu einer halbwegs vernünftigen Diskussion zurückkehren? Gut, ich definiere es anders: Wenn der Staat irgendwas bei mir durchsuchen will, muss er richterlich dazu berechtigt sein und mir seine Berechtigung zeigen. Das ist bei einer Hausdurchsuchung auch so. Folglich müssen sie das ankündigen, wenn sie meinen Rechner durchsuchen wollen - und selbst da hab ich immernoch das Recht auf Verweigerung. [Editerle] Bei wem? Sie ist ja beim Staatsanwalt und Richter "angemeldet". Bei einer Hausdurchsuchung wirst du ebenfalls informiert, da sie ja nicht heimlich ist. Bei einer "heimlichen" Onlinedurchsuchung ist sie ebenfalls bei Staatsanwalt und Richter "angemeldet", aber du wirst eben nicht informiert, deshalb ja heimlich. Wer sagt, dass es sich bei der heimlichen Durchsuchung nicht um Spionage handeln könnte?! Angenommen, ich hab irgendwelche wichtigen Daten auf dem Rechner, welchen dem Fernmeldegeheimnis/Postgeheimnis/was.weiß.ich unterliegen, dann kann der Staat da nicht einfach reinschauen... Das kannst ja machen - ist auch dein gutes Recht ... aber das hat ja nix mit Gegenwehr/Notwehr zu tun. Das würde in dem Fall auch nicht zutreffen - das "Und selbst wenn" war bezogen auf die Anmeldung der Onlinedurchsuchung. Bearbeitet 8. Januar 2009 von TDM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 Gut, ich definiere es anders: Wenn der Staat irgendwas bei mir durchsuchen will, muss er richterlich dazu berechtigt sein und mir seine Berechtigung zeigen. Das ist bei einer Hausdurchsuchung auch so. Folglich müssen sie das ankündigen, wenn sie meinen Rechner durchsuchen wollen - und selbst da hab ich immernoch das Recht auf Verweigerung. Laut BKA Gesetz ist dem eben NICHT SO bei einer Online-Durchsuchung. Die DARF heimlich durchgeführt werden, OHNE dich zu informieren. Und ein Recht auf Verweigerung hast du NICHT. Das ist Recht und Gesetz in Deutschland zur Zeit. Das ist ein FAKT. Ob du das nun toll findest oder nicht, ist völlig irrelevant. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TDM Geschrieben 8. Januar 2009 Teilen Geschrieben 8. Januar 2009 Die DARF heimlich durchgeführt werden, OHNE dich zu informieren. Und ein Recht auf Verweigerung hast du NICHT. Nochmal: Woher weiß ich, DASS sie vom BKA durchgeführt wird? Und das Recht auf Verweigerung von Gesetzen steht im Grundgesetz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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