Creek2k3 Geschrieben 5. Januar 2009 Teilen Geschrieben 5. Januar 2009 Moin... Also ich hab doch verwundert heute auf meine Gehaltsabrechnung geschaut. Unterm Strich hatte ich 500€ mehr drauf ... :confused: Habe im Juli 2008 Meine Ausbildung beendet und wurde im Betrieb übernommen. Ich kann mich erinnern, das wir in der Schule was wg. dem Lohnsteuer Jahresausgleich diskutiert hatten. nur kann ich mich da absolut nich mehr dran erinnern. Wie erkläre ich mir nun diese Rückzahlung ? Sorry aber was diese ganzen Lohn/Gehalt und Steuergesetzte angeht war ich nie wirklich gut Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 5. Januar 2009 Teilen Geschrieben 5. Januar 2009 Moin... Also ich hab doch verwundert heute auf meine Gehaltsabrechnung geschaut. Unterm Strich hatte ich 500€ mehr drauf ... :confused: Habe im Juli 2008 Meine Ausbildung beendet und wurde im Betrieb übernommen. Ich kann mich erinnern, das wir in der Schule was wg. dem Lohnsteuer Jahresausgleich diskutiert hatten. nur kann ich mich da absolut nich mehr dran erinnern. Wie erkläre ich mir nun diese Rückzahlung ? Sorry aber was diese ganzen Lohn/Gehalt und Steuergesetzte angeht war ich nie wirklich gut Das ist recht einfach: Du hast jeden Monat "normal" Lohnsteuer gezahlt. Dabei wurde ein Jahreseinkommen von 12 x deinem Monatslohn als Grundlage angenommen. Da du aber in den ersten 6 Monaten des Jahres "nur" Azubi-Gehalt erhalten hast, waren deine tatsächlichen Verdienste geringer, sodass du weniger Lohnsteuer aufs Jahr gerechnet bezahlen musst. Aufgrund dessen hat dein Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich für dich durchgeführt, durch den du dann, weil du ja ein halbes Jahr lang zuviele Steuern gezahlt hast, etwas wiederbekommen hast P.S.: War bei mir auch so, ist doch ein tolles Gefühl oder? :D:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Creek2k3 Geschrieben 5. Januar 2009 Autor Teilen Geschrieben 5. Januar 2009 Ja. Mir schießt grad nen riesen Grinsen ins Gesicht... Cool Danke für die Erkärung !!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 5. Januar 2009 Teilen Geschrieben 5. Januar 2009 Wobei das nur eine Abschlagberechnung ist. Der AG geht her und nimmt überall die möglichen Freibeträge an (z.B. bei den Werbungskosten). Du solltest aber in jedemfalle noch selber eine Lohnsteuererklärung abgeben, in der kannst du dann deine eigenen Beträge mit angeben. Und wenn die dann höher sind als die Freigrenzen, dann bekommst du von dort auch nochmal was wieder. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Creek2k3 Geschrieben 5. Januar 2009 Autor Teilen Geschrieben 5. Januar 2009 Du solltest aber in jedemfalle noch selber eine Lohnsteuererklärung abgeben, in der kannst du dann deine eigenen Beträge mit angeben. Und wenn die dann höher sind als die Freigrenzen, dann bekommst du von dort auch nochmal was wieder. Werde ich auch auf jeden Fall machen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TobiHeidi Geschrieben 5. Januar 2009 Teilen Geschrieben 5. Januar 2009 Macht jeder AG (muss?) den Lohnsteuerjahresausgleich? Der Fall ist bei mir ähnlich, ich dachte ich müssen die zuviel gezahlten Steuern selber zurückfodern. Mit welcher Abrechnung sollte der Ausgleich vom AG kommen kommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Creek2k3 Geschrieben 5. Januar 2009 Autor Teilen Geschrieben 5. Januar 2009 Also ich hab die Rückzahlung mit dem 12/2008 Gehalt bekommen... Nen Azubi Kollege (andere Firma) bekommt die Rückzahlung im 01/2009 Gehalt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TobiHeidi Geschrieben 5. Januar 2009 Teilen Geschrieben 5. Januar 2009 Dann warte ich mal auf das Januar Gehalt... Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 5. Januar 2009 Teilen Geschrieben 5. Januar 2009 Schau doch mal ins Gesetz ob Du einer der Fälle bist, wo der AG es nicht machen darf. EStG - Einzelnorm Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AnDi_P Geschrieben 5. Januar 2009 Teilen Geschrieben 5. Januar 2009 Vielleicht weiß ja einer von euch ob ich auch Rückzahlung bekommen werde, komplizierte Situation. Habe auch Ende Juni meine Ausbildung beendet, und wurde dann von einer Zeitfirma meines Arbeitgebers übernommen. Habe diesen Vertrag zum 31.12.08 gekündigt, und bin nun seit Anfang Januar bei einer anderen Firma. Mit dem Dezembergehalt habe ich keine Rückzahlung bekommen. Würde ich dann nun mit dem Gehalt meines neuen Arbeitgebers (Ende Januar) auch diese Zahlung bekommen? EDIT: Hat sich erledigt - sollte gleich richtig lesen ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wilfried Willker Geschrieben 13. Januar 2009 Teilen Geschrieben 13. Januar 2009 Immer wenn man in den 12 Monaten des Kalenderjahres unterschiedliches Einkommen hatte (vielleicht auch zeitweise gar keins) ist ein Jahresausgleich fällig. Der Arbeitgeber kann ihn nur machen, wenn man das ganze Jahr bei ihm beschäftigt war. Ansonsten muss man einen Antrag beim Finanzamt stellen, die Lohnsteuerbescheinigung und Einkommensbescheinigungen beifügen. Zeiten ohne Beschäftigung möglichst auch irgendwie nachweisen. Wem das Ausfüllen der Formulare zu kompoliziert ist, sollte ein Steuerprogramm für den PC verwenden. Diese Programme geben meist auch noch wertvolle Spartipps. Die Regel ist: Das Finanzamt zählt alle Einkünfte des Jahres zusammen und geht damit (per Rechner) in die Jahres-Steuertabelle und ermittelt so die Jahressteuer. Wilfried Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wilfried Willker Geschrieben 16. Januar 2009 Teilen Geschrieben 16. Januar 2009 Einen Test der verschiedenen Lohnsteuerprogramme gibt es hier bei Stiftung Warentest. Dort heißt es Beim Wort Steuererklärung bekommen viele Beklemmungen. Wer sie schon Monate vor sich her schiebt, weiß das. PC-Programme bieten Unterstützung an. Finanztest hat neun Steuerprogramme geprüft. Eins ist „sehr gut“, vier haben mit „gut“ abgeschnitten, eins ist allerdings „mangelhaft“. Und eine Vergleichstabelle über Steuerprogramme hat das CHIP-Heft 02/2009 ab Seite 152. Chip schreibt: Wer bei der Steuererklärung viel herausholen will, braucht gute Argumente. Steuerprogramme erledigen den Papierkram dank immer besserer Benutzerführung in kürzester Zeit. Ein Steuerprogramm muss jedes Jahr neu gekauft werden. Dafür können aber die Angaben des Vorjahres bequem übernommen werden und müssen nicht alle neu eingegeben werden. Gruß Wilfried Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Monarch Geschrieben 19. Januar 2009 Teilen Geschrieben 19. Januar 2009 Die Kosten für das Programm selbst können übrigens als Steuerberatungskosten abgesetzt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 19. Januar 2009 Teilen Geschrieben 19. Januar 2009 Die Kosten für das Programm selbst können übrigens als Steuerberatungskosten abgesetzt werden. Wurde das nicht mal geändert, so dass die Kosten dafür und auch der Steuerberater nicht mehr abgesetzt werden können? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 19. Januar 2009 Teilen Geschrieben 19. Januar 2009 Korrekt. Steuerberaterkosten können nicht abgesetzt werden. Entsprechend die Kosten für das Programm auch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bjoeki Geschrieben 19. Januar 2009 Teilen Geschrieben 19. Januar 2009 Wurde das nicht mal geändert, so dass die Kosten dafür und auch der Steuerberater nicht mehr abgesetzt werden können? Das was er für die doppelseitige Steuererklärung, die Anlage Kind und die Anlage U tut, ist nicht absetzbar. Was er für Anlage N und andere Einkunftsarten tut, ist bei der jeweiligen Einkunftsart in der Steuererklärung 2008 absetzbar. Steuerberater liefern eine entsprechend aufgegliederte Rechung. Im Zweifelsfall einfach versuchen volle Kosten zurückzubekommen. Mehr als Streichen kann da im Normalfall nicht passieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 19. Januar 2009 Teilen Geschrieben 19. Januar 2009 Korrekt. Steuerberaterkosten können nicht abgesetzt werden. Laut dem Artikel ist das nicht korrekt ... Steuerberater-Kosten weiter absetzen - SWR4 Baden-Württemberg | SWR.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wilfried Willker Geschrieben 19. Januar 2009 Teilen Geschrieben 19. Januar 2009 Es wurde 2006 geändert, aber die Kosten können immer noch angesetzt werden. Bis 2006 konnte man die Steuerberatungskosten insgesamt als Sonderausgaben absetzern. Jetzt müssen sie als Werbungskosten auf die einzelnen Einkommensarten verteilt werden. Steuerberatungskosten bis 100 Euro dürfen aber bei einer einzigen Einkunftsart angesetzt werden. Da viele nur eine Einkunftsarthaben (Gehalt) haben, können sie Kosten eines Steuerberatungsprogramms (meist deutlich unter 50 Euro) als Werbungskosten ansetzen, wenn sie den Arbeitnehmerpauschbetrag mit anderen Werbungskosten (z. B. Pendlerpauschale) übersteigen. Noch ein Hinweis: Seit Abschaffung des Abzugs privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben gibt es Streit zwischen Steuerbürgern und Finanzverwaltung, der bereits den Bundesfinanzhof erreicht hat, sodass inzwischen in diesem Punkt alle Einkommensteuerbescheide vorläufig ergehen. Insofern brauchen Sie zwar keinen Einspruch einzulegen, wenn Ihre Steuerberatungskosten sich nicht vollständig auswirken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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