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Geschrieben

Ich habe meine Prüfungsergebnisse erfahren:

Ganzheitliche Aufgabe I 38 1te Wiederholung

Ganzheitliche Aufgabe II 53

Wirtschafts- und Sozialkunde 64

Ergebnis Teil B der Prüfung 49

-------------------------------

Betriebliche Projektarbeit 68

Präsentation / Fachgespräch 84

Ergebnis Teil A der Prüfung 76

-------------------------------

Den ersten Teil der Prüfung habe ich wiederholt und hatte ein recht gutes Gefühl. Allerdings sind daraus nur 38% geworden.

Nachdem Ich die Ergebnisse in den Prüfungsrechner eingegeben habe, bekam ich folgende Meldung: "Sie bestehen mit Nachpruefung in Fach-Qualifikationen, wenn Sie hier 68 Punkte erreichen"

Ich muss also eine mündliche Nachprüfung machen obwohl mir nur 1% fehlt.

Bekomme ich nun von der IHK eine Einladung in Form eines Briefes oder muss ich mich selbst darum kümmern?

Schonmal Danke für die Antwort.

Geschrieben

Hallo,

i.d. R. bekommst Du einen Einladung.

Da es in der Verordnung § 15 aber heisst ...

(7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. [...].

... solltest Du sicherheitshalber bei der für Dich zuständigen IHK nachfragen.

bimei

Geschrieben

Habe bei der zuständigen IHK nachgefragt Ich bekomme in den nächsten Tagen eine Einladung. Allerdings weiss ich schon, das der Termin am 15. Januar ist...

Am selben Tag schaut sich der Prüfungsausschuss meine schriftliche Prüfung an um eventuell noch einen Punkt zu finden.

Bekomme dann am 15. Januar telefonisch bis 15:45Uhr bescheid ob ich zur mündlichen Ergänzungsprüfung erscheinen muss :(

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage (bzgl. Ergänzungsprüfung) und wollte nicht extra ein neues Thema eröffnen, da es sich um ein ähnliches Problem handelt, wie dieses hier. Muss ich nach diesen Noten (s.u.), in der schriftl. Prüfung, noch eine Ergänzungsprüfung (nach meiner Präsentation) machen oder habe ich die schriftliche bestanden, da ich insgesamt über 50% im schriftl. Teil habe? Habe bisher keine gesonderte Einladung zur Ergänzungsprüfung bekommen, obwohl ich am 13.01.09 schon meine Präsentation (+ Fachgespräch) halten soll. Ich dachte, wenn man in einem Teil der schriftl. Prüfung über 30% aber unter 50% hat, muss man eine mündl. Ergänzungsprüfung ablegen.

Kennt sich jemand damit besser aus, als ich? :confused:

>Hier noch meine (bisherigen) Noten:

Fach Punkte Note

Ganzheitliche Aufgabe I 38,0 5

Ganzheitliche Aufgabe II 60,0 4

Wirtschafts- und Sozialkunde 84,0 2

------------------------------------------

Ergebnis Teil B der Prüfung 56,0

Bin für jeden hilfreichen Beitrag dankbar!

Gruss, Lou

Geschrieben

Hi,

na dann gratuliere ich dir zu dem Zufall, dass Punkte übersehen wurden und zu deinen Prüfern, da diese normalerweise ziemlich - was waren die Worte, die man ab und an liest - "ahnunglos und böswillig" sind. ;)

ciao,

vic

  • 4 Monate später...
Geschrieben

muss man nun selbst bei der IHK anrufen um den termin zu erfahren oder schicken die ein schreiben an die leute raus?

wer hatte schon mal eine mündliche nachprüfung?

wer weiß über eine mündliche nachprüfung bescheid?

würde mich interessieren wenn ich auch in eine mündliche nachprüfung müsste...

was fragen die dort?

Geschrieben

@Y_to_da_E

1. Die IHK lädt dich (rechtzeitig) zu einem Termin ein, je nach IHK anschließend an Präsentation/Fachgespräch oder als eigener Termin.

2. Je nach IHK differieren die mündl. Ergänzungsprüfungen (MEP), im Normalfall wirst du zu dem Teil der schriftlichen Prüfung befragt, den du am meisten versemmelt hast (bis hin zu allg. IT-/WISO-Fragen).

Zur MEP muss (kann), wer schriftlich weniger als 50 Punkte (49,5) erreicht hat und in keinem Teil weniger als 30 Punkte (29,5). Die MEP wird 1:2 zur schriftlichen Prüfung gewertet.

Geschrieben
@Y_to_da_E

Zur MEP muss (kann), wer schriftlich weniger als 50 Punkte (49,5) erreicht hat und in keinem Teil weniger als 30 Punkte (29,5). Die MEP wird 1:2 zur schriftlichen Prüfung gewertet.

Danke IJK für die Antwort.

Was wird genau mit 1:2 gemeint?

Wird die MEP doppelt oder halb im Gegensatz zur schriftlichen Prüfung geschichtet oder wie soll ich das verstehen?

Geschrieben

Ganz einfach. Die Wertung der MEP wird einfach, die schriftliche Prüfung zweifach gezählt und alles durch 3 dividiert. Das Ergebnis ist dann die neue Note im Prüfungsteil.

Beispiel:

Schriftlich GH1: 38%

MEP: 69%

(69+38*2)/3=48,34%

Geschrieben

Das kommt darauf an, wie das deine IHK handhabt. Die beste Lösung: Bei der IHK anrufen.

Bei uns findet die MEP, sollte man die machen müssen, gleich im Anschluss nach dem Fachgespräch statt.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Wie verhält es sich in diesem Fall?

GA1 = 28 % [6] * 0,4 = 11,2%

GA2 = 90 % [2] * 0,4 = 36 %

WiSo= 94 % [1] * 0,2 = 18,8 %

________________________________

= 66 % Gesamt

=> Durchgefallen MEP nicht möglich... sagt Uli's Notenrechner... Wird in der Winterprüfung von einem nur noch GA1 neu abverlangt oder Alle drei Teile komplett und neu?

Danke für eure Antworten!

Gruß Crowdy

Geschrieben (bearbeitet)

Also erstmal tust du mir echt leid, trotz richtig guter Leistung in GH2 und WiSo durchgefallen zu sein. Es sind bisher nur vorläufige Ergebnisse, vergiss das nicht! Dir fehlen im GH1 gerademal zwei Punkte! Glaub mir, Prüfer sind sehr nette Leute. Wenn sie die anderen Leistungen von dir sehen, suchen die dir die zwei Punkte. Du kannst dir wirklich noch Hoffnungen machen, denn mit 30 Punkten hättest du bestanden!

Ansonsten muss ich dir leider sagen, dass du im Winter den ganzen Prüfungsteil B wiederholen müsstest, einschließlich GH1, GH2 und WiSo.

Bearbeitet von Ikaruga
Geschrieben

Hallo ich habe folgende Punkte erreicht:

GAI: 45

GAII: 53

SOZI: 52

Ich habe auf Post von der IHK bekommen aber es steht ja nix drin... muss ich eine Ergänzungsprüfung ablegen? Laut Notenrechner hab ich bestanden...

Wäre sonst gleich ein Zettel zur Anmeldung dabei gewesen wenn ich nicht bestanden hätte?

mfg

Geschrieben

danke für deine schnelle antwort das wäre echt super bin voll am schwitzen deswegen weil auf der seite der ihk nürnberg beim notenschlüssel angegeben ist unter 50 ist druchgefallen und ab 50 bestanden

Geschrieben
Also erstmal tust du mir echt leid, trotz richtig guter Leistung in GH2 und WiSo durchgefallen zu sein. Es sind bisher nur vorläufige Ergebnisse, vergiss das nicht! Dir fehlen im GH1 gerademal zwei Punkte! Glaub mir, Prüfer sind sehr nette Leute. Wenn sie die anderen Leistungen von dir sehen, suchen die dir die zwei Punkte. Du kannst dir wirklich noch Hoffnungen machen, denn mit 30 Punkten hättest du bestanden!

Ansonsten muss ich dir leider sagen, dass du im Winter den ganzen Prüfungsteil B wiederholen müsstest, einschließlich GH1, GH2 und WiSo.

Alles Klar, Danke erstmal für eure schnellen Antworten. Ich habe auch schon gedacht das soll ein Witz sein. Ich hoffe mal inständig das die Prüfer mir da irgendwie noch zwei Punkte raussuchen können. Wobei ich glaube das es sich bei den 28 % um einen Zahlendreher handelt. Hatte eher ein gutes Gefühl im GA1 Teil... *grummel*

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