jom Geschrieben 7. Januar 2009 Teilen Geschrieben 7. Januar 2009 Hallo zusammen, ich habe vor ca. einem Dreivierteljahr meinen Ausbildungsbetrieb aufgrund ausbildungsfremder Verwendung gewechselt (wurde nur als billige Arbeitskraft für Telefonsupport zweckentfremdet und habe in über einem Jahr keine einzige Zeile Code geschrieben. ). Mein neuer Betrieb ist super und ich bin überglücklich hier gelandet zu sein. Ich stelle mir nun jedoch die Frage, ob ich vom ersten Betrieb ein Arbeitszeugnis für die dort verbrachte Zeit benötige bzw. ob ich ein Recht auf ein solches hätte. Ansonsten könnte ich die ersten 15 Monate meiner Ausbildung (erst dann habe ich gewechselt) ja nicht dokumentieren. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, der sich damit auskennt? Vielen Dank im Vorraus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1pruefer Geschrieben 7. Januar 2009 Teilen Geschrieben 7. Januar 2009 Wie hoch ist die Chance, dass der erste Betrieb in einem qualif. Zeugnis selber reinschreibt, dass er Dich fachfremd beschäftigt hat? Da käme prinzipiell also nur ein einfaches Arbeitszeugnis mit Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung (§ 630 Satz 1 BGB, § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO, § 8 Abs. 2 S. 1 Berufsbildungsgesetz) in Frage. Ein Zeitraum 6-12 Monate käme rückwirkend für die Nachfrage wohl in Frage. Für kürzere Betriebszeiten ist die Vorlage von Zeugnissen m.E. nicht unbedingt zwingend, Du könntest ja auf Nachfrage die Kopie des ersten Ausbildungsvertrages nachreichen. Und für die gleiche Nachfrage könntest Du ein einfaches Zeugnis parat haben. Den AG-Wechsel musst Du sowieso begründen (daher ist dann m.E. gut verständlich wenn dazu ein Zeugnis nicht dabei ist), dann sollte das zweite Arbeitsverhältnis sauber abgedeckt sein. 1pruefer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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