t-mow Geschrieben 19. Januar 2009 Teilen Geschrieben 19. Januar 2009 Hallo Forum, ich habe ein relativ spezielles Anliegen. Ich bin derzeit im 3. Lehrjahr zum FIAE und habe im Mai die Abschlussprüfung / im Juli Projektvorstellung. Mitte Juni werde ich 23 Jahre alt und verhandel derzeit mit meinem Chef über den Arbeitsvertrag nach der Ausbildung - werde definitiv übernommen. Langfristig gesehen möchte ich eigentlich in die Selbstständigkeit. Die Übernahme nach der Ausbildung ist quasi ein Sprungbrett, vorher nochmal etwas Geld sparen... Ich habe eigentlich so überhaupt keine Lust auf Zivildienst, weil das einfach ein finanzieller Rückschlag wäre und ich beruflich am Ball bleiben will.Mit 18 wurde ich als T2 gemustert, habe aber verweigert. Die Frage ist nun: Antrag auf Zurückstellung vom Zivildienst abschicken? Oder lieber keinen Antrag senden und hoffen, dass sie mich im Sommer, nach Abschluss der Ausbildung, nicht mehr einziehen, weil ich dann 23 Jahre alt bin? Eine Zustimmung zur Zurückstellung wäre meiner Meinung nach relativ wahrscheinlich, da wir eine kleine Firma (Chef+drei Azubis (in Zukunft wohl 4 Azubis)) sind und ich praktisch unabdingbar bin, weil ich viel Verantwortung habe, ausgeprägter Kontakt zu Kunden, ... Was meint ihr? :/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 19. Januar 2009 Teilen Geschrieben 19. Januar 2009 (bearbeitet) Hi, Eine Zustimmung zur Zurückstellung wäre meiner Meinung nach relativ wahrscheinlich ... ich halte sie für relativ Unwahrscheinlich, da Bei diesem Verfahren muss es um die durch Einzug der betreffenden Person bedrohten Existenz des eigenen oder elterlichen Betriebs gehen Was du meinst ist die "Unabkömmlichstellung" - was ein ziemlich Akt ist, der mMn den Aufwand (1 Jahr Rückstellung) meist nicht wert. Und wenn das auf dich nicht zutrifft ... Die Erteilung der UK-Stellung erfolgt nur, wenn der Wehr-/Zivildienstpflichtige bis zur Vollendung seines 23. Lebensjahres den Dienst noch antreten kann. ... hast eh verzockt. Ich empfehle: - Unabkömmlichstellung (UK) und Zurückstellung ? Wikipedia - WPflG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (§12,13,13a) Was meint ihr? Mach dein Zivi asap - normalweise kannst du die paar Monate auch so am Ball bleiben. Viele Einrichtungen sind froh, wenn sie jemand haben, der sich auch im IT-Umfeld auskennt, da es dort auch PCs Netzwerke,Server, etc. gib. Oder geh zum Zivilschutz oder Katastrophenschutz (z. B. THW,FFW) - dann must überhaupt nicht ran. Alles andere ist nur Heckmeck und du schiebst das "Problem" nur vor dir her. ciao, vic Bearbeitet 19. Januar 2009 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 19. Januar 2009 Teilen Geschrieben 19. Januar 2009 Mach keinen Zivi, für dich ist der Zug IMHO abgefahren. Wenn du mit 18 Jahren gemustert wurdest, steht dir erstmal eine erneute Musterung zu. Sobald sich das BAZ (Bundesamt für Zivildienst) bzw. dein Kreiswehrersatzamt bei dir meldet, stellst du sofort einen schriftlichen Antrag auf Tauglichkeitsprüfung. Wahrscheinlich vertüdelt das BAZ/Kreiswehrersatzamt den Termin bis zu deinem Geburtstag und dann bist du aus dem Schneider. Alternativ kannst du dich ja auch mal bei deinem Arzt untersuchen lassen, ob sich in den letzten Jahren an deinem Gesundheitszustand etwas verändert hat, was der Tauglichkeit hinderlich wäre. Ansonsten guckst du Forum Wehrpflicht - nur die kennen sich wirklich mit allen Gegebenheiten aus. BTW ist gibt auch noch den Ersatzdienst beim Zivil-/Katastrophenschutz. Die 120 Stunden im Jahr können eine echte Alternative sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t-mow Geschrieben 19. Januar 2009 Autor Teilen Geschrieben 19. Januar 2009 Sobald sich das BAZ (Bundesamt für Zivildienst) bzw. dein Kreiswehrersatzamt bei dir meldet, stellst du sofort einen schriftlichen Antrag auf Tauglichkeitsprüfung. Meinst Du damit die alljährlichen Schreiben darüber, dass ich nachweisen soll, dass ich noch in einem Ausbildungsverhältnis bin? Ich habe nämlich etwa 1 mal im Jahr einen Brief vom Zivildienst bekommen, von wegen aktuellen Ausbildungsnachweis schicken... Die Möglichkeit, dass sie mit ihrem Papierkram bis zu meinem 23. Geburtstag nicht hinterherkommen könnten, wurde mir nämlich auch schon mal genannt und ich finde das bisher am interessantesten (weil zwischen den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung und meinem Geburtstag ja echt gerade mal 2 Wochen oder so liegen dürften..) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 20. Januar 2009 Teilen Geschrieben 20. Januar 2009 Die Möglichkeit, dass sie mit ihrem Papierkram bis zu meinem 23. Geburtstag nicht hinterherkommen könnten, wurde mir nämlich auch schon mal genannt und ich finde das bisher am interessantesten (weil zwischen den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung und meinem Geburtstag ja echt gerade mal 2 Wochen oder so liegen dürften..) Hast du dir überhaupt irgendeine Mühe gegeben, dich zu informieren? Ich kopiere es mal für dich raus ... >> WPflG - Einzelnorm (1) 1Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 2Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt 1. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie a) wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist, Grundsätzlich gilt: Rechtsangelegenheiten nur mit entsprechendne Quellen glauben schenken. Alles andere ist *piep* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 20. Januar 2009 Teilen Geschrieben 20. Januar 2009 ... die Rückstellung endet mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses, da mit ihm die Kriterien/Voraussetzung für die Rückstellung nicht mehr gegeben sind. Und da ist er noch nicht 23. Theoretisch könnte er am gleichen Tag, an dem er seine Prüfung ablegt, zum Zivildienst herangezogen werden. Ich kann dir aber auch nur empfehlen, dich an Stellen zu wenden, die sich wirklich damit auskennen. Sprich, einen Anwalt für Wehrrecht oder ans Forum Wehrpflicht der Zentralstelle für Kriegsdienstverweigerer. Nur die können dir sagen, was wirklich Masse ist. Alles andere ist nur Spekulation... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 20. Januar 2009 Teilen Geschrieben 20. Januar 2009 (bearbeitet) Ich bin derzeit im 3. Lehrjahr zum FIAE und habe im Mai die Abschlussprüfung / im Juli Projektvorstellung. Mitte Juni werde ich 23 Jahre alt Preisfrage - wann endet die Ausbildung .... bestimmt nich vor der IHK "Projektvorstellung" ... und da ist er nunmal schon 23 (und somit gilt das 25. Lebensjahr). Bearbeitet 20. Januar 2009 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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