aline234 Geschrieben 22. Januar 2009 Teilen Geschrieben 22. Januar 2009 Hallo, folgende Situation: Mein Freund wollte über eine Kreuzung fahren. Ein ganz winziges Ding, also alles ziemlich klein und eng. Er guckt rechts, kommt keiner, also fährt er los. auf der anderen Seite der Kreuzung geht ein Passant ganz plötzlich über die Straße, mein Freund bremst also ab um den nich umzukarren und steht somit mitten auf der Kreuzung. Der Passant ist weg und er will weiterfahren, da knallt ihm von rechts einer in die Beifahrertür. Polizei sagt rechts vor links nicht beachtet, Zeuge (der Passant) sagt rechts vor links nicht beachtet. Ich meine zu dem Zeitpunkt kann rechts vor links gar nicht mehr gelten, da er ja schon auf der Kreuzung stand und als er fuhr, rechts kein Auto zu sehen war. Unsere Versicherung meinte auch das man die Schuld meines Freundes anzweifeln kann. Jetzt meine Frage: Wer ist dann letztendlich schuld? Der andere Fahrer, weil er einfach weitergefahren ist oder haben beide eine Teilschuld? Oder haben wir keine Chance und müssen uns damit abfinden, dass wir schuld haben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 22. Januar 2009 Teilen Geschrieben 22. Januar 2009 Auto? Kann ich kein Lankabel dran anschliessen, also nicht meine Baustelle. Aber schau mal bei den Kollegen vom Verkehrsportal nach, die sind in dem Thema sicher besser als hier. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aline234 Geschrieben 22. Januar 2009 Autor Teilen Geschrieben 22. Januar 2009 Auto? Kann ich kein Lankabel dran anschliessen, also nicht meine Baustelle. hätte aber trotzdem gerne ein paar meinungen von hier gehört, bisher habe ich immer sehr viel auf die kompetenz der user auch in technikfremden gebieten gegeben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 22. Januar 2009 Teilen Geschrieben 22. Januar 2009 Meine Meinung: Da dein Freund sich schon auf der Kreuzung befunden hat, muss der von rechts kommende Fahrer warten, bis die Kreuzung frei ist. Rechts vor links gilt zwar in dem Fall schon, allerdings darf man dies nicht erzwingen. Gegenseitige Rücksichtnahme steht vor der Rechts-vor-Links Klausel und ist oberstes Gebot. Ich würde einen Gutachter beauftragen, der anhand des Aufpralls rechtsabbiegenden Autos nachweisen kann, dass dein Freund zum Zeitpunkt des Unfalls stand bzw mit niedriger Geschwindigkeit gefahren ist. Somit sollte seine "Unschuld" bewiesen werden können. Ausgegangen davon, dass alles so stimmt, wie du schreibst. Schlussendlich der Lieblingssatz im Verkehrsportal: Dies ist keine rechtliche Auskunft und wiederspiegelt ausschließlich meine Ansicht deines beschriebenen Hergangs. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 22. Januar 2009 Teilen Geschrieben 22. Januar 2009 Joa da der andere ja in euch rein ist als ihr auf der Kreuzung standet ist da nicht viel mit Rechts vor links. Wenn der einzige Zeuge aber was anderes sagt sieht das schlecht aus. Hoffentlich kann da der Gutachter helfen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
volker81 Geschrieben 23. Januar 2009 Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 HEin ganz winziges Ding, also alles ziemlich klein und eng. Trotzdem eine Kreuzung ... und steht somit mitten auf der Kreuzung. hätte ich wohl nicht anders gemacht... Polizei sagt rechts vor links nicht beachtet, Zeuge (der Passant) sagt rechts vor links nicht beachtet. Ich meine zu dem Zeitpunkt kann rechts vor links gar nicht mehr gelten, da er ja schon auf der Kreuzung stand und als er fuhr, rechts kein Auto zu sehen war. Je nachdem wie groß der Schaden ist würde ich das über nen Anwalt laufen lassen. War er alleine im Auto? Wer ist dann letztendlich schuld? Der andere Fahrer, weil er einfach weitergefahren ist oder haben beide eine Teilschuld? Oder haben wir keine Chance und müssen uns damit abfinden, dass wir schuld haben? Der andere Fahrer muss ja gesehen haben dass die Kreuzung quasi "voll" ist. Einerseits rechts vor links, andererseits darf er aber auch nicht die Dampfhammermethode nutzen und blind fahren. Eine gewisse Sorgfaltspflicht im Verkehr hat jeder. Rechtsschutzversicherung? Dann auf jeden Fall Anwalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Määhd Sheep Geschrieben 23. Januar 2009 Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 Ui, Rechts vor Links ist eine knifflige Sache. Mag sein, dass der von rechts Kommende prinzipiell im Recht ist, aber dennoch hat auch er die Pflicht, voraussschauend zu fahren. Ein Bekannter von mir dachte, sich mit der RvL-Regel die Schrottkarre sanieren zu lassen, indem er an einer solchen Kreuzung sein Recht als von rechts-Kommender ausreizte. Er fuhr dem anderen praktisch vor die Nase, so dass es zum Crash kam. Er behauptete natürlich, im Recht zu sein, doch die Versicherung des anderen mähte ihn mit dem Argument nieder, er hätte selbst ebenfalls aufpassen müssen - denn dann wäre der Unfall auch nicht passiert. Ergebnis: Teilschuld. Kann sein, dass das bei jeder Versicherung anders behandelt wird, aber so einfach aufgeben würde ich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 23. Januar 2009 Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 Hi, Oder haben wir keine Chance und müssen uns damit abfinden, dass wir schuld haben? ich würde da mal ein bisschen recherchieren - wie alt war das Auto von dem der reingefahren ist? War das schon eine Schrottmühle? Kennen der Passant und der andere Fahrer sich? Hatten der Passant/Fahrer vorher schonmal solche Unfälle? Wenn der Passant wissentlich eine Falschaussage macht, dann würde ich mich fragen warum? Hat er es wirklich nicht gesehen oder ist das Methode? ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 23. Januar 2009 Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 ...oder weiss er selber nicht genau, wie das auszulegen ist und hat nur rechts vor links gehört und genickt, dass das an der Kreuzung da galt? Wenn er einfach so plötzlich über die Strasse gelaufen ist, könnte er ja evtl sogar eine Teilschuld an dem Unfall bekommen, da Alines Freund wegen ihm bremsen musste und somit mitten auf der Kreuzung stand, was ja anscheinend nicht vorherzusehen war. Da ich eine Verkehrsrechtschutzversicherung habe, würde ich da auf jeden Fall widersprechen. Auch Polizisten können sich irren - vor allem, wenn sie die Lage falsch einschätzen oder es falsch berichtet bekommen. Leider gibt es ja seit der Entwicklung von ABS nicht merh so viele Bremsspuren, anhand dessen man so etwas nachweisen könnte, aber der von rechts kommende hätte auf jeden Fall warten müssen. So sehe ich es auch eher so, dass er die Crash in Kauf genommen hat durch sein nicht (oder zu spät) bremsen. An die kleine Kreuzung hätte er ja so langsam heranfahren müssen, dass er rechtzeitig den Wagen hätte bremsen können und natürlich auch den Wagen rechtzeitig hätte bemerken müssen. (Telefoniert hat er nicht zufälligerweise grad, oder?) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 23. Januar 2009 Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 An die kleine Kreuzung hätte er ja so langsam heranfahren müssen, dass er rechtzeitig den Wagen hätte bremsen können und natürlich auch den Wagen rechtzeitig hätte bemerken müssen. Zumal der Fahrer sellbst wahrscheinlich eine RvL-Regelung hätte beachten müssen (je nachdem, wie die Strasse verläuft) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 23. Januar 2009 Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 Das war die Intention meiner Aussage - genau. Kreuzung mit Rechts vor links = jeder muss auf rechts achten, ob da wer kommt, oder ob die Kreuzung gerade blockiert ist, so dass er auch nicht fahren kann/darf. @aline234: Ich würde deinem Freund raten, einmal bei seiner alten Fahrschule vorbeizuschauen und dort nachzufragen. Die Fahrschullehrer sollten noch mit am besten wissen, wie das gehandhabt werden sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aline234 Geschrieben 23. Januar 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 ich denke wir werden jetzt erst einmal abwarten, was die versicherungen beider parteien aushandeln. mit einer teilschuld würde ich mich geradeso noch zufrieden geben, aber einfach nur zu sagen rechts vor links ist das oberste gebot find ich absolut unmöglich. leider ist ja der zeuge nicht auf unserer seite. zum thema versicherungsbetrug: bei dem unfallgegner handelt es sich um einen handwerker in firmenwagen, also kann ich mir das nicht so ganz vorstellen. aber ich werd das trotzdem nochmal mit der versicherung absprechen. wir sind ja auch rechtsschutzversichert, wenn alle stränge reißen werde ich es mal mit einem anwalt probieren. ich find die ganze situation echt total unmöglich. für mich reciht eigentlich schon die tatsache, dass die beifahrertür getroffen wurde als tatsache, dass die kreuzung von meinem freund eindeutig blockiert war. da kann man nicht einfach in einen reinfahren, nur weil man eigentlich rvl hat. son blödsinn! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 23. Januar 2009 Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 Wenn ihr Rechtsschutzversichert seid: SOFORT zu einem Anwalt. Und nicht erst abwarten. Alles andere kann böse nach hinten losgehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 23. Januar 2009 Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 reicht da eigentlich ne normale Rechtschutzversicherung oder muss es eine Verkehrsrechtschutz sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
volker81 Geschrieben 23. Januar 2009 Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 Wenn die "normale" das Verkehrsrecht mit einschließt - ja. Rechtsschutzversicherungen sind ja immer in Bereiche gegliedert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ty4Pi Geschrieben 25. Januar 2009 Teilen Geschrieben 25. Januar 2009 ich denke wir werden jetzt erst einmal abwarten, was die versicherungen beider parteien aushandeln. mit einer teilschuld würde ich mich geradeso noch zufrieden geben, aber einfach nur zu sagen rechts vor links ist das oberste gebot find ich absolut unmöglich. leider ist ja der zeuge nicht auf unserer seite. abwarten, was die Versicherungen aushandeln würde ich auf keinen Fall ... sofort zum Anwalt ...kostenlose Beratung, Akteneinsicht uswusw Es geht hier nämlich nicht nur um Versicherung, sondern auch um Vorfahrt plus Unfall = 80 Euro Plus 3 Punkte in Flensburg ... und um die zu vemeiden, würde ich persönlich alle Hebel in Bewegung setzen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aline234 Geschrieben 26. Januar 2009 Autor Teilen Geschrieben 26. Januar 2009 hab heute mit der rechtsschutz telefoniert und die meinten wir sollen erstmal abwarten bis der brief vom polizeipräsidenten kommt und dann uns nochmal melden. man ich war noch nie so froh, dass ich diese versicherung abgeschlossen habe... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 26. Januar 2009 Teilen Geschrieben 26. Januar 2009 hab heute mit der rechtsschutz telefoniert und die meinten wir sollen erstmal abwarten bis der brief vom polizeipräsidenten kommt und dann uns nochmal melden. Ich glaub nicht, das der sich um solche "Lappalien" kümmert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aline234 Geschrieben 26. Januar 2009 Autor Teilen Geschrieben 26. Januar 2009 Ich glaub nicht, das der sich um solche "Lappalien" kümmert türlich, auch wenn er sicherlich nie von dem vorfall erfährt, steht trotzdem der polizeipräsident als absender auf dem brief Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ikaruga Geschrieben 28. Januar 2009 Teilen Geschrieben 28. Januar 2009 Schon lustig, dass wir ein fast identischen Fall mal in der Fahrschule (theorie) durchgenommen haben. Uns wurde das so erklährt: Wenn ich an einer Kreuzung mit RvL stehe, muss ich den Verkehr beobachten, ggf. den von rechts kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren. So weit so gut. Kommt aber niemand ODER ist der von rechts kommende Fahrer so DEUTLICH weit weg, dass eine weiterfahrt OHNE Risiko auf VK-Gefärdung stattfinden kann, so DARF ich fahren. Wenn der von Links kommende Fahrer dann unverschuldet auf der Kreuzung stehen bleiben muss, muss der restliche Verkehr natürlich drauf achten und nicht drauf los brettern. In deinem speziellen Fall kommt es nun drauf an, wie weit der von rechts kommende Fahrer noch entfernt war, als du losgefahren bist. Bist du wirklich so wie oben genannt losgefahren, dass dieser noch sehr weit von dir entfernt war, hätte dieser sehen müssen, dass du anhältst; und zwar lange genug vorher. Wenn du allerdings knapp losgefahren bist, EIGENTLICH anhalten hätte müsstest, er also aufgrund deines plötzlichen Haltens keine Chance hatte, rechtzeitig zu reagieren, hast du Schuld; RvL nicht beachtet würde dann stimmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aline234 Geschrieben 28. Januar 2009 Autor Teilen Geschrieben 28. Januar 2009 also nach aussage von meinem freund (ich war ja selber nich dabei), war der unfallgegner noch nich zu sehen, als er auf die kreuzung gefahren is. allerdings war das auch so eine "schiefe" kreuzung, also keine rechte winkel. kann also auch sein, dass er auf grund des schrägen straßenverlaufs ihn nicht sehen konnte. fakt ist, dass er jedenfalls nicht zu sehen war. aber auf jeden fall danke für den hinweis! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Socke1337 Geschrieben 28. Januar 2009 Teilen Geschrieben 28. Januar 2009 die frage die ich mir da stelle ist, wie soll ich jemanden vorfahrt gewähren, den ich noch sehen kann? Ist es so wie du sagst muss dein Freund recht bekommen. Alleine da du den Fußgänger ja nicht einfach mal platt fahren darfst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aline234 Geschrieben 28. Januar 2009 Autor Teilen Geschrieben 28. Januar 2009 tja nur muss man erstmal beweisen, dass er zu dem zeitpunkt nicht zu sehen war. da steht es dann wohl aussage gegen aussage. und der fußgänger ist ja anscheinend auch nicht auf unserer seite, sondern auf der des unfallgegners. aber selbst wenn er schon zu sehen war, die zeit vom anfahren in die kreuzung bis zum eigentlichen unfall war lang genug, dass der unfallgegner noch ein ziemliches stück weg sein musste. ich steh doch nicht an jeder kreuzung und warte bis auch der hinterste verkehrsteilnehmer von rechts seine vorfahrt in anspruch genommen hat. da kann man ja teilweise stundenlang einfach nur rumstehen. naja, wie gesagt, wir müssen abwarten bis wir post bekommen, ehe wir etwas unternehmen können. so wie ich unser glück kenne kommt die post bestimmt in der 2. februarwoche, da sind wir dann auch noch im urlaub. mit welchem auto ist noch fraglich. super. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ikaruga Geschrieben 28. Januar 2009 Teilen Geschrieben 28. Januar 2009 aber selbst wenn er schon zu sehen war, die zeit vom anfahren in die kreuzung bis zum eigentlichen unfall war lang genug, dass der unfallgegner noch ein ziemliches stück weg sein musste. Und genau das ist der springende Punkt. Wenn der Fahrer noch bremsen konnte, der andere, von rechts kommende Fahrer aber deutlich später "eingetroffen" ist, dann ist ja wohl klar, wer gepennt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hahne Geschrieben 2. Februar 2009 Teilen Geschrieben 2. Februar 2009 Ich denke der Passant und der Autofahrer der von rechts kam stecken unter einer Decken Ihr habt doch sicherlich schonmal im Fernsehn diese Betrüger gesehen die nur darauf warten Unfälle zu bauen. Ich denke bei dir war es genau so. Der Passant hat dich extra aufgehalten damit das Auto in dir reinbrettern kann. Und dann machen beide die gleiche Aussage und schon bist du im A**** War dein Kumpel alleine oder waren noch Leute mit im Auto die als Zeugen dabei sein können? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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