Gast KanchoKing Geschrieben 26. Januar 2009 Teilen Geschrieben 26. Januar 2009 Noch ne kleine Allgemeine Frage von mir: In meiner Handreichung der IHK-Potsdam steht, als FIAE soll ich ein Pflichtenheft erarbeiten. Hab ich aber bei keinem (anderen) in der Planung (hier) bis jetzt gesehen. Wo bzw. an welcher Stelle der Projektarbeit sollte ich dieses Pflichtenheft einbringen? Eigentlich ist es doch Arbeitsgrundlage schlechthin und müsste gleich nach der Planung erstellt werden? Und wieviel zeit müsste ich dafür einplanen? ist die Doku nicht faaaast das Pflichtenheft? Bin etwas verwirrt... gruß KK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Miller369 Geschrieben 27. Januar 2009 Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Soweit ich weis ist das Pflichtenheft ein Dokument der IHK (gibts auf der Internetpräsens der IHK). Indem geregelt wird, was im Projektantrag, Projektdurchführung...etc. zu stehen hat. IHK Region Stuttgart, Besondere Hinweise zur IT-Abschlussprüfung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast KanchoKing Geschrieben 27. Januar 2009 Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 (bearbeitet) die genaue Formulierung in meiner Handreichung ist: "Handreichung - IHK Potsdam ..." 3. Projektantrag und Genehmigungsverfahren Die Ausbildungsverordnungen sehen vor, dass der Prüfungsteilnehmer in Teil A der Prüfung in in-sgesamt höchstens 35 Stunden (70 Stunden beim Fachinformatiker/ Anwendungsentwicklung) eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren soll. Diese präsentiert er/sie dann inner-halb von 15 Minuten und im Anschluss folgt ein 15-minütiges Fachgespräch. Hier sind für jeden Beruf zwei spezielle Themenbereiche in der Verordnung zum Beruf vorgegeben. Die Ausrichtung des Themas hat an den für den IT-Bereich spezifischen und aktuellen Themen auf Grundlage der folgenden Rahmen zu erfolgen. ... Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung (§ 15): 1. Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation, Rea-lisierung und Testen. 2. Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung. ... -------------------------- Klingt für mich, als müsste ich eins schreiben... Oder ist das ein entweder 1 oder 2 ? Darum frag ich ja ^^' greetz Bearbeitet 27. Januar 2009 von KanchoKing Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wiggle Geschrieben 27. Januar 2009 Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 soweit ich weiß kommt das pflichtenheft in den Anhang der Dokumentation Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast KanchoKing Geschrieben 27. Januar 2009 Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 ok, aber muss das dann nicht in meiner Projektplanung erwähnt werden? Schließlich ist das ein Zeitfresser, der seines gleichen sucht... (das war die eigentliche Frage ^^') Hab bei keinem soetwas in ihrer zeitplanung gesehen, wie gesagt... und will mir nicht zwingend mehr Arbeit machen als ich muss, bei der knapp bemessenen Zeit ><' greetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VoteForChris Geschrieben 27. Januar 2009 Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 ok, aber muss das dann nicht in meiner Projektplanung erwähnt werden? Das Pflichtenheft ist ein genauer Realisierungsvorschlag und sollte in deiner Projektarbeit nicht fehlen. Es stellt quasi das Ergebnis deiner Analysephase dar und ist eine abschließende Grundlage für einen (Realiserungs-)Vertrag mit deinem Kunden. Darin sehe ich zumindestens den Zweck eines Pflichtenheftes Ich würde es als Anlage zur Dokumentation führen und es bei deiner Zeitplanung in die Analysephase mit ein berechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
langer88 Geschrieben 27. Januar 2009 Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 So ein Pflichtenheft muss man aber nur als AE machen oder??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 27. Januar 2009 Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Schau doch bitte mal in den Orignialtext der Berufsverordnung: Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht: 1. in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation: a) Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisation und Testen, Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung;(Hervorhebung von mir) So ein Pflichtenheft muss man aber nur als AE machen oder???Wird aber üblicherweise in Kleinform bei einem FISI als Istanalyse und Sollkonzept abgearbeitet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jagi Geschrieben 28. Januar 2009 Teilen Geschrieben 28. Januar 2009 Wenn man sich den Orginaltext anschaut lässt das immer noch Interpretationsspielraum offen. So wie du das zitiert hast Chief könnte man wirklich sagen, dass man entweder a oder b machen muss. Nimmt man aber noch den nächsten Punkt mit rein sieht das ganze schon ganz anders aus Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht: 1.in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation: a) Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisation und Testen, Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung; 2. in der Fachrichtung Systemintegration in insgesamt höchstens 35 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation: a) Realisieren und Anpassen eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe, Erweitern eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Einbinden von Komponenten in das Gesamtsystem unter Berücksichtigung organisatorischer und logistischer Aspekte einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe. So gesehen muss man entweder die Aufgaben und die Unterpunkte des AEs (also 1.) oder die des SIs (also 2. machen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast KanchoKing Geschrieben 28. Januar 2009 Teilen Geschrieben 28. Januar 2009 genau das ist eben mein Problem *arg* Ich krieg mich auch schon mit dem Ansprechpartner der IHK in die Haare, der meinte es stünden die Antworten meiner Fragen in der Handreichung, die ich doch bitte lesen soll... meine Antwort: Habe ich ... mehrmals... es steht zu ungenau oder gar nicht drin (ihk-typisch) ^^' daher ja meine Fragen? Die haben sich erst nach dem lesen ergeben --' Wenn ic hes von den Aufgaben eines FISIs ableite, da sind doch a. und b. auch verschiedene Aufgabentypen(Projekte), oder etwa nicht? sollte das beim FIAE anders sein? Oo eine klare Antwort haben wir noch nicht... Ich würde ja ein Pflichtenheft mit einplanen, aber das frisst Zeit, die ich nicht habe(!) Darum MUSS ich wissen, ob es optional ist, bevor ich meinen Projektantrag abgebe. Sollte ja in der Zeitplanung dann ja nicht fehlen(?) ich halt euch auf dem Laufenen, was der kundige IHK-Mitarbeiter dazu meint °° mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast KanchoKing Geschrieben 28. Januar 2009 Teilen Geschrieben 28. Januar 2009 a.(1) und b.(2) sind jeweils verschiedene Aufgabentypen. Sollte der Kunde bei 1. allerdings darauf bestehen, dass ein Pflichtenheft anzufertigen ist, kann dies gern getan werden - ist der IHK aber egal Idealerweise sollte es also nicht in der Zeitplanung mit erwähnt werden... Zumindest laut Herrn R. der IHK - Potsdam ^^ mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VoteForChris Geschrieben 29. Januar 2009 Teilen Geschrieben 29. Januar 2009 Also ich denke das es zumindestens bei einem FIAE nicht fehlen darf. Wie soll man sonst genauer definieren was der Kunde von der Anwendung erwartet bzw. welche Funktionen erfüllt werden müssen? Irgendwas muss ja auch vom Auftraggeber unterschrieben werden... :mod: Auf telefonische Auskünfte der IHK würd ich mich übrigens auch nicht 100% verlassen. Der Herr am Telefon wird wahrscheinlich nicht die Person sein, die deine Dokumentation bewertet. Sondern eher verwaltende Tätigkeiten bei der IHK ausüben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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