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Geschrieben

Guten Morgen zusammen,

ich hab mich mal ein bischen hier belesen, hab aber nicht konkretes zu dem Thema gefunden, deshalb meine Frage.

Wie schauts denn mit den Fahrtkosten aus, die ich täglich von Zuhause/Betrieb Betrieb/Zuhause habe?

Gibts irgendeine Möglichkeit die erstattet zu bekommen? Wenn auch nur anteilsmäßig?

Oder ist die einzige Möglichkeit seinen Chef zu fragen ob der etwas gnädig sein mag? :-/

Gruß

lurid

Geschrieben

ohne Gewähr:

Einen Anspruch auf Erstattung hast du nicht; könntest ja näher an die Firma ziehen. Du kannst aber versuchen, deinen Chef auf der menschlichen Seite zu kriegen, dass er dir einen Teil der Kosten erstattet.

Auf jeden Fall kannst du aber die Kosten bei der Steuererklärung geltend machen.

Geschrieben

Da ich als Azubi mit meinem Gehalt und der Steuergrenze bleibe und somit keine zahle, kann ich da auch keine Fahrtkosten geltend machen.

Ich hätte prinzipiell kein Problem damit näher zur Firma zu ziehen, allerdings fehlt mir dafür einfach das Geld.. mit ~ 420€ Netto ist das nicht viel drin :(

Geschrieben

Hi,

Fahrtkosten zur Arbeitsstätte sind Privatvergnügen.

Manche Arbeitgeber sind jedoch kulant und zahlen da was drauf - ist aber kein muss. => Bitten und betteln.

ciao,

vic

Geschrieben

Ich hätte prinzipiell kein Problem damit näher zur Firma zu ziehen, allerdings fehlt mir dafür einfach das Geld.. mit ~ 420€ Netto ist das nicht viel drin :(

Dann frage mal bei der BA an. In manchen Fällen "sponsern" die einen Umzug zwecks Job. Weiß jetzt aber nicht, ob man das nicht irgendwann zurückzahlen muss.

Geschrieben

Da du selber keine Steuern zahlst,

kann dein Vater deine Fahrtkosten geltend machen d.h von seiner Steuer absetzen.

Sonst hast du keine Ansprch auf erstattung!

Geschrieben
Da du selber keine Steuern zahlst,

kann dein Vater deine Fahrtkosten geltend machen d.h von seiner Steuer absetzen.

Sonst hast du keine Ansprch auf erstattung!

@truble hast du da ein gesetzes text oder so, bin auf der Suche nach einem habe aber noch nichts gefunden da ich davon auch schon mal gehört habe und genau das machen wollte

Geschrieben
Da du selber keine Steuern zahlst,

kann dein Vater deine Fahrtkosten geltend machen d.h von seiner Steuer absetzen.

Sonst hast du keine Ansprch auf erstattung!

Schön wärs, aber ein Vater kann normalerweise nicht die Fahrtkosten der Kinder absetzen..

Was aber möglich wäre ist das was LadyPreis angesprochen hat:

Theoretisch könntest du, wenn du näher an den Arbeitsplatz ziehen würdest, Zuschüsse von der Arbeitsagentur bekommen; heißt also Unterstützung bei der Miete etc.

Du solltest dich dort einfach mal über die Voraussetzungen etc. informieren.

Geschrieben
Schön wärs, aber ein Vater kann normalerweise nicht die Fahrtkosten der Kinder absetzen..

Doch genau das habe ich vor ein paar wochen auch gemacht und habe das Geld genehmigt bekommen. Mein Vater konnte sogar meinen Laptop absetzen und jetzt bei den Fahrtkosten sogar rückwirkend ab dem 1. Kilomenter !

Gruß

Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

@Truble

Das wäre mir auch neu. Seid ihr euch sicher, dass das legal ist? Habt er das wirklich so angegeben, dass es DEINE Fahrtkosten/Laptop ist und nicht einfach bei sich als seine drauf geschrieben?

Wenn ja, wie lange soll das gehen - bis das Kind 18 ist? Solange es Kindergeld gibt? Gibt es bestimmte Voraussetzungen um das zu machen? ...

Für mich hört sich das seeehr komisch an. (Siehe isuv.de, finanzfrage.net).

ciao,

vic

Bearbeitet von bigvic
Geschrieben

Ich weiß nicht wie das ist wenn du nicht mehr zuhause gemeldet bist,

aber ich bin 20 und wohne bei meinen Eltern.

Desswegen bin ich noch im Haushalt von meinem Vater gemeldet.

Da ich den Laptop für meine Ausbildung brauche (FIAE) kann mein Vater den Laptop absetzen (Rechnung usw war auf meinen Namen).

Die Fahrtkosten haben wir (auf meinen Namen) aufgelistet und da das aufwendungen sind damit ich meine Ausbildung durchführen kann, darf mein Vater die Geltend machen.

Ich kann ihn gerne einmal Fragen wo bzw wie das Gesetzlich steht,

aber wie gesagt geld haben wa bekommen und die wissen dass die Aufwendungen für seinen Sohn (mich) sind da ja überall mein Name mit angegeben wurde.

greetz

Geschrieben

KLICK :D

Es ist aber so, dass die Eltern die Werbungskosten nicht für sich übernehmen können, sondern stattdessen die Einkünfte ihres Kindes drücken können und somit weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben. Haben meine Eltern während meiner Ausbildung auch so gemacht...

Geschrieben

@truble wär sehr nett wenn du deinen vater fragen würdest, meine situation entspricht genau deiner, dann sollte das ja hinhauen

am besten wär ein gesetzestext oder sowas

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