Firewire Geschrieben 3. Juli 2000 Teilen Geschrieben 3. Juli 2000 Kann man während der Ausbildung von heute auf morgen kündigen,gilt es Fristen einzuhalten oder kann ich überhaupt nicht kündigen? Meine Lage:Ich arbeite in einer ziemlichen kleinen Bude,hätte nun ein Angebot bei einer groeßeren Firma(Siemens). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
watch Geschrieben 3. Juli 2000 Teilen Geschrieben 3. Juli 2000 bist Du noch in der Probezeit? oder schon darüber hinaus? watch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheFirst Geschrieben 3. Juli 2000 Teilen Geschrieben 3. Juli 2000 Hi Meines Wissens kannst Du so einfach nicht kündigen. Also natürlich kannst Du, entsprechend den vertraglich festgehaltenen Kündigungsfristen kündigen aber früher war das so das Du dann die Ausbildung in diesem Beruf nicht fortsetzen durftest. Ob das heute noch so is, weiß ich leider nicht und wenn es noch so ist ob man das umgehen kann. Aber ich weiß von einem damaligen Kollegen das es da Probleme gab. Dafür kannst Du aber die Spezialisten bei der IHK und bei der Ausbildungsberatung ansprechen. TheFirst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EGTEB Geschrieben 3. Juli 2000 Teilen Geschrieben 3. Juli 2000 Hallo! Lt. BBiG gibt es noch zwei Möglichkeiten der befristeten Kündigung nach Ablauf der Probezeit. Diese Möglichkeit steht nur dem Azubi zur Verfügung. Damit will man dem Azubi die Möglichkeit schaffen, den Beruf zu wechseln. Diese Kündigungen vollziehen sich unter folgenden Bedingungen: Die Erklärung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Die Kündigung kann nur vom Azubi ausgesprochen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Der Kündigungsgrund ist anzugeben. Zu deutsch: Wenn du kündigst gibst du damit an, einen anderen Beruf erlernen zu wollen. In der gleichen Ausbildungsrichtung nicht möglich. Was allerdings funktioniert vom IT-Kaufmann zum FI-AE oder ähnliches. Mach was sinnvolles draus cu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T. Schiffler Geschrieben 5. Juli 2000 Teilen Geschrieben 5. Juli 2000 Hallo Die Kündigung nach der Probezeit ist von der Seite des Betriebes sehr schwer. Sie haben an für sich kaum eine Möglichkeit, Dich ohne gute Gründe raus zu bekommen. Wenn Du Kündigen willst, dann ist das mit einer Frist von 4 Wochen kein Problem. Allerdings solltest Du Dir überlegen, ob es einen Sinn hat. So schlimm ist die Ausbildung nicht und wenn Du abbrichst, hast Du gar nichts in der Hand. Ich würde es durchziehen, oder wenn es mit dem Betrieb gar nicht klappt, diesen wechseln. Gruß Erbeere Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Firewire Geschrieben 5. Juli 2000 Autor Teilen Geschrieben 5. Juli 2000 Hallo EGTEB! Warum sollte es nich möglich sein in ein und dem selben Berufsfeld(FISI=>FISI)zu wechseln! Hallo Erbeere! Wenn ich die Möglichkeit habe mich beruflich/finaziell und geistig um das doppelte in etwa zu steigern, dann werde ich die Chance nutzen.Weil jetz setzt du die Grundlage für Dein späteres Berufsleben(40 Jahre und noch mehr) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
McL Geschrieben 5. Juli 2000 Teilen Geschrieben 5. Juli 2000 also, ich habe in meiner erstausbildung nach zwei jahren den betrieb gewechselt, meine prüfung gemacht und meinen gesellenbrief erhalten. ich habe mit meinem damaligen cheffe gesprochen und ihm meine situation erklärt. ich wollte den betrieb wechsel da ich es näher hatte, eine bessere ausbildung oder sagen wir eher eine umfangreichere, mehr kohle (die wollten mich haben und da hab ich zum azubigeld nochn paar mark cash bekomen),usw.usw. er sagte, reden und regeln ist ihm lieber als ich würde mit meinen leistungen und mit meinem verhalten einen rauswurf provozieren. ich habe dann mit beiderseitigem einverständnis gekündigt und einen neuen vetrag mit übernahme des 1+2 jahres von meinem neuen arbeitgeber bekommen. auch das mit der ihk damals war auch kein problem solange es mit beiderseitigem interesse war. ichkann mir nicht vorstellen, dass die ihk da anders denkt. also entweder redest du mit deinem cheffe oder du machst einen auf blau und meldest dich nicht. die krankmeldungen bringst du auch nicht hin und ich wette nach spätestens drei wochen schmeißt der dich raus und du kannst machen was du willst. ich würd es aber mit deinem neuen arbeitgeber vorher sprechen und einen vertrag machen der garantiert, dass du deine ausbildungszeit die du schon hast angerechnet wird. wenns geklappt hat oder du dich anders entscheidest oder sonst was geb mir mal bescheit cu MCL Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EGTEB Geschrieben 13. Juli 2000 Teilen Geschrieben 13. Juli 2000 Hallo Fireware, das steht so im BBiG (Berufsbildungsgesetzt). ist also bindend. Habe ich direkt von dort übernommen. cu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DragonPaladin Geschrieben 22. Februar 2001 Teilen Geschrieben 22. Februar 2001 Hallo Leute ich habe folgendes Problem... Die Ausbildung in meinem Ausbildungsbetrieb ist mehr schlecht als recht. Ich muss nur Produktionen machen und komme nicht dazu mir eine Programmiersprache anzueignen. Eine Ausbildungsverkürzung bleibt mir verwehrt obwohl ich alle Voraussetzungen erfülle. Da ich über die Probzeit bereits hinaus bei der Firma beschäftigt bin, kann ich nicht ohne Weiteres kündigen. Eine Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist utopisch, denn wenn die Auzubi ausgenutzt werden, ist man nicht erfreut, wenn diese versuchen wegzugehen. Ich habe nun eine neue Firma gefunden die mich übernehmen und verkürzt ausbilden will, die mehr zahlt und für mich günstiger liegt. Welche Kündigungsgründe kann ich angeben, ohne dass ich "gesperrt" werde, oder dass ich eine Strafe zahlen muss? Danke! [Dieser Beitrag wurde von DragonPaladin am 22. Februar 2001 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 22. Februar 2001 Teilen Geschrieben 22. Februar 2001 Lass' die IHK mal eine unangekündigte Betriebskontrolle machen. Wende dich also an die IHK, die helfen dir weiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tachyoon Geschrieben 22. Februar 2001 Teilen Geschrieben 22. Februar 2001 @McL Das mit dem "Blaumachen" ist eine höchst riskante Sache. Der Betrieb hat ja schließlich schon etliches an Geld in einen Azubi gesteckt, wenn der mitten in der Ausbildung ist. Wenn der Betrieb jetzt durch "Blaumachen" dazu gezwungen wird, einem zu kündigen, kann ihn das so verärgern, daß er Schadensersatzansprüche stellen könnte. Das kann teuer werden, da man sich als Azubi verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen usw. @Dragon_Paladin Da hat Thedirtydog schon recht, wenn Du nachweisen kannst, daß du nur für billige Hilfsarbeiten ausgenutzt wirst, dann erfüllt der Betrieb seine Ausbildungspflicht nicht und Du darfst (imho sogar fristlos) kündigen. Tachyoon Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DragonPaladin Geschrieben 22. Februar 2001 Teilen Geschrieben 22. Februar 2001 Eine unangekündigte Betriebskontrolle bringt leider nichts, denn die Ausbildungsinhalte die im Vertrag verankert sind, eben so weich und allgemein gefasst sind, dass ich nichts unternehmen kann. ...In meinem Arbeitsvertrag steht aber, dass ich einen Wohnortwechsel (zum Ausbildungsbetrieb) durchführen muss. Was ich auch getan habe. Verbleibende Kohle = 0. Kann ich da etwas machen?! Ist das ein Kündigungsgrund? [Dieser Beitrag wurde von DragonPaladin am 24. Februar 2001 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fornax Geschrieben 23. Februar 2001 Teilen Geschrieben 23. Februar 2001 Hiho DragonPaladin: Das soll heissen, dass Du jetzt in einer Firmenwohnung haust, und sozusagen Dein Azubigehalt direkt wieder in Deine Firma zurückfliesst? Das ist schon ausgebufft. Allerdings würde ich mal vermuten, das müssen überhaupt nicht in die Tüte kommt! Das ist immernoch Sache des Arbeitnehmers, wie er pünktlich zur Arbeitsstelle kommt. Ich würde aber saggen, da Du zugestimmt hast, fällt das als Kündigungsgrund aus, könntest aber so Wohngeld + eventuell Sozialhilfe beanspruchen. Das läppert sich auch nach einer Zeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 23. Februar 2001 Teilen Geschrieben 23. Februar 2001 @Fornax: Ein Betrieb kann auch die Vergütung in Sachleistungen zahlen. Eine Unterkunft ist eine. Daher ist das schon rechtens. Es existiert von der IHK ein PAL-Bogen für den Ausbilder. In diesem stehen die Inhalte, der Lehrjahre (als Stichpunkt) zum Abhaken. Auch du musst diesen Bogen unterschreiben. Das ganze nennt sich Ausbildungsrahmenplan, oder so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DragonPaladin Geschrieben 24. Februar 2001 Teilen Geschrieben 24. Februar 2001 Nein... ich bin nur in die gleiche Stadt gezogen... nicht in den Betrieb. Mein Problem ist, wie kann ich kündigen ohne dass ich (möglichst wenig) belangt werden kann?! Hat jemand eine Ahnung ob bei der Auflösung eines Ausbildungsvertrages mit gegenseitigen Einvernehmen eine Frist eingehalten werden muss? Was muss ich beachten, wenn mich mein neuer Ausbildungsbetrieb übernimmt?!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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