charlie_brown Geschrieben 27. April 2001 Teilen Geschrieben 27. April 2001 hat sich jemand die tv-karte gekauft, die es im moment bei aldi-sued gibt? mein kumpel klagt über softwareprobleme mit der karte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
R8DER Geschrieben 27. April 2001 Teilen Geschrieben 27. April 2001 Gutes Material die Karte??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thombo Geschrieben 27. April 2001 Teilen Geschrieben 27. April 2001 Bei der TV Karte steht auf der Verpackung: Stereo Sound. Ist aber nur Mono. Die haben bei einigen Karten einfach vergessen, einen Wandler aufzulöten. Wenn dein Kumpel nur Mono hat, kann er die Karte umtauschen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mike Lorey Geschrieben 28. April 2001 Teilen Geschrieben 28. April 2001 Hier gibt es Infos zu der TV-Karte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darkstar Geschrieben 2. Mai 2001 Teilen Geschrieben 2. Mai 2001 Hi an alle Ich-will-TV-aufm-Compi-gucken! Ich habe im vergangenen Dezember schon ein Exemplar der Aldi TV-Karte erstanden. Es gab etwas Knatsch, als herauskam, das sie keinen Stereo-Sound liefern kann. Ich habe das ganze in der c't verfolgt und habe sie von Medion umtauschen lassen. Das ging ohne Probleme. Einfach email an Support und ein Paar Tage später hatte ich die neue Platine. Die alte ging unfrei an Medion zurück. Ich Neue habe die neue zwar nichtmehr auf Herz und Nieren geprüft, sie sah aber genauso aus, wie in der c't abgebildet (für Stereotauglich befunden). Zur Software kann ich sagen, das die nicht so der Brüller ist. Die TV-Konsole kannst man voll vergessen. Nett ist der Real-Producer. Damit könntest Du deine eigenen .ram-files machen. Hab es aber noch nicht ausprobiert. Als alternative kann ich Euch moreTV empfehlen. Da ist schon ein Videotext-Decoder drin und man kann Prem**** analog gucken. Zudem arbeitet es mit den Aldi-Parametern (in der TV-Karten-Auswahlliste). Hier noch ein paar links zur Stereo-Diskussion beim Heise-Newsticker: Aldi-TV-Karte kann nur mono Aldi-TV-Karte: Aus Mono wird doch noch Stereo :mad: Aldi-TV-Karte, die Dritte... :eek: Weitere Aldi-TV-Karte mit Stereo-Schwäche :confused: Also achtet darauf, was Ihr kauft und reklamiert ggf. bei Medion. Viel erfolg beim Umtauschen! Darkstar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charlie_brown Geschrieben 3. Mai 2001 Autor Teilen Geschrieben 3. Mai 2001 Original erstellt von Darkstar: <STRONG>.... Als alternative kann ich Euch moreTV empfehlen. Da ist schon ein Videotext-Decoder drin und man kann Prem**** analog gucken. Zudem arbeitet es mit den Aldi-Parametern (in der TV-Karten-Auswahlliste)... </STRONG> wo kann ich das denn runterladen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darkstar Geschrieben 4. Mai 2001 Teilen Geschrieben 4. Mai 2001 Ich hab HIER ne nette Seite entdeckt. Da gibts noch mehr von dem Zeug. :cool: v3.51 ist die aktuelle Version. Viel erfolg! Gr33tz Darkstar hallo Darkstar, auf der site geht es um premiere knacken usw. und deshalb musste ich den link rausnehmen. anbei die rechtslage rechtslage: Die Rechtslage beim Pay-TV-Hacken ( Chip©-Bericht ) Das Knacken von Pay-TV Programmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern nach § 265 a StGB illegal : Wer die Leistung eines "Automaten ... oder den Zutritt zu einer Veranstaltung/Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu errichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft." Juristisch gesehen ist ein Decodersystem zur Nutzung verschlüsselter TV-Programme als "Automatenleistung" anzusehen. Erfolgt die Decodierung des TV-Bildes mit einem urheberrechtlich geschützten Algorithmus und/oder Masterkey, dann hat der geschädigte Pay-TV-Anbieter gute Karten gegen die Hacker. Im Paragraphenjargon heißt das : strafbares Ausspähen von Daten (§ 202 a StGB), strafbares Erschleichen von Leistungen (§ 265 a StGB) und Schadensersatzpflicht wegen Rechtsverletzung durch Verstoß gegen ein Schutzgesetz ( § 832 Abs. 2 BGB). bitte in zukunft nicht mehr auf solche seiten verweise machen thx McL [ 04. Mai 2001: Beitrag editiert von: McL ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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