metal-Tiffy Geschrieben 2. Februar 2009 Teilen Geschrieben 2. Februar 2009 Hallo alle zusammen.. habe schon versucht google zu bemühen und hier im forum auch nciht das gefunden was ich suche.. Ich habe meine Ausbildung beendet und bin seit fast 2 woche arbeitssuchend.. habe noch ein paar stellen offen.. habe ein angebot, als helpdesk-mitarbeiter, das wäre befristet.. Komme ich da wieder raus oder muss ich ein jahr warten, bis der vertrag ausläuft. Weil ich gerne programmieren würde und wenn was kommt auch sehr schnell da wieder raus möchte.. wie is das mit kündigungen von was befristetem?? Hat da wer ahnung von? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sxs Geschrieben 2. Februar 2009 Teilen Geschrieben 2. Februar 2009 Befristete Arbeitsverträge können nur aus besonderem Grund (fristlos) gekündigt werden, oder enthalten eine Kündigungsfrist. Wenn keine Kündigungsfrist geregelt wurde, kann man auch nicht kündigen. Siehe auch hier. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 2. Februar 2009 Teilen Geschrieben 2. Februar 2009 (bearbeitet) Hi, Ein Arbeitsverhältnis, das für eine Dauer von längstens zwölf Monaten vereinbart wurde, kann nach Ablauf der Probezeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund im Sinne des Satzes 1 dieses Unterabsatzes für eine Kündigung durch den Angestellten gilt auch die Aufnahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses; zwischen den Arbeitsvertragsparteien soll Einvernehmen über eine angemessene Auslauffrist erzielt werden. Quelle: BAT SR 2y Edit: Sehe grad, dass es nur für den BAT gilt. Ueble Sache so ein befristeter Arbeitsvertrag - würde ich nur annehmen in einer absoluten Notfallsituation bzw. versuchen eine annehmbare Kündigungsfrist reinzuschreiben. ciao, vic Bearbeitet 2. Februar 2009 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
metal-Tiffy Geschrieben 2. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 2. Februar 2009 ohha.. das hört sich ja übel an.. dann werd ich denen wohl ne absage geben.. will ja nicht nen Jahr da bleiben, wenn ich nach 2 Monaten schon was besseres hätte.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 2. Februar 2009 Teilen Geschrieben 2. Februar 2009 Aua, ein befristeter Arbeitsvertrag ist doch nicht die Ausgeburt des Bösen Der größte Vorteil des befristeten Arbeitsvertrags ist auch gleichgzeitig sein größter Nachteil: Er kann weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer ordentlich gekündigt werden. Befristete Arbeitsverträge müssen im beidseitigen Einverständnis aufgehoben werden (Aufhebungsvertrag). Die zeitliche Frist kann natürlich ein Nachteil sein, doch geht sie über mehrere Jahre, wird sie schnell zum Vorteil (Planungssicherheit). Wenn du mit der Frist und der fehlenden Kündigungsmöglichkeit ein Problem hast, solltest du deinen Arbeitgeber einfach fragen, ob er eine Kündigungsfrist in deinen Vertrag aufnehmen kann. Möchte er das nicht, kannst du den Job immer noch absagen. Eine Absage zu erteilen, nur weil es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, macht in meinen Augen nur wenig Sinn... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bjoeki Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Hm. Also im Normalfall hast du ja 3 Monate Probezeit. In der Probezeit kannst du innerhalb von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Frag doch mal an ob es nicht möglich ist die Probezeit auf 6 Monate aufzustocken. Die werden dann zwar wissen was los ist, aber warum nicht mit offenen Karten spielen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ExAzubi Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Auch befristete Arbeitsverträge können und Einhaltung gesetzlichen/vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. D.h. nichts besonderes geregelt --> 4 Wochen zum 15. oder Monatsende Verienbart 3 Monate zum Monatsende --> dann so! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Auch befristete Arbeitsverträge können und Einhaltung gesetzlichen/vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. D.h. nichts besonderes geregelt --> 4 Wochen zum 15. oder Monatsende Eben leider nicht - siehe TzBfG § 15 Absatz 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
metal-Tiffy Geschrieben 4. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 Ich werd mal nach ner Probezeit fragen.. der Vertrag würde nur bis September gehen.. und 3 Monate sollten ausreichen.. brauch nur ne Brücke bis ich was richtiges habe.. Konnte man nicht in der Probezeit sofort kündigen?? oder gilt das nur in der Ausbildung.. Ich meine in der Berufsschule nichts von 14 Tagen gehört zu haben sondern sofort.. kann aber auch sein das ich mich irre.. gut das das nicht in Wiso dran kam ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sxs Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 Während der Probezeit können kürzere als die normalen Kündigungsfristen vereinbart werden, mindestens jedoch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 III BGB). So stehts zumindest in der Wikipedia. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.