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Nach FiSi Ausbildung FHS Reife? Studium möglich?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

mal eine kurze Zwischenfrage:

Angenommen man hat "nur" die mittlere Reife, dann kann man doch nach abgeschlossener FiSi Prüfung an einer FH studieren, gell?

Nur, wie sieht es auf dem "Papier" aus?

Hat man somit als höchsten Abschluss die FHS-Reife oder darf man diese garnicht erwähnen?

Vor-, Nachteile?

Würde mich mal interessieren und wäre wohl auch interessant für andere.

Grüße,

Daenni

Geschrieben
Hallo zusammen,

mal eine kurze Zwischenfrage:

Angenommen man hat "nur" die mittlere Reife, dann kann man doch nach abgeschlossener FiSi Prüfung an einer FH studieren, gell?

Nur, wie sieht es auf dem "Papier" aus?

Hmm war da nicht was, das man das nebenher bekommen kann, aber nicht automatisch mit Abschluss der Ausbildung erhält? Kann mich dunkel an so etwas erinnern... :rolleyes:

Aber keine Garantie, rein aus dem Gedächtnis :)

Geschrieben

bei uns wars damals so das man ein 1 jaehriges fachabi hinten dran haengen konnte.. is allerdings schon 6 jahre her, keine ahnung was sich in der zeit veraendert hat.

und ansonsten brauch man doch 5 jahre berufserfahrung (in der branche) bevor man studieren gehn darf, oder?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich meine auch da gab es mal was... wäre ziemlich blöd wenn man sowas verpasst hat... :rolleyes:

Aber an vielen FHs steht dann sowas als Voraussetzung zum Stukadieren im Bereich Informatik Bachelor:

Zulassungsvoraussetzungen

Schulabschluß

Fachoberschule aller Typen

Abitur

Zweijährige höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höh. Handelsschule) und eine mindestens zweijährige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjährig gelenktes Praktikum im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung

Zweijährige Berufsfachschule des Berufskollegs, Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung und andere Fachrichtungen - Beginn ab 01.08.2000 in Verbindung mit einem halbjährigen einschlägigen Praktikum oder einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- und Landesrecht oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit

Gymnasium Klasse 12 mit gelenktem Jahrespraktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung

Ich schrecke echt vor dem Mathematik-Teil und Pragrammierung im Studium zurück... das sind zwei Hassfächer die ich nie in meine Birne bekommen würde.

Bearbeitet von Daenni
Geschrieben
* § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG): „Wer den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung besitzt, eine

für das beabsichtigte Studium geeignete Berufsausbildung abgeschlossen und danach eine mindestens vierjährige Berufserfahrung

erworben hat, oder wer eine Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister oder Meisterin oder des Bildungsganges zum

staatlich geprüften Techniker oder Technikerin oder des Bildungsganges zum staatlich geprüften Betriebswirt oder Betriebswirtin

in einer für das Studium geeigneten Fachrichtung oder eine vergleichbare Ausbildung erfolgreich abgelegt hat, kann an den

Hochschulen zum Studium im betreffenden Studiengang vorläufig immatrikuliert werden...“.

hab ich dazu gefunden.. das is aber von bundesland zu bundesland anders... in NRW brauch man zbsp nur 3 Jahre berufserfahrung

Geschrieben

Genau, ich habe nur an FHs aus NRW geschaut wie es dort aussieht... mindestens 2 Jahre Berufsausbildung.

Aber aufm Papier? Kann ich es nun so verstehen:

Mein Lebenslauf beinhaltet Ausbildung zum FiSi von 2006 - 2009, abgeschlossener Abschluss: Berufsausbildung und FHS-Reife? :confused:

Geschrieben
Genau, ich habe nur an FHs aus NRW geschaut wie es dort aussieht... mindestens 2 Jahre Berufsausbildung.

Aber aufm Papier? Kann ich es nun so verstehen:

Mein Lebenslauf beinhaltet Ausbildung zum FiSi von 2006 - 2009, abgeschlossener Abschluss: Berufsausbildung und FHS-Reife? :confused:

aus dem NRW Hochschulrecht

§ 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung hat Zugang,

wer

1. das 22. Lebensjahr vollendet,

2. eine Berufsausbildung abgeschlossen und

3. eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit ausgeübt

hat.

http://www.innovation.nrw.de/downloads/Hochschulrecht.pdf

seite 202

Ka ob die schulen das gesetz "mildern" koennen.

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