B4st1 Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 (bearbeitet) Hallo. Ich habe eine kleine Frage bezgl. meiner aktuellen Ausbildung. Und zwar habe ich in meinem Vertrag eine Kernarbeitszeit von "9:00 - 16:00" angegeben. Nun möchte meine Firma, diese Zeit auch in der Schule geltend machen, sodass meine Schulzeit statt um 8:00 um 9:00 Uhr erst als Arbeitszeit zählt und ich die Zeit davor quasi kostenlos Arbeite / zum Spaß zur Schule gehe. Zudem möchten sie dass ich Dienstags nach der Schule (Ende 14:00 Uhr) den Heimweg auf meine eigene Kosten nehme und nur die Zeit zum lernen (minus Fahrtweg lediglich 30 Minuten) mir als Arbeitszeit angerechnet wird. Ist das rechtens? Bearbeitet 5. Februar 2009 von B4st1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
da-beauty Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Also so viel ich weiß heißt es, wenn man mehr als 5 Unterrichtsstunden hat zählt das als voller Arbeitstag. Und Die Fahrkosten müssen auch erstattet werden. Kannst ja auch mal im BBiG lesen Wie alt bist du?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Nein, ist es nicht. Denke, da greift §15 BBiG. § 15 Freistellung Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Berufsschulzeit == Arbeitszeit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B4st1 Geschrieben 5. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Wie alt bist du?? Bin aktuell 22 Jahre alt und war somit beim Eintritt im Betrieb bereits über 18. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Hallo. Ich habe eine kleine Frage bezgl. meiner aktuellen Ausbildung. Und zwar habe ich in meinem Vertrag eine Kernarbeitszeit von "9:00 - 16:00" angegeben. Nun möchte meine Firma, diese Zeit auch in der Schule geltend machen, sodass meine Schulzeit statt um 8:00 um 9:00 Uhr erst als Arbeitszeit zählt und ich die Zeit davor quasi kostenlos Arbeite / zum Spaß zur Schule gehe. Zudem möchten sie dass ich Dienstags nach der Schule (Ende 14:00 Uhr) den Heimweg auf meine eigene Kosten nehme und nur die Zeit zum lernen (minus Fahrtweg lediglich 30 Minuten) mir als Arbeitszeit angerechnet wird. Ist das rechtens? Erstmal zum Verständnis zur Kernarbeitszeit ... das ist die Zeit, in der man normalerweise im Betrieb anwesend sein muss und hat nichts mit der täglichen Arbeitszeit an sich zu tun. Du hast 7 Stunden Kernarbeitszeit, aber wahrscheinlich einen 8h-Stunden Arbeitstag. Wann du diese fehlende Stunde machst, steht dem AN meist frei (also ob 8-9, 16-17 oder gehst von 16-18 shoppen und machst die Stunde von 18-19). Deshalb ist diese Forderung an sich schon völlig unsinning, da es dem Prinzip der Kernarbeitszeit widerspricht. Zum Dienstag: Wie Sol_Psycho sagte, Berufsschulzeit == Arbeitszeit und wenn du weniger als deine 8 Stunden am Tag gemacht hast, dann könnten die dich auch nochmal in die Firma ordern. ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flashpixx Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Zum Dienstag: Wie Sol_Psycho sagte, Berufsschulzeit == Arbeitszeit und wenn du weniger als deine 8 Stunden am Tag gemacht hast, dann könnten die dich auch nochmal in die Firma ordern. Soweit ich mich aber entsinne, gilt dabei als Arbeitszeit auch der Weg von der Schule zum Betrieb, d.h. wenn Du 7 Stunden in der Schule als Arbeitszeit (die Pausen sind inkl) gerechnet hast und 1 Stunde zum Betrieb brauchst, hast Du 8 Stunden Arbeitszeit Phil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Hi, Soweit ich mich aber entsinne, gilt dabei als Arbeitszeit auch der Weg von der Schule zum Betrieb, d.h. wenn Du 7 Stunden in der Schule als Arbeitszeit (die Pausen sind inkl) gerechnet hast und 1 Stunde zum Betrieb brauchst, hast Du 8 Stunden Arbeitszeit Phil ja, denke das ist so. Aber in seinem Fall hat er von 8-14 Schule = 6 Stunden. Und Fahrtzeit Daheim<>Schule und Betrieb<>Daheim sind Privatvergnügen, also kann er nur Schule<>Betrieb abziehen und ich glaube nicht, dass das 2 Stunden sind. Oder? ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ntl Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 (...) und wenn du weniger als deine 8 Stunden am Tag gemacht hast, dann könnten die dich auch nochmal in die Firma ordern. Da bin ich mir (in diesem Fall) nicht sicher. Ich habe nämlich diesen Teil im Jugendarbeitsschutzgesetz gefunden: § 9 Berufsschule (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen 1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 (bearbeitet) [deleted] (zu früh am Morgen ) Bearbeitet 5. Februar 2009 von SoL_Psycho Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Da bin ich mir (in diesem Fall) nicht sicher. Ich habe nämlich diesen Teil im Jugendarbeitsschutzgesetz gefunden: Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, Was hat das jetzt mit meiner Aussage zu tun, dass er nach der Berufsschule noch zum Betrieb muss? Ich seh da kein Widerspruch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ntl Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Habs falsch gelesen. Mein Fehler... Sorry. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angela Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Häufig gestellte Fragen zum Bereich Ausbildung-Grundlagen der Ausbildung Fachinformatiker-Informationen für Fachinformatiker Ausbilder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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