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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hab mal einige Fragen zu der Lohnsteuererklärung.

1) Muss man in der Ausbildung eine Steuererklärung abgeben, 2) wie wird das berechnet und 3) kann ich da was machen damit ich nicht zahlen muss?

Ich weiß, viele Fragen auf einmal:-)

Hier mal meine Daten zu den Einkünften:

Gehalt: 769€

+ Fahrkosten: 83,30

+ VL: 40

+ 13. Gehalt

Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal!

Geschrieben

das nicht aber ich komm doch generell über den freibetrag von 7***€ im jahr.

wird dann nicht der rest darüber versteuert?

ich kenn mich in der beziehung überhaupt nicht aus:-(

Geschrieben

Für Kindergeld gilt zwar grundsätzlich 7680 Euro als Grenze, aber dazu kommen noch 920 Euro Werbungskosten. Somit ist die Grenze bei 8600 Euro real. Erst ab da bekommt man kein Kindergeld mehr.

Geschrieben

Das siehst du ganz einfach,

du bekommst eine Lohnsteuerbescheinigung, stehen da abgeführte Steuern drauf?

Wenn nicht, was willst du denn dann erklären?

Wenn schon, mach eine, bekommst dann fast immer was zurück!

Die Grenze für's Kindergeld hat nicht's mit der Steuer zu tun. Du kannst nur die Werbungskosten (die selben wie bei der Steuer) geltend machen, um unter die Grenze zu rutschen.

Geschrieben

und was kann ich da als Werbekosten angeben?

Weil die Fahrkosten bekomm ich ja bezahlt, Arbeitskleidung sind Anzüge und die kann ich soviel ich weiß auhc nicht angeben und sonst halt 1-2 Bücher.

Da ist dann auch nichts zu machen?

Geschrieben

Zur Berechnung des Kindergeldes gilt nicth das Brutto Einkommen sondern du kannst die Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Dann sollte es passen.

Geschrieben
Zur Berechnung des Kindergeldes gilt nicth das Brutto Einkommen sondern du kannst die Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Dann sollte es passen.

Für das Kindergeld gilt der Nettoverdienst. Das hätte ich noch mit dazuschreiben sollen. Ansonsten sind die 920 Euro pauschal. Dh die werden in jedem Fall ohne Angabe von Werbungskosten miteinbezogen. Falls du mehr Werbungskosten hast, musst du die natürlich angeben und nachweisen. Dazu zählen u,A. Fahrtkosten zur Arbeit, Berufsbekleidung, Lehrmaterialien usw.

Für die Lohnsteuererklärung sieht es genauso aus. 920 Euro sind pauschal. Sofern du mehr als diese angeben willst, musst du die nachweisen. Ansonsten gilt natürlich, dass du nur wiederbekommen kannst, was du auch an Steuern bezahlt hast.

Grundsätzlich musst du keine Steuererklärung machen. Aber sobald du einmal eine gemacht hast, musst du die auch weiterhin machen. Abgabefristen erhälst du beim zuständigen Finanzamt.

Geschrieben

viele dank für die vielen Antworten.

Wegen dem Kindergeld, hier wurde jetzt gesagt das der Freibetrag Netto gerechnet wird.

Ich hab jetzt mal gerechnet, 650,83 Netto - die Fahrkosten = 567,53, wenn ich das jetzt mal 13 nehme kommt 7377,89€ raus.

Wenn ich dann noch die allgemeines Werbekosten von 920 abziehe bin ich weit unter der Grenze,

Hab ich hier richtig gerechnet oder wieder Fehler gemacht;-)

Geschrieben

Hallo,

die Fahrtkosten sind Werbungskosten. Also entweder gibt es die Pauschale von 920,00 EUR oder Du hast höhere Werbungskosten und kannst diese nachweisen. Aber Fahrtkosten (567,53) + Pauschbetrag (920,00) ist nicht.

Frank

Geschrieben

ok dann zieht man die 920 nicht ab und ich bin trotzdem unter dem freibetrag, dann ist es ja ok.

weil die fahrkosten + 2-3 bücher sind mehr als 920.

dann werd ich es wohl nochmal beim amt porbieren.

vielen dank für die Hilfe

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