Der_King Geschrieben 12. Februar 2009 Teilen Geschrieben 12. Februar 2009 Hallo Leute:) ich hab da mal ne Frage, und zwar mach ich gerade meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008. ich hatte in meiner Ausbildungszeit gehört, dass man nach der Übernahme für das erste Jahr den kompletten Steuerbetrag zurück bekommt. jetzt habe ich aber nur 3 monate nach der ausbildung gearbeitet und dann gekündigt...meint ihr ich könnte trotzdem den vollen betrag bekommen... kennt sich da einer mit aus?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 12. Februar 2009 Teilen Geschrieben 12. Februar 2009 Hallo Leute:) ich hab da mal ne Frage, und zwar mach ich gerade meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008. ich hatte in meiner Ausbildungszeit gehört, dass man nach der Übernahme für das erste Jahr den kompletten Steuerbetrag zurück bekommt. jetzt habe ich aber nur 3 monate nach der ausbildung gearbeitet und dann gekündigt...meint ihr ich könnte trotzdem den vollen betrag bekommen... kennt sich da einer mit aus?? :confused: Hab ich ja noch nie gehört... Meinst du den Lohnsteuerjahresausgleich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 12. Februar 2009 Teilen Geschrieben 12. Februar 2009 Du bekommst nicht einfach alles was du an Steuern gezahlt hast wieder, sondern nur den zuviel gezahlten Betrag. Da bei den monatlichen Abgaben (immer?) so gerechnet wird als wenn du diesen Betrag das ganze Jahr bekommst zahlst du zuviel Lohnsteuer nach der Ausbildung. Wenn dann die tatsächlichen Brutto-Zahlungen des gesamten Jahres mit der bei diesem Betrag zu zahlenden Lohnsteuer verglichen wird bekommst du dann ebend die Differenz wieder. Oder kurz: Ja, mach die Steuererklärung. Bekommst was wieder. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 12. Februar 2009 Teilen Geschrieben 12. Februar 2009 [...]meint ihr ich könnte trotzdem den vollen betrag bekommen[...]Den vollen Betrag, den du zu viel bezahlt hast schon... solltest du nach den 3 Monaten erst einmal arbeitslos gewesen sein, dann kannst du für die anderen Monate natürlich kein Geld "zurückfordern", wenn du es gar nicht bezahlt hast... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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