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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich schreibe am 04.03. Zwischenprüfung (Informatikkauffrau) und meine Prüfung endet gegen 10:00 Uhr.

Ich frage mich, ob ich danach noch in die Berufsschule muss? Was meint ihr?

Grüße

Isa

Geschrieben

Wenn "Morgens"(10 Uhr) deine ZP beendet ist muss du deinen weiteren Tagesablauf abklären!

Bei mir war es damals so, dass ich den Rest des Tages frei hatte, weil meine Firma das so entschieden hat, grundsätzlich muss man nach der ZP NICHT mehr in die Schule, aber eigentlich zur Arbeit, was für JEDEN einzelnen bedeutet, dass er dies mit deiner Firma abzuklären hat!

mfg

Geschrieben

Korrekt.

Der Betrieb muss den Auszubildenden nur für die Zeit der Prüfung freistellen; nicht für die Zeit danach. (I.d.R. ist danach ja kein Unterricht mehr).

Bei allen Azubis die ich kenne hat der Betrieb zwar gesagt "nach der Prüfung braucht ihr nicht zu kommen, ruht euch mal aus", aber der Betrieb kann auch verlangen, dass man nach der Prüfung zur Arbeit kommt; das ist sein gutes Recht.

Geschrieben

Joa, also schule wird deffinitiv keine sein.

Ich war zu der zeit im betrieb, und habe einfach beim Chef nachgefragt ob ich nach der Prüfung heim kann, er meinte nur ja, kein thema, muss ja keiner wissen wielang das alles gedauert hat.

War bei uns aber auc hgut passend, weil unsere klasse danach in ein XXL-Restaurant gegangen ist und wir sind zusammen essen gefahren, also zumindest 70% der klasse.

Geschrieben
Ja ich hab auch am 4.3 ZP in F-Griesheim (IT-Syskauffrau). Schule wird keine mehr sein und mein Betrieb hat unsern Azubis danach frei gegeben. Hehe. *froi*

Dann macht es wie wir, auch wenn der weg dann evt. weiter is, wir sind alle danach in en waldgeist in Hofheim gefahren :).

Früh genug Reservieren :) war echt schee alle zusammen da ne fressorgie veranstaltet.

Geschrieben
Joa, also schule wird deffinitiv keine sein.

[...]

Ähm definitiv würde ich nicht sagen. Unsere Klasse musste nach der Zwischenprüfung wieder in die BS.

Das einzige was mMn Sicherheit verschaffen wird: beim Klassenlehrer bzw. in der BS nachfragen.

Geschrieben
Dann macht es wie wir, auch wenn der weg dann evt. weiter is, wir sind alle danach in en waldgeist in Hofheim gefahren :).

Früh genug Reservieren :) war echt schee alle zusammen da ne fressorgie veranstaltet.

hehe, den Waldgeist kann man wirklich nur empfehlen. Habe mein Schnitzel dort noch NIE geschafft ^^

P.S.: Komme aus Wiesbaden :marine

Geschrieben
Ähm definitiv würde ich nicht sagen. Unsere Klasse musste nach der Zwischenprüfung wieder in die BS.

Das einzige was mMn Sicherheit verschaffen wird: beim Klassenlehrer bzw. in der BS nachfragen.

Ok, dann bestätigen wohl ausnahmen dier regeln :P.

Dann muss das aber ne ziemlich kurze ZP sein, man kann ja garnicht genau sagen wann man wieder in der BS ist.

Geschrieben

Kommt wohl unter anderem auch darauf an, wo die ZP geschrieben wird und wo die Schule ist, sowie ob an dem Tag regulär Berufsschule wäre...

Wenn keine Berufsschule wäre, käme danach Schule haben ja eh nicht in Frage. (So wars bei mir damals.) Wenn Schule wäre, dann mit dem Klassenlehrer abstimmen, ob danach noch Unterricht stattfindet. Ansonsten mit dem Ausbilder oder Chf abklären, ob man nach der ZP noch zur Arbeit muss (musste ich damals. *grml*)

Geschrieben

Hallo erstmal,

Haben alle "Prüflinge" der IT-Fachbereiche zeitgleich um acht bis zehn Uhr morgens die Zwischenprüfung, oder gibt es da zeitliche unterschiede ? (kann ich mir eigendlich nicht vorstelen, ich mein, wahrscheinlich sind die IHKs auch nicht blöd)

Gruß, Kosi

Geschrieben

Ich glaub nur die IHK in Baden-Württemberg kocht ihr eigenes Süppchen. Alle anderen Bundesländer sollten meines Wissens nach am 4.3. von 8-10 Uhr schreiben. Also halt die Berufe, die von 8-10 schreiben. Gibt ja auch welche die erst von 11-13 Uhr schreiben glaub ich. XD

Geschrieben

Also ich hätte in die Arbeit müssen, hab aber einen Urlaubstag genommen. Ziemlich doof, aber nachdem ich mit meinem berufsschulkollegen noch ein bierchen nach der prüfung getrunken habe und es leider nicht bei einem geblieben ist, war es für mich doch sinnvoller den Urlaubstag dafür zu opfern :bimei

Geschrieben

Laut §15 BBiG muss der Betrieb einen für die Prüfung freistellen.

Was nach der Prüfung ist muss man mit seinem Betrieb oder der BS abklären.

Mein Betrieb hat mir den ganzen Tag frei gegeben^^

Gruß Viper

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