eneR Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Hallo Leute, ich wollte mal nach Erfahrungen fragen, wie die Ausbildung im öff. Dienst, genauer im Bundesverwaltungsamt (bzw. Bundesstelle für Informationstechnik) in Köln ist. Hat da jemand vielleicht seine Ausbildung gemacht, oder kennt jemanden, und kann berichten? Und eine weitere Frage wäre bzgl. dem Jobticket (Monatskarte S-Bahn,RE,etc) Wird das im öff. Dienst bezahlt, oder zumindest anteilig? Wären bei mir ca 130€/Monat. Danke schonmal, sageichnicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eneR Geschrieben 27. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 Wie sieht es denn zumindest mit den Fahrtkosten im öd. aus? Werden die ersetzt oder zumindest anteilig übernommen? mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 1. März 2009 Teilen Geschrieben 1. März 2009 (bearbeitet) da musst du mit den fahrtkosten schon genauer werden. ich erhalte fahrtkosten, allerdings nur zu berufsschule und während meinem auswärtigem (nicht der vertragliche hauptausbildungsort) praktikum die kosten zumindest zum größten teil erstattet. die fahrten zum regulären ausbldungsstandort bekomme ich nicht ersetzt. aber den genauen umfang regelt immer der jeweilige tarifvertrag (z.b. tvaöd, tvn-ba, etc...). und das kommt immer auf die behörde an. wie das im tvaöd gelöst ist, weiß ich nicht, da ich einen anderen tarifvertrg habe :cool: und dadurch auch mehr verdiene als die meisten azubis im öd über meinen ag hätte ich aber die möglichkeit, an ein jobticket zu kommen. aber das ist regional sehr unterschiedlich und bringt mir mit auto nix. zahlen müsste ich das selber, aber ist günstiger als ein normales abo. Bearbeitet 1. März 2009 von tTt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bjoeki Geschrieben 2. März 2009 Teilen Geschrieben 2. März 2009 Zu deiner Ausbildungsstätte wirst du selber kommen müssen, da erstattet dir niemand was. Ganz genau stehts im TVAöD §10 was du an Reisekosten bekommen kannst. § 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (1) Bei Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen erhalten Auszubildende eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Reisekostenbestimmungen in der jeweiligen Fassung. (2) 1Bei Reisen zur Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BBiG außerhalb der politischen Gemeindegrenze der Ausbildungsstätte werden die entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z.B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 2Beträgt die Entfernung zwischen den Ausbildungsstätten hierbei mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Zuschläge bzw. besondere Fahrpreise (z.B. für ICE) erstattet werden. 3Die nachgewiesenen notwendigen Kosten einer Unterkunft am auswärtigen Ort sind, soweit nicht eine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung steht, bis zu 20 Euro pro Übernachtung erstattungsfähig. 4Zu den Auslagen des bei notwendiger auswärtiger Unterbringung entstehenden Verpflegungsmehraufwands wird für volle Kalendertage der Anwesenheit am auswärtigen Ausbildungsort ein Verpflegungszuschuss in Höhe der nach der Sachbezugsverordnung maßgebenden Sachbezugswerte für Frühstück, Mittagessen und Abendessen gewährt. 5Bei unentgeltlicher Verpflegung wird der jeweilige Sachbezugswert einbehalten. 6Bei einer über ein Wochenende oder einen Feiertag hinaus andauernden Ausbildungsmaßnahme werden die dadurch entstandenen Mehrkosten für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand nach Maßgabe der Sätze 3 bis 5 erstattet. (3) Ist der Besuch einer auswärtigen Berufsschule vom Ausbildenden veranlasst, werden die notwendigen Fahrtkosten sowie die Auslagen für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand nach Maßgabe des Absatzes 2 erstattet. (4) Bei Abordnungen und Zuweisungen werden die Kosten nach Maßgabe des Absatzes 2 erstattet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mardi Geschrieben 2. März 2009 Teilen Geschrieben 2. März 2009 manche größere Arbeitgeber in Köln bieten ein spezielles Jobticket an, was weit weniger als die genannten 150 Euro kostet und zudem noch ein relativ großes Gebiet beinhaltet... versuch dich beim potentiellen Arbeitgeber über soetwas zu informieren, die können dir sagen ob es angeboten wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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