sackstand Geschrieben 18. Februar 2009 Geschrieben 18. Februar 2009 Hallo, ich bin z.Z. in einer Ausbildung/Studium und nun wurde uns folgende Aufgabe gestellt: Ein Bekannter von dir besitzt eine Firma im Dienstleistungsgewerbe. Dieser hat gefragt ob und ihm bei einem "Projekt" unter die Arme greifen kannst. Als das Projekt abgeschlossen ist möchte er dir dafür auch eine Entlohnung bieten und gibt dir den Tipp selbst ein Gewerbe anzumelden Damit von dem Geld weniger Abgaben zu leisten sind. nun Soll dargestellt werden wieviel Steuern und Abgaben zu leisten sind und was am ende für den jeweiligen Übrig bleibt. Fall 1.: Ich melde ein Gewerbe an und stelle dem jenigen eine Rechnung über meine Dienstleistung 60% -> 600€ Fall 2.: der Bekannte gibt mir das Geld und muss es komplett versteuern usw. zusätzlich zu der Fragestellung werden diese Zahlen genannt: es geht um 1000€ die im verhältnis 40% zu 60% aufgeteilt werden sollen, wobei 60% der eigene Anteil ist. soweit bin ich: Fall 1. ich stelle die Rechnung und muss darin 19%Umsatzsteuer ausweisen die ich aber vom FA wieder bekomme. da ich sonst keine weiteren Umsätze in meinem Gewerbe habe bleibe ich auch unter dem Satz wo die Gewerbesteuer greift. nun ist mir nicht klar welche Teile ich noch abführen bzw der andere Abführen muss. Fall 2.: ist mir vollkommen unklar was dort noch zu zahlen ist. er bekommt auch die Umsatzsteuer wieder und muss ebenfals keine Gewerbesteuer Zahlen, da ich davon aussgehe das er nicht über den Satz von 24.500€ kommt. ich stehe da voll auf dem Schlauch Sad hab leider etwas länger durch Krankheit gefehlt und hab leider den anschluss ein wenig verlohren Sad
AndiE Geschrieben 19. Februar 2009 Geschrieben 19. Februar 2009 Hallo, in beiden Fällen werden verschiedene Rechtsverhältnisse nach BGB begründet. Das wirkt sich auf die Einkunftsarten nach EStG aus, und damit auf die zu leistenen Abgaben, und auch auf die Awendung des UStG. LG Andre'
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