bugele Geschrieben 19. Februar 2009 Teilen Geschrieben 19. Februar 2009 hallo, ich habe ine frage zur zwischenprüfung aus dem jahre herbst 2003. und zwar geht es um die aufgbae 4.5 dort soll der betrag für die pflegeversicherung berechnet werden. die lösung ist 28,69 euro ich bekomme aber immer 65,48 euro. was mache ich denn falsch? ich berechne den betrag indem ich 1,7 % von 3852,00€ ausrechne. das scheint aber nicht ganz richtig zu sein, oder? hier die aufgabe wer kann helfen? danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blackcherry Geschrieben 20. Februar 2009 Teilen Geschrieben 20. Februar 2009 Hallo, erstens musst du die Beitragsbemessunggrenze von 2002 als Basis nehmen und zweitens zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte. Sprich: 1,7 / 2 = 0,85 100 % = 3375 € 0,85 % = 28,6875 € Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. MfG Blackcherry Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bugele Geschrieben 20. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 20. Februar 2009 und das eigentliche gehalt von 3852,00 euro spielt dabei keine rolle? wie wird denn im allgemeinen der pflegeverischerungsanteil berechnet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bugele Geschrieben 20. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 20. Februar 2009 habe gerade folgende tabelle im netz gefunden es scheint so als ob der der sozialverischerung nicht das komplette brutto gehalt sondern nur maximal der beitrag der betragsbemessungsgrenze abgezogen wird, stimmt das so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blackcherry Geschrieben 20. Februar 2009 Teilen Geschrieben 20. Februar 2009 Nur wenn das Bruttogehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Liegt das Gehalt (bezogen auf die Aufgabe 3.375 €) unter der Beitragsbemessungsgrenze, kannst du direkt vom Bruttogehalt ausgehen. Die Beitragsbemessungsgrenze dient dem Schutz der "Schwerverdiener", da die Sozialabgaben dann nicht mehr im Verhältnis zum "Normalverdiener" stehen würde. Du kannst dir ja mal selber ausrechnen, wie viel ein Arbeitnehmer bei einem Bruttogehalt von 6.000 € abgeben müsste, wenn es keine Bemessungsgrenze geben würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bugele Geschrieben 20. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 20. Februar 2009 gut danke aber zu der aussage, dass die beitragsgrenze vielverdiener schützt dazu sage ich am bestehn nichts die haben doch sowieso genügend money noch mals danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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