n_qb Geschrieben 23. Februar 2009 Geschrieben 23. Februar 2009 Hallo zusammen. Habe mal eine Frage zum IT-Handbuch. Darf man sich Themen im Handbuch makieren? Mit Post-its, Textmaker ^^ z.B. oder ist das untersagt? mfg n_qb Zitieren
Der Kleine Geschrieben 23. Februar 2009 Geschrieben 23. Februar 2009 Das ist so einmal falsch. Es hängt von der entsprechenden IHK ab, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, so daß ein Anruf dort sicher mehr klären kann, als hier ein Schuß ins Blaue. Zitieren
h.frank Geschrieben 23. Februar 2009 Geschrieben 23. Februar 2009 Richtig. Es gibt tatsächlich IHKs, wo sogar eingeklebte Post-Its erlaubt sind. Wieder andere IHKs erlauben noch nicht einmal Markierungen. Also auf jeden Fall bei der zuständigen Kammer anrufen und am besten schriftliche Auskunft verlangen, die man dann bei Bedarf bei der Prüfung vorzeigen kann. Zitieren
mhoeb Geschrieben 23. Februar 2009 Geschrieben 23. Februar 2009 Also bei uns - IHK München und Oberbayern - darf man PostIts verwenden und sogar Notizen ins Buch selber eintragen! Zwei Kollegen von mir hatten im Winter Prüfung und die haben fast jede freie Stelle im Buch mit irgendwas vollgekritzelt! Prüfer haben die Bücher kontrolliert und nichts zu beanstanden gehabt... Warum auch immer... Zitieren
ad83.dll Geschrieben 23. Februar 2009 Geschrieben 23. Februar 2009 In sich ist es ja lächerlich. Es steht alles in dem Buch drin was man wissen muß obs jetzt rosa markiert ist oder ein gelber Postit drinsteckt, was juckts... Zitieren
IJK Geschrieben 23. Februar 2009 Geschrieben 23. Februar 2009 Für die IHK für München und Oberbayern kann man sich die Infos im Internet holen; diese lauten: Fachlich notwendige Ergänzungen Es ist zulässig, zum schnelleren Auffinden einzelner Kapitel „Fähnchen“ an einzelnen Buchseiten zu befestigen. Damit man zur Prüfung kein neues Buch anschaffen muss, sind handschriftliche, fachlich notwendige Ergänzungen erlaubt. Beispiel: Ein/e Auszubildende/r erhält zu Beginn der Ausbildung ein Tabellenbuch. Im Laufe der 3jährigen Ausbildung wird neben den bereits bekannten Schnittstellen USB 1.x und 2.0 der (fiktive) Standard 3.0 verabschiedet. Es ist zulässig, einen entsprechenden Vermerk mit den technischen Daten dieser neuen Schnittstelle an die vorhandene Tabelle im Tabellenbuch anzufügen. Dies beschreibt eine fachlich notwendige Ergänzung: Würde man die aktuelle Auflage des Tabellenbuchs erwerben, wäre diese Schnittstelle regulär im Text vorhanden. Ausdrücklich verboten sind: einzelne Teile oder komplette Seiten aus einem anderen Tabellenbuch oder einem Kompendium o.ä., Lösungshinweise aus vergangenen Prüfungen oder gar komplette Lösungswege. Aber wie gesagt: hier kann jede IHK eigene Regeln aufstellen. Zitieren
n_qb Geschrieben 2. März 2009 Autor Geschrieben 2. März 2009 Hallo zusammen. Ich habe bei der IHK nachgefragt und da wurde mir geantwortet: "zur Zwischenprüfung ist zugelassen ein Tabellenbuch oder IT-Handbuch oder eine Formelsammlung. Erlaubt sind Textmarker und Haft-etiketten aber keine Formeln und handschriftliche Notizen." mfg n_qb Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. März 2009 Geschrieben 2. März 2009 Ich habe bei der IHK nachgefragt [...] Und für welche IHK gilt diese Aussage? Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. März 2009 Geschrieben 2. März 2009 IHK Frankfurt Frankfurt/Main oder Frankfurt/Oder? Zitieren
Reenman Geschrieben 3. März 2009 Geschrieben 3. März 2009 Für alle Kölner unter uns: http://www.ihk-koeln.de/Navigation/AusUndWeiterbildung/Ausbildungspruefung/Anlagen/Tabellenbuch_IT-Berufe.pdf Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.