Kevin2oo9 Geschrieben 25. Februar 2009 Teilen Geschrieben 25. Februar 2009 Hallo liebe Community Zur Frage: Mein Bruder ist seid letzten Monat bei der Bundeswehr, vorher haben wir die Miete immer von der ARGE bezahlt bekommen. Aber jetzt regelt das halt die "Unterhaltsicherungsbehörde", von der wir noch keine Antwort bekommen haben, auf unser Mündliches vorsprechen. Jetzt kamen wir durch das hin und her, einmal in Mietrückstand. Die Miete sollte bis zum 01.02.2009 Überwießen sein, aber da dass mit der Unterhaltsicherunhsbehörde noch nicht geklärt ist ging das schlecht. Jetzt gerade vor 15 Minuten steht das Vermieter-Pärschen vor meiner Tür und drückt mir ein Schreiben in die Hand mit folgenden Sätzen Ich zitiere: Sehr geeherter Herr. ******** Fristlose Kündigung des Mietvertrages *****strasse 3 Begründung : 1.) Mietrückstand 2.) Nicht einhalten der Hausordnung (Es ist eine Putzfrau da) 3.) Missachten des Mietvertrages Ich bitte sie bis zum 28.02.2009 die Wohnung zu Räumen, Tapeten zu entfernen und die Schlüssel zu Übergeben. ZITAT ENDE! So jetzt meine Frage: 1.) Muss die Vermierterin keine Kündigungsfrist einhalten? 2.) Soll ich dieses schreiben, mit meiner Unterschrift "Beglaubigen"? Ich denke nein, weil ich sonst diese Fristlose Kündigung unterschreibe. 3.) Was soll ich jetzt machen, bin ich bisschen hilflos. LG Kevin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 25. Februar 2009 Teilen Geschrieben 25. Februar 2009 1.) Muss die Vermierterin keine Kündigungsfrist einhalten? Bei einer fristlosen Kündigung nicht, welche aber in dem Fall wie du ihn schilderst imho nicht gerechtfertigt ist: rewirpower.de - Ratgeber Mietrecht - Fristlose Kündigung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kevin2oo9 Geschrieben 25. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 25. Februar 2009 Bei einer fristlosen Kündigung nicht, welche aber in dem Fall wie du ihn schilderst imho nicht gerechtfertigt ist: rewirpower.de - Ratgeber Mietrecht - Fristlose Kündigung Daraus konnte ich dies hier entnehmen: Wichtig: Will der Vermieter fristlos kündigen, weil der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt hat, muss der Vermieter vorher eine Abmahnung schicken und/oder eine Frist setzen, mit der Aufforderung an den Mieter, das vertragswidrige Verhalten zu ändern. Aber eine Abmahnung oder Diverses habe ich noch nie erhalten, weder Schriftlich noch Mündlich. Und bitte, wie soll ein "Normal Sterblicher" Mensch. Es schaffen, in 3 Tagen die Wohnung zu Räumen? Das ist mir ein wenig zu Suspekt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 25. Februar 2009 Teilen Geschrieben 25. Februar 2009 (bearbeitet) Als Vermieter kann man es ja mal versuchen Fakt ist, Mieter bekommt man äusserst schwierig raus - egal wie lästig sie sind. Wenn er in 3 Tagen vor der Türe steht, dann rufst die Polizei und lässt ihn entfernen. Wenn er mit einem Generalschlüssel in die Wohnung kommt, dann zeigst ihn noch an wegen Hausfriedensbruch, etc. Ohne Räumungstitel/Gerichtsvollzieher kann der dir erstmal garnichts. Eine Zwangsräumungsverfahren dauerte idR mehrere Monate oder noch länger. Bearbeitet 25. Februar 2009 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cowrider Geschrieben 25. Februar 2009 Teilen Geschrieben 25. Februar 2009 1.) Muss die Vermierterin keine Kündigungsfrist einhalten? Bei Nichtbezahlen der Miete nicht. Allerdings musst du mit dem Betrag von mindestens 2 Monatsmieten im Rückstand sein. §543 BGB 2.) Soll ich dieses schreiben, mit meiner Unterschrift "Beglaubigen"? Ich denke nein, weil ich sonst diese Fristlose Kündigung unterschreibe. Also im Zweifel würd ich erstmal gar nix unterschreiben. Wenn dann nur ein extra Schreiben in dem du nur den Erhalt bestätigst. 3.) Was soll ich jetzt machen, bin ich bisschen hilflos. Also was du auf jeden Fall nicht machen solltest ist dir unnötig Stress. Du musst die Wohnung nicht in 3 Tagen räumen. Anwalt oder Mieterschutzbund anrufen und die Sache klären. Das deutsche Mietrecht geht relativ stark in Richtung des Mieters. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kevin2oo9 Geschrieben 25. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 25. Februar 2009 Danke für euere Hilfe!!! Jetzt weiß ich mehr und mache mir nun nich soviel stress. Danke. Wünsche euch noch ein schönen Tag meine lieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Forcid Geschrieben 25. Februar 2009 Teilen Geschrieben 25. Februar 2009 Du hast geschrieben, dass du mündlich bei der Unterhaltssicherungsbehörde warst. Also hast du keinen Antrag auf Mietübernahme gestellt? Oder deute ich das nur falsch? Ansonsten sehe ich das wie die anderen vor mir auch: Nichts unterschreiben und Hilfe holen. Eventuell (falls es Sinn macht) mit den Vermietern reden und sagen, dass die Behörde noch nicht gezahlt hat usw und du das nachholen wirst. Eventuell bringt das ja was, wobei ich die nach der Aktion nicht so einschätze. Aber Versuch mach kluch (klug). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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