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Geschrieben

Tja, einige werden sich vielleicht fragen: Wanye? :upps Aber mich interessierts trotzdem.

Man hat ja in der ZP die Aufgaben auf verschiedenen Zetteln und dann noch ein Blatt für die Antworten. Das man auf das Antwortblatt wirklich nur die Zahlen eintragen sollte ist mir klar, aber auf den Aufgabenblättern sind ja teilweise vorgegebene Bereiche zum Rechnungen durchführen. Kann man auch außerhalb dieser Felder auf den Aufgabenblättern schreiben und sich z.B. Notizen direkt in irgendwelche Tabellen machen. Oder gibt es Punktabzug wegen Verletzung von irgendwelchen Prüfungsregeln?

Geschrieben

Soweit mir bisher gesagt wurde darf man das Arbeitspapier nach der Prüfung auch mit nach Hause nehmen und nochmal für sich lösen/verbrennen.

Die Lösungsbögen sind das einzige das die IHK interessiert, daher könnt ihr auch auf dem Prüfungspapier irgendwelche Anmerkungen machen.

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