Sl1mSh4dy Geschrieben 6. März 2009 Geschrieben 6. März 2009 irgendwie scheint dingens grad serverprobs zu haben oder es liegt dran dass ich noch an de arbeit bin ich versuchs einfach von daheim aus noch mal :-D Danke auf jeden Fall dafür!!!! Wünsche dir auch viel Glück dass du die 85% hast und hoffe natürlich, dass alle anderen und ich auch unser gewünschtes Ergebnis (bei mir auch so rund 85%) erreicht haben ! Zitieren
Sl1mSh4dy Geschrieben 6. März 2009 Geschrieben 6. März 2009 Also so wie es ausschaut könnte ich durchaus auch so um die 86% haben ..... Leider ist die 16te Seite beschädigt ..... Zitieren
Leitzelmaster Geschrieben 7. März 2009 Geschrieben 7. März 2009 Wie läuft eigentlich das mit den zweifelhaft formulierten Fragen ab? Gibt es eine Chance, dass eventuell nachträglich noch mehrere Lösungen richtig sind? Weil ich habe in alten Prüfungslösungen oft gesehen, dass teilweise mehrere Lösungen richtig waren oder Aufgaben sogar komplett gestrichen waren. Zitieren
Sl1mSh4dy Geschrieben 7. März 2009 Geschrieben 7. März 2009 Ich habe noch nie gesehen, dass irgendwelche Aufgaben in der Bewertung gestrichen wurden. Was allerdings möglich ist, ist dass die IHK sagt "da schenken wir denen halt die Punkte" (so in der 2008er? ZP, wo dann bei einer Aufgabe stand "immer richtig" sprich wenn man was angekreuzt hatte hat man auch seine Punkte bekommen). Die Aufgaben zu streichen oder Punkte zu verschenken bleibt natürlich den Prüfern der IHK vorbehalten und wenn du schon sagst du hast was ähnliches in vorherigen ZPs gesehen, dann ist es natürlich auch möglich, dass die IHK das dieses mal auch tut - allerdings wird die hier niemand sagen können ob das der Fall ist oder nicht! LG Sl1mSh4dy Zitieren
ejay Geschrieben 7. März 2009 Geschrieben 7. März 2009 einer unserer lehrer ist mitglied im ihk prüfungsausschuss. er hat mit uns auch die antworten diskutiert und sich aufgeschrieben wo es ungereimtheiten gab. zB bei der übersetzungsaufgabe kann es durchaus sein dass beide antworten zählen. denn es war einfach nicht eindeutig genug. Zitieren
Sl1mSh4dy Geschrieben 7. März 2009 Geschrieben 7. März 2009 Wo gabs denn bei den Übersetzungen ungereimtheiten ?? Das war alles völlig klar und wir haben da sogar ende vom ersten lehrjahr mit unsrer Englischlehrerin nochmal exakt drüber gesprochen, dass Boss Chef heißt und Chief ist ein Polizeioberkomissar. Zitieren
Seraphina Geschrieben 7. März 2009 Geschrieben 7. März 2009 Warum heißt es dann CEO für Chief Executive Officer und nicht BEO für Boss Executive Officer? Das ist alles überhaupt nicht eindeutig. ) Zitieren
Sl1mSh4dy Geschrieben 7. März 2009 Geschrieben 7. März 2009 Also ich kann nur sagen, dass wir in Englisch drüber gesprochen haben und es Anhand dessen völlig eindeutig nur der "Boss" sein konnte! Chief kann man verwenden für Häuptling, Anführer, Leiter (deshalb CEO, weil das Geschäftsführer heißt un net Chef), u.s.w. aber wenn derBegriff Chef gefragt ist, dann ist das der Boss, weil Boss heißt nunmal vorgesetzter oder Chef. Zitieren
ejay Geschrieben 7. März 2009 Geschrieben 7. März 2009 (bearbeitet) leo.org -> chief = der anführer, der boss, der chef, der häuptling, der leiter, der vorgesetzte... leo.org -> boss = das anlötteil, der ansatz, das auge, der boss (ugs), der buckel, der chef... und jetzt sag bitte nochmal jemand dass es eindeutig sei, und vor allem dass boss die richtige lösung sei. denn boss hat mehrere bedeutungen, siehe anlötteil, wohingegen chief immer eine übergeordnete person beschreibt. analag sieht die sache bei bureau und office aus. hat beides die gleiche bedeutung. Bearbeitet 7. März 2009 von ejay Zitieren
Leitzelmaster Geschrieben 7. März 2009 Geschrieben 7. März 2009 Also ich fand außer der Englisch-Frage noch zwei Fragen etwas zweifelhaft. Bei der Gatter Frage z.B. hieß es ja, dass es in den zwei Fällen funktionieren soll/muss. Die richtige Antwort war laut IHK die 2. Anscheinend würde es aber auch mit der 9 (und der 5?) funktionieren. Natürlich würde es hierbei auch in Zig anderen Fällen funktionieren. Aber es stand ja nie was von "ausschließlich in den zwei Fällen" geschrieben. Die JaschG Frage fand ich auch etwas merkwürdig. Die richtige Antwort ist meiner Meinung nach nur halb richtig. Es stimmt zwar, dass man bei 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 60 Minuten pause machen muss, aber Pausen zählen erst wenn diese mindestens 15 Minuten lang sind. Wenn also jemand 6*10 Minuten Pause macht hätte er laut JaschG überhaupt keine Pause gemacht. Laut Lösung hätte er aber 60 Minuten pause gemacht. Zitieren
ejay Geschrieben 7. März 2009 Geschrieben 7. März 2009 bei der logikaufgabe habe ich nummer 5 gewählt. führt in den beiden geforderte fällen zum gleichen ergebnis. in der aufgabe stand ja nur dass in diesen beiden fällen ein alarm ausgelöst werden soll. und das tut es bei der 5 ebenfalls. bei der 9 genauso. ich fand die aufgabe deswegen recht fies da man erst denkt man hat die richtige lösung gefunden, macht einen gegentest und merkt dann, dass dieser auch zum erfolg führt. das hat mich sehr lange aufgehalten. Zitieren
Wille91 Geschrieben 9. März 2009 Geschrieben 9. März 2009 Hallo, kann mir jemand die Lösungen schicken, die er weiß, sicher richtig zu haben von der Zwischenprüfung 2009. Ich würde mal gern so vergleichen wie ich so grob abgeschnitten habe E-Mail: f.wille@fnt.de Mit freundlichen Grüßen Florian Wille Zitieren
ejay Geschrieben 9. März 2009 Geschrieben 9. März 2009 die lösungen stehen doch hier schon zwei oder drei mal drin, auch die ihk lösungen. Zitieren
Fire112 Geschrieben 9. März 2009 Geschrieben 9. März 2009 Also ganz richtig scheint mir die gepostete "Musterlösung" nicht zu sein :-) Bei Aufgabe 1.4 z.B. ist garantiert nicht Antwortmöglichkeit 4 richtig. Denn es geht hier um Ablauf- und nicht um Aufbauorganisation. Zudem scheint mir bei 4.5 auch eher 3 richtig zu sein ;-) Zitieren
Kiara88 Geschrieben 9. März 2009 Geschrieben 9. März 2009 4.5. finde ich, dass es zwei mögliche Lösungen gibt. 3 und 5. Denn im Text steht: (1) 1Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. 2Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen 1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, 3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. aber auch (1) 1Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. 2Die Ruhepausen müssen mindestens betragen 1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden, 2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Zitieren
Viper87 Geschrieben 10. März 2009 Geschrieben 10. März 2009 Aussage 3 der Aufgabe 4.5 ist falsch. In der Aufgabe stand sinngemäß: An einem Berufsschultag mit 5 Stunden a 45 Minuten muss der Azubi nicht mehr in den Betrieb. Diese Aussage ist falsch. Begründung: 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, Im Gesetz steht das dies nur an Berufsschultagen mit mehr als 5 Stunden a 45 Minuten gilt. Dieses eine kleine Wort "mehr" ist schuld daran das die Aussage in der Prüfung nicht korrekt ist. Gruß Viper87 Zitieren
Leitzelmaster Geschrieben 10. März 2009 Geschrieben 10. März 2009 Die Antwort 5 ist aber dann auch nicht ganz korrekt, hab auch oben schonmal gepostet was ich daran auszusetzen hab: Die JaschG Frage fand ich auch etwas merkwürdig. Die richtige Antwort ist meiner Meinung nach nur halb richtig. Es stimmt zwar, dass man bei 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 60 Minuten pause machen muss, aber Pausen zählen erst wenn diese mindestens 15 Minuten lang sind. Wenn also jemand 6*10 Minuten Pause macht hätte er laut JaschG überhaupt keine Pause gemacht. Laut Lösung hätte er aber 60 Minuten pause gemacht. Zitieren
Viper87 Geschrieben 11. März 2009 Geschrieben 11. März 2009 Aufgabenstellung: Während der Diskussion mit Auszubildenden werden folgende Aussagen gemacht. Welche der folgenden Aussagen entspricht den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes? 3. "Ich gehe nach einem Berufsschultag mit fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten nicht mehr in den Betrieb" JArschG: 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, Aussage ist falsch, da dies nur bei Tagen mit mehr als 5 Stunden gilt. 5. "Ich muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden Ruhepausen von insgesamt mindestens 60 Minuten machen." JArschG: (1) 1Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. 2Die Ruhepausen müssen mindestens betragen 1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden, 2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden Steht erstmal nichts davon drin wie lange die einzelnen Pausen sein müssen. Aber die Aussage das man insgesamt 60 Minuten Pause machen muss ist korrekt, da keine explizite Aussage über die länge der einzelnen Pausen gemacht wird. Zitieren
thunder85 Geschrieben 11. März 2009 Geschrieben 11. März 2009 Aufgrund vieler mehrdeutiger Fragen, bzw. möglicher mehrfacher richtiger Lösungen je Frage, würde ich gerne wissen, wann man die vorläufige Lösung von der OHK erhält und wann man Einspruch / Beschwerde gegen vermeintlich "unglücklich" gestellte Fragen einreichen muss. Wir Azubis hier im Betrieb sind uns einig, dass viele Fragen "unglücklich" gestellt wurden, so dass mehrfache Lösungen möglich sind. Nicht dass uns am Ende eine Lösung als falsch angerechnet wird, weil die Lösungsbögen mit einem Muster verglichen werden und etwaige weitere richtige Lösungen dadurch unter den Tisch fallen. Zitieren
Viper87 Geschrieben 11. März 2009 Geschrieben 11. März 2009 Also wir haben die Musterlösung am Freitag nach der Prüfung von unserm Lehrer bekommen. Wir sind alle Fragen durchgegangen und unser Lehrer notierte auf einem Formular der IHK welche Aufgaben wir auf Grund der Aufgabenstellung oder der angeblich richtigen Antworten bemängeln. Dieser Zettel ist bereits wieder zurück an die IHK gegangen. Zitieren
Korhil Geschrieben 11. März 2009 Geschrieben 11. März 2009 Also wir haben die Musterlösung am Freitag nach der Prüfung von unserm Lehrer bekommen. Wir sind alle Fragen durchgegangen und unser Lehrer notierte auf einem Formular der IHK welche Aufgaben wir auf Grund der Aufgabenstellung oder der angeblich richtigen Antworten bemängeln. Dieser Zettel ist bereits wieder zurück an die IHK gegangen. Hast du die Musterlösung notiert und kannst sie hier veröffentlichen. Wäre nett wenn ein wenig weniger Verwirrung und ein bißchen mehr Fakten vorhanden wären. Zitieren
Viper87 Geschrieben 12. März 2009 Geschrieben 12. März 2009 Ich habe sie mom leider nicht dabei. Aber wenn ich Zeit habe werde ich sie heute abend Online stellen... Zitieren
ejay Geschrieben 13. März 2009 Geschrieben 13. März 2009 hier sind sie nochmal. stehen aber auch ein paar seiten vorher schon. 1 2 1 2 2 1 3 2 4 4 2 3 5 2 6 1 4 5 4870 1 2 2 1 4 3 08 01 04 06 09 26 1 5 3 2 6 5 2 86 4 2 6 5 2 3 5 3 4 2 3 5 1 4 3 3 1000 4 80 90 180 76 3 1 4 5 5 5 2 7 2 4 5 2 6 2 4 5 5 4 3 Zitieren
Leitzelmaster Geschrieben 13. März 2009 Geschrieben 13. März 2009 Das ist doch sicherlich nicht die Musterlösung oder? Bei der 1.4 ist doch die 3 die richtige. Zitieren
ejay Geschrieben 13. März 2009 Geschrieben 13. März 2009 sind ja auch nur vorläufige lösungen. werden noch angepasst. Zitieren
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