domster Geschrieben 17. März 2009 Teilen Geschrieben 17. März 2009 (bearbeitet) Hi, folgender Sachverhalt: Der Chef in meinem Betrieb hat beschlossen eine Rufbereitschaft einzuführen (es wurde nicht gefragt, sondern angeordnet). Dafür bekommen wir Diensthandys + Netbook gestellt, die Rufbereitschaft teilt sich unter 5 Mitarbeitern (davon 2 Azubis) auf, jeder hätte je eine Woche Dienst (jeweils 6-22 Uhr). Soweit die Vorgaben des Chefs, der REst soll selbst organisiert werden. Von einer Vergütung ist seitens des Chefs keine Rede, aber ich kann mir vorstellen daß er, wenn man ihn darauf anspräche, Handy und Netbook als Ausgleich genug bezeichnen würde. 15-20€ Handyguthaben darf man im Monat privat vertelefonieren, das Netbook Muss ich das akzeptieren? Bei 410€ brutto (1.Lj) finde ich das ohne finanziellen AUsgleich doch etwas mau und davon kann ich mir auch keine weitere Tankfüllung bezahlen Im Ausbildungsvertrag ist übrigens bereitschaftstechnisch nichts festgehalten (Standard IHK Vertrag), die Regelstundenzeit liegt bei 40h in der Woche :mod: EDIT: Die Aufgabe in der Rufbereitschaft ist es, bei evtl. auftretenden Fehlern direkt auf dem firmeneigenen Server nach Fehlern zu schauen. Zudem kann es sein, daß (auch feiertags/wochenends) Kunden anrufen, wenn z.B. ein Netzgerät unserer Produkte defekt ist und es getauscht werden muss - was nach 2maligem Auftreten auch der Auslöser dafür war, die Rufbereitschaft einzuführen Bearbeitet 17. März 2009 von domster Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 17. März 2009 Teilen Geschrieben 17. März 2009 Hallo, ob als Azubi oder nicht, wenn Rufbereitschaft nicht vertraglich geregelt ist, muss das keiner akzeptieren. Und ohne Ausgleich würde ich dem was husten. Ich würde mich mit den anderen Betroffenen zusammensetzen, das besprechen, und den Chef freundlich auf die Sachlage hinweisen. Danach muss man eben schauen, was passiert. Meine Beobachtung aber ist (leider), dass in solchen Situationen oftmals nicht alle einer Meinung sind, aber das ist eben wichtig dabei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flashpixx Geschrieben 17. März 2009 Teilen Geschrieben 17. März 2009 Ich denke, dass dies hier die Azubis als "Gemeinschaft" ansprechen sollten, denn zwischen Azubi und Angestellten existiert ja ein Unterschied. Phil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wodar Hospur Geschrieben 18. März 2009 Teilen Geschrieben 18. März 2009 Rufbereitschaft sollte für alle Mitarbeiter unter 18 J. sowieso Tabu sein. Genauere Infos aber bitte im Arbeitsrecht nachlesen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 18. März 2009 Teilen Geschrieben 18. März 2009 (bearbeitet) rufbereitschaft ist für azubis u18 sa+so gänzlich tabu. für azubis ü18 ist auch immerhin der sonntag ein ruhetag! lediglich in der gastronomie oder so, wo sonntagsarbeit üblich sein kann, kanns ausnahmeregelungen geben. hatte das hier neulich schon jemand anderen im forum gesagt, am samstag kann er für die rufbereitschaft herangezogen werden, wenn in dem vertrag keine genaue angabe über eure arbeitstage stehen. dann sind 6 tage zulässig, allerdings dann halt gegen freizeitausgleichbzw die 40/woche dürfen nicht überschritten werden. aber auch nur innerhalb der gesetzlich arbeitszeitrahmen (wenn ich mich nicht irre 6-22uhr), der rest kann vom ag nicht eingefordert werden. vor allem nicht als azubi. ansonsten schau mal hier: http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/125325-notfalldienst-waehrend-ausbildung-wochenende.html#post1127100 Bearbeitet 18. März 2009 von tTt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SammyGarcia Geschrieben 19. März 2009 Teilen Geschrieben 19. März 2009 Mit finanziellem Ausgleich wird es wohl bei dir als Azubi nichts werden, da du im Betrieb selbst neben deiner Ausbildungsvergütung nichts dazuverdienen darfst ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wodar Hospur Geschrieben 19. März 2009 Teilen Geschrieben 19. März 2009 Wo willst du denn bitte solche Infos herhaben? Überstunden, Rufbereitschaft oder ähnliche Dinge müssen solange Sie nicht gegen geltendes Recht (maximale Arbeitszeit, Jugendschutz...) fallen vergütet werden. Dabei steht es dem Arbeitgeber/nehmer in Absprache immer frei zwischen einem Zeit oder einem Geldausgleich zuwählen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SammyGarcia Geschrieben 19. März 2009 Teilen Geschrieben 19. März 2009 Tatsache ... da scheint mir doch irgendein anderer Gedanke dazwischengeschossen zu haben. Frag mich jetzt aber bitte nicht was ich da durcheinandergebracht habe ... Wens im Wortlaut nochmal interessiert: hier Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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