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Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

folgender Sachverhalt:

Der Chef in meinem Betrieb hat beschlossen eine Rufbereitschaft einzuführen (es wurde nicht gefragt, sondern angeordnet). Dafür bekommen wir Diensthandys + Netbook gestellt, die Rufbereitschaft teilt sich unter 5 Mitarbeitern (davon 2 Azubis) auf, jeder hätte je eine Woche Dienst (jeweils 6-22 Uhr).

Soweit die Vorgaben des Chefs, der REst soll selbst organisiert werden.

Von einer Vergütung ist seitens des Chefs keine Rede, aber ich kann mir vorstellen daß er, wenn man ihn darauf anspräche, Handy und Netbook als Ausgleich genug bezeichnen würde.

15-20€ Handyguthaben darf man im Monat privat vertelefonieren, das Netbook

Muss ich das akzeptieren? Bei 410€ brutto (1.Lj) finde ich das ohne finanziellen AUsgleich doch etwas mau und davon kann ich mir auch keine weitere Tankfüllung bezahlen :o

Im Ausbildungsvertrag ist übrigens bereitschaftstechnisch nichts festgehalten (Standard IHK Vertrag), die Regelstundenzeit liegt bei 40h in der Woche :mod:

EDIT: Die Aufgabe in der Rufbereitschaft ist es, bei evtl. auftretenden Fehlern direkt auf dem firmeneigenen Server nach Fehlern zu schauen.

Zudem kann es sein, daß (auch feiertags/wochenends) Kunden anrufen, wenn z.B. ein Netzgerät unserer Produkte defekt ist und es getauscht werden muss - was nach 2maligem Auftreten auch der Auslöser dafür war, die Rufbereitschaft einzuführen

Bearbeitet von domster
Geschrieben

Hallo,

ob als Azubi oder nicht, wenn Rufbereitschaft nicht vertraglich geregelt ist, muss das keiner akzeptieren. Und ohne Ausgleich würde ich dem was husten. Ich würde mich mit den anderen Betroffenen zusammensetzen, das besprechen, und den Chef freundlich auf die Sachlage hinweisen. Danach muss man eben schauen, was passiert.

Meine Beobachtung aber ist (leider), dass in solchen Situationen oftmals nicht alle einer Meinung sind, aber das ist eben wichtig dabei.

Geschrieben (bearbeitet)

rufbereitschaft ist für azubis u18 sa+so gänzlich tabu. für azubis ü18 ist auch immerhin der sonntag ein ruhetag! lediglich in der gastronomie oder so, wo sonntagsarbeit üblich sein kann, kanns ausnahmeregelungen geben.

hatte das hier neulich schon jemand anderen im forum gesagt, am samstag kann er für die rufbereitschaft herangezogen werden, wenn in dem vertrag keine genaue angabe über eure arbeitstage stehen. dann sind 6 tage zulässig, allerdings dann halt gegen freizeitausgleichbzw die 40/woche dürfen nicht überschritten werden. aber auch nur innerhalb der gesetzlich arbeitszeitrahmen (wenn ich mich nicht irre 6-22uhr), der rest kann vom ag nicht eingefordert werden. vor allem nicht als azubi.

ansonsten schau mal hier:

http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/125325-notfalldienst-waehrend-ausbildung-wochenende.html#post1127100

Bearbeitet von tTt
Geschrieben

Wo willst du denn bitte solche Infos herhaben? Überstunden, Rufbereitschaft oder ähnliche Dinge müssen solange Sie nicht gegen geltendes Recht (maximale Arbeitszeit, Jugendschutz...) fallen vergütet werden. Dabei steht es dem Arbeitgeber/nehmer in Absprache immer frei zwischen einem Zeit oder einem Geldausgleich zuwählen.

Geschrieben

Tatsache ... da scheint mir doch irgendein anderer Gedanke dazwischengeschossen zu haben. Frag mich jetzt aber bitte nicht was ich da durcheinandergebracht habe ...

Wens im Wortlaut nochmal interessiert: hier

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