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Geschrieben

Ich habe am 28 Juli meine Freisprechung von der Lehre. Am 1 September fang ich bei einen anderen Betrieb an. Wie schaut es dann mit den Versicherungen aus wenn ich dann den August frei habe? Bitte helft mir:uli

Geschrieben

Arbeitslos melden zum 28.07. (3 Monate vorher)

Damit werden Versicherungen vom Amt übernommen und du hast dann auch 1 Monat lang Anspruch auf Unterstützung.

Geschrieben
(3 Monate vorher)

M. W. bei Ausbildungs-Ende nicht nötig.

Trotzdem: Ab zum Arbeitsamt. Arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend melden.

Geschrieben
M. W. bei Ausbildungs-Ende nicht nötig.

Trotzdem: Ab zum Arbeitsamt. Arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend melden.

Zumindest nach Zivildienst bzw Wehrdienst war das so, Daher lieber rechtzeitig, als zu spät. Kann u.U. zur Herabsetzung der Bezüge führen, da die Maßgabe lautet, dass man sobald eine Tätigkeit absehbar endet, eine Arbeitlosenmeldung bei der Arbeitsagentur stattfinden muss. Und da er es jetzt schon weiß, würde ich das so früh wie möglich machen.

Geschrieben

Hallo,

zum Thema arbeitslos - arbeitssuchend habe ich leider keinerlei Ahnung. Ich weiß jedoch, aus dem näheren Umfeld, dass es für dich nicht Vorteilhaft sein kann (in dem Fall wurde beides gemacht in Hessen). Als Reaktion hat das Amt die Versicherungen angerufen, bei denen derjenige noch über die Eltern versichert war, und er bekam von der Krankenversicherung dann aufgrund des elterlichen Einkommens die Mitteilung, dass die Arbeitsagentur die Krankenversicherung nicht übernimmt und er sich privat versichern müsste. Das wäre in deinem Fall, bei einem Monat nicht wirklich sinnvoll geschweigedenn einfach (Papierkrams).

Weiß allerdings nicht wie genau soetwas bewertet wird, ob dies an der "arbeitssuchend Meldung" lag, o. an der "Arbeitslosmeldung".

mfg

Christian, 20, K.

Geschrieben

Um eine Ausbildung beginnen zu können, muss man zwingend selbst versichert sein, dh nicht in der Familienversicherung versichert sein. Somit muss er sich arbeitslos melden, um die Beiträge vom Amt gezahlt zu bekommen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ein direktes "Reiseverbot" herrscht nicht. Du musst für längere Abwesenheiten (länger als 2 oder 3 Tage, genau weiß ich es nicht) aber die Genehmigung des Arbeitsamts einholen, wenn Du dort arbeitslos gemeldet bist. (Normalerweise hast Du als Arbeitsloser gewisse Pflichten, z. B. musst Du werktags - Montags bis Freitags - telefonisch und per Post für das Arbeitsamt erreichbar sein, damit es dir bei Bedarf Stellenangebote unterbreiten kann oder dich telefonisch zu Terminen laden usw...) Samstags und Sonntags gilt das natürlich nicht - klar.

Eine längere Abwesenheit würde dem Arbeitsamt diese Optionen nehmen, und das ist der Grund, warum hier diese Genehmigung nötig ist.

Gruß fach_i_81

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