Schwetzer Geschrieben 21. März 2009 Teilen Geschrieben 21. März 2009 Ich melde mich den August arbeitslos, da ich erst im September wieder in einen neuen Betieb anfangen kann. Darf ich trotz das ich in diesen Monat arbeitsls bin in den Urlaub nach Italien fahren? Bitte helft mir :uli:upps Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 21. März 2009 Teilen Geschrieben 21. März 2009 Hallo, als Arbeitsloser kannst Du nach vorheriger Anmeldung für eine gewisse Anzahl an Tagen in den Urlaub fahren. Aber wie das aussieht wenn man nur einen Monat arbeitslos ist kann dir am besten dein Berater sagen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast vplus Geschrieben 21. März 2009 Teilen Geschrieben 21. März 2009 Ich würde an deiner Stelle folgendes machen... . Ich würde den Vertrag beim neuen Arbeitgeber unterschreiben und ihn um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass du die neue Stelle wegen der Urlaubszeit aus betrieblichen Gründen erst zum 01.09.2009 antreten kannst. Dann würde ich mich fristgerecht arbeitslos melden und der Agentur für Arbeit direkt den neuen Vertrag samt der Bescheinigung vorlegen. Das hätte dann zur Folge, dass die Agentur für Arbeit direkt wüsste, dass Du wirklich nur für den einen Monat arbeitslos bist. Deswegen werden die dann während des einen Monats auch keine Kontrollanrufe machen oder Dir Einladungen zur Arbeitsvermittlung schicken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 22. März 2009 Teilen Geschrieben 22. März 2009 Nach meiner Erfahrung ist es das einfachste, einfach zu fahren. Da du ja bereits einen neuen Job hast wird das A-Amt dir wohl kaum Termine oder Stellenangebote schicken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dragon8 Geschrieben 22. März 2009 Teilen Geschrieben 22. März 2009 Da du ja bereits einen neuen Job hast wird das A-Amt dir wohl kaum Termine oder Stellenangebote schicken. Das sag mal nicht...ich habe mich beiden vorm Ende meiner Ausbildung fristgerecht gemeldet, weil ich danach eigentlich mein Fachabi machen wollte. Zwischen dem Ende meinen Vertrages und Anfang des Fachabis lag aber genau 1 Monat, sodass ich mich für den Monat arbeitslos gemeldet habe, so wie es halt sein soll. In dem Gespräch mit meiner zuständigen Bearbeiterin hab ich ihr das auch so gesagt. Es kam dann jedoch anders, und ich wurde sogar direkt in meiner Firma übernommen und war dadurch garnicht arbeitslos, hab ich der Arbeitsagentur natürlich auch gemeldet. Und trotzdem kam dann nen Brief von der Arbeitsagendtur, mit Stellen auf die ich mich doch bitte bewerben soll...obwohl ich dann schon Vollzeit in meiner neuen Stelle gearbeitet hatte Also @OT, wäre wohl das einfachste, du ruft bei deiner zuständigen Bearbeiterin mal an, und fragst sie, ob das so geht, und beschreibst ihr deine Situation. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 23. März 2009 Teilen Geschrieben 23. März 2009 Im Prinzip ist das ganz einfach, wie z. T. schon erwähnt: diese Frage sollte man direkt beim Arbeitsamt mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären, und normalerweise wird so etwas auch genehmigt. Selbst für H4ler, die von der ARGE betreut werden, haben wir damals solche freien Tage ("Urlaub") genehmigt .... Gruß fach_i_81 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 23. März 2009 Teilen Geschrieben 23. März 2009 Ich hatte nach der Bundeswehr bis zur Ausbildung einen Monat Leerlauf. bin dann naiv wie ich war dort hingegangen um mich arbeitslos zu melden. Irgendwelche Leistungen wollte ich garnicht kassieren, es ging mir nur darum dass es keine Probleme bezüglich Versicherung und Rente gibt. "Arbeitslos" melden ging garnicht, nur "arbeitssuchend". Als ich der Sachbearbeiterin (die auch durch ein Terminal ersetzt werden könnte) verklickern wollte, dass ich bereits einen Ausbildungsplatz habe und in den kommenden vier Wochen nicht vor habe mich irgendwo zu bewerben, war das für sie anscheinend nicht kompatibel zu ihren Bearbeitungsroutinen. Also hatte ich einen "Beratungstermin" zwei Wochen später und damit zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn. Der Berater dort hat dann zum Glück kapiert, dass ich von denen nur Formalitäten wollte und keine Arbeit suche, hat mir irgendnen Wisch mit Gelegenheitsarbeitsadressen oder sowas gegeben und die Sache war gegessen. Die nennen sich Arbeitsagentur und reden von Kunden, aber in Wirklichkeit ists ne klassische Behörde. ich glaube für diesen einen Monat übergangszeit würd ich mich einfach in den Urlaub ver****en und mich nich mit deren Blödsinn rumschlagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 23. März 2009 Teilen Geschrieben 23. März 2009 Ja, ich hatte mich auch für die eine Woche zwischen Ausbildung und Arbeitsstelle da gemeldet... Böser Fehler, das hat denen gar nicht gepasst, dass ich mich für eine Woche gemeldet habe... "Warum melden Sie sich denn dann? Also ich hätte das ja nicht gemacht!" Tja, Leistungen wollte ich auch nicht, sondern nur wegen Rente, obwohl mir da die (natürlich vollkommen kompetente und absolut engagierte :schlaf: ) Frau gesagt hat, dass man das nicht machen müsse Naja Ende vom Lied: Viel Trara um nix... Ich würde es nicht wieder tun, ganz ehrlich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stibo Geschrieben 23. März 2009 Teilen Geschrieben 23. März 2009 Nach meiner Erfahrung ist es das einfachste, einfach zu fahren. Da du ja bereits einen neuen Job hast wird das A-Amt dir wohl kaum Termine oder Stellenangebote schicken. Oh glaub mir, die bombardieren einen mit Angeboten (samt Aufforderungen, dass man sich bei denen melden soll, falls man die Stelle hat / nicht hat), selbst, wenn man sich nur für einen Monat arbeitslos meldet, weil man eben diesen einen Monat Überbrückungszeit von einer Beschäftigung zur (zugesagten + vertraglich festgehaltenen) anderen Stelle hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 26. März 2009 Teilen Geschrieben 26. März 2009 Einfach fahren. Alles andere macht nur Probleme. Dann wollen die am Amt wissen woher du das Geld für Urlaub hast, das wird natürlich gleich mit dem Arbeitslosengeld das dir zustehen würde berechnet. Normalerweise bekommst du sowieso eine Sperre wenn du selbst kündigst. Auch wenn du gleich übergehst. Wen dein Arbeitsamt dich mit offnene Stellen bombadiert, dann schicke ich dir gleich 50 leute in die Ortschaft . Hier bekommt ein Arbeitsloser alle 6 Monate mal ein Schreiben in einem nicht gewünschten Berufsfeld. DANKE ARBEITSAGENTUR COBURG für die große Mühe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 26. März 2009 Teilen Geschrieben 26. März 2009 [...]Dann wollen die am Amt wissen woher du das Geld für Urlaub hast, das wird natürlich gleich mit dem Arbeitslosengeld das dir zustehen würde berechnet. [...]Eigentlich nicht. Das ist nur der Fall, wenn man Harz 4 beantragt, nciht hingegen wenn man ALG1 beantragt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fach_i_81 Geschrieben 27. März 2009 Teilen Geschrieben 27. März 2009 Dann wollen die am Amt wissen woher du das Geld für Urlaub hast, das wird natürlich gleich mit dem Arbeitslosengeld das dir zustehen würde berechnet. Sorry, aber das ist einfach Unsinn. Ich weiß nicht, ob Du jemals an einer solchen Behörde gearbeitet hast (ich schon), aber - worauf ich hinausmöchte: das Arbeitslosengeld ist nicht zweckgebunden. Du kannst es - als Arbeitsloser - ausgeben, wofür auch immer Du möchtest. Auch für einen Urlaub. Da wird nichts verrechnet oder abgezogen oder was auch immer. Anders sieht es mit dem ALG II (Hartz 4) aus, bitte aber nicht ALG 1 und 2 miteinander verwechseln. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Es ist für einen Arbeitslosen mit ALG I beispielsweis auch nicht verboten, 3 Mercedes-Luxusautos und 2 Sportpferde zu besitzen, für einen ALG 2 - Empfänger allerdings sehr wohl, weil bei ihm (nicht jedoch beim ALG1er) damit höchstwahrscheinlich die (Vermögens-) Freibeträge überschritten werden, die ihm zustehen. Bitte überleg dir doch vorher, ob die von dir geposteten Informationen auch tatsächlich richtig sind, gerade wenn es um solche Angaben wie diese geht (bei persönlichen Meinungsäußerungen ist es ja noch egal, aber nicht bei Fakten). Gruß fach_i_81 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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