R1I9C8H5I Geschrieben 25. März 2009 Geschrieben 25. März 2009 Hallo, ich weiß, dass das hier kein Portal für juristische Anfragen ist, aber vielleicht hat ja von euch Jemand schonmal mit diesem Satz zu tun gehabt: "Es handelt sich um keine haushaltsnahe Beschäftigung." Was hat dieser Satz zu bedeuten? Gruß, ricardo1885
Enno Geschrieben 25. März 2009 Geschrieben 25. März 2009 Wo hastn das her? Hört sich nach Bund an. nicht haushaltsnah meint: Reisetätigkeit, wechselnder Einsatzort etc. Du musst also bereit sein auch einen längeren Arbeitsweg in Kaufzunehmen. Oder Wochenweise wo anderes sein.
R1I9C8H5I Geschrieben 25. März 2009 Autor Geschrieben 25. März 2009 Ah, ok... das macht in meinem Kontext Sinn. Super, danke.
Pointerman Geschrieben 25. März 2009 Geschrieben 25. März 2009 Ich wage mal zu widersprechen. Bei haushaltsnahen Beschäftigungen geht es um Beschäftigungen, die mit dem Haushalt zu tun haben (einfach gesagt: "Hausmädchen/-junge"). Siehe hier: Haushaltsnahe Beschäftigung bei Wikipedia
R1I9C8H5I Geschrieben 25. März 2009 Autor Geschrieben 25. März 2009 Vermutlich hat dann dieser Satz doch etwas damit zu tun, ob ich dann da eine Einkommenssteurererklärung machen muss oder nicht...?! Wobei ich ja eigentlich mit 190€ im Monat weit unter der 400€ - Grenze bleibe.
bimei Geschrieben 26. März 2009 Geschrieben 26. März 2009 Moin, "Es handelt sich um keine haushaltsnahe Beschäftigung." Was hat dieser Satz zu bedeuten? obwohl Deine Infos, in welchem Kontext das steht dünn sind, heisst das erstmal nur, dass die Kosten nicht absetzbar sind. bimei
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden