api Geschrieben 31. März 2009 Teilen Geschrieben 31. März 2009 hallo, für die anmeldung zur abschlussprüfung muss die ordnungsgemäße ausbildung durch den betrieb bestätigt werden. bei der kammer münchen gilt hierfür ein maximale fehlquote von 15%. nun meine frage: hat die ihk irgend eine rechtliche möglichkeit, die anwesenheitsdaten des betriebes (ohne konkreten verdacht) prüfen zu lassen? danke für alle meinungsäusserungen. api Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 31. März 2009 Teilen Geschrieben 31. März 2009 Im Zweifel übers Berichtsheft Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 31. März 2009 Autor Teilen Geschrieben 31. März 2009 der gedanke ist sicherlich nicht falsch, allerdings geben wochenberichte keine auskunft über die anzahl der anwesenheittage eines auszubildenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 31. März 2009 Teilen Geschrieben 31. März 2009 Sagen wir's mal so: Wenn du deine Prüfung nicht total vergeigst, wird bei der IHK niemand die tatsächliche Anwesenheitszeit prüfen. Dein Betrieb kann hier seine Hand für dich ins Feuer legen. Problematischer dürften Fehltage in der Schule sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 1. April 2009 Autor Teilen Geschrieben 1. April 2009 ich schreibe (und vergeige damit auch) keine prüfung mehr. es geht mir um die frage, ob die ihk zugriff auf die betrieblichen anwesenheitstage erzwingen kann. vom den mitgliedern auf dem forum möchte ich wissen, ob und wie sie dieser frage in ihrer praxis schon einmal begegnet sind. danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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