Majestix87 Geschrieben 11. April 2009 Geschrieben 11. April 2009 Hallo, nachdem ich mir die Prüfung Sommer 2002 WiSo durchgegangen bin, sind mir einige Ungereimtheiten aufgefallen. Eventuell könnt ihr mir ja meine offenen Fragen beantworten: Zur Aufgabe 4: Dass man hier Antworten 1-3 ausschließen kann ist denke ich klar. Frage 5 ist richtig und auch nachvollziehbar. Aber warum ist hier "Ein Einzelarbeitsvertrag ohne Urlaubsregelung ist ungültig" falsch? Es muss doch normalerweise eine Urlaubsregelung getroffen werden oder wird dies in einem anderen Vertrag niedergelegt? Zur Aufgabe 7: Hier ist denke ich auch klar, dass 1-3 herausfallen und auch, dass Antwort 5 richtig ist, ist plausibel. Allerdings frage ich mich auch hier: Was ist an Antwort 4 falsch? In meinem IT-Handbuch steht zumindest, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Kündigung hat. Oder ist hier vielleicht auf das Wörtchen "Erst durch.." zu achten? Wie ist es eigentlich, wenn der Arbeitnehmer kündigt? Dann bedarf es doch keiner Zustimmung durch den Betriebsrat, oder? Was für eine Fangfrage... Zur Aufgabe 17: Zur Fahrgemeinschaft... Muss eine Fahrgemeinschaft zwingend beim AG angemeldet sein? Oder würde dies bei Nichtanmeldung nicht als Arbeitsunfall gelten? Wie sieht das für Pendler bei einem Zugunglück aus (auf dem Weg zur Arbeit)? Bei Abgang (Nachhauseweg) zählt dies nicht mehr als Arbeitsunfall, sondern nur bei Anreise,richtig? Zitieren
Abd Sabour Geschrieben 13. April 2009 Geschrieben 13. April 2009 (bearbeitet) Zur Aufgabe 4: Ich glaube hier wird bei 4. drauf angespielt, dass eigentlich ALLE Arbeitsverträge ohne Urlaubsregelung ungültig sind - nicht nur Einzelarbeitsverträge. Ist aber auch nur eine Vermutung... Zur Aufgabe 7: Hallo, Oder ist hier vielleicht auf das Wörtchen "Erst durch.." zu achten? Wie ist es eigentlich, wenn der Arbeitnehmer kündigt? Dann bedarf es doch keiner Zustimmung durch den Betriebsrat, oder? Was für eine Fangfrage... Ich befürchte genau das ist hier der Fall - die Regelung der Betriebsratszustimmung gilt natürlich nicht für einen Arbeitnehmer der selbst kündigt - dies ist in der möglichen Antwort aber nicht berücksichtigt, da hier nur allgemein von Kündigungen gesprochen wird - egal ob vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Zur Aufgabe 17: Richtig sind hier doch 2,3 und 8 oder? Soweit mir bekannt beginnt der Weg zur Arbeit mit dem Verlassen des eigenen Hauses(Haustür), schau dir mal folgenden Link an - der beantwortet deine Frage zur Fahrgemeinschaft (denke ich): Arbeitsweg - ArbeitsRatgeber Cheers, AbdSabour Bearbeitet 13. April 2009 von Abd Sabour Zitieren
Hermann85 Geschrieben 14. April 2009 Geschrieben 14. April 2009 Ergänzung zu aufgabe 7: Ich befürchte genau das ist hier der Fall - die Regelung der Betriebsratszustimmung gilt natürlich nicht für einen Arbeitnehmer der selbst kündigt - dies ist in der möglichen Antwort aber nicht berücksichtigt, da hier nur allgemein von Kündigungen gesprochen wird - egal ob vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Außerdem muss der Betriebsrat auch nur bei ordentlichen Kündigungen zustimmen. Das ist hier auch noch mal nachzulesen:Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis Zitieren
christophboehm Geschrieben 23. April 2009 Geschrieben 23. April 2009 Aufgabe 4: Grundsätzlich kannst du auch Arbeitsverträge ohne Urlaubsregelungen abschließen. Sollte im Einzelarbeitsvertrag, gilt natürlich der Tarifvertrag und wenn auch der nichts dazu sagt, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Also ganz klar falsch. Aufgabe 7: Der Betriebsrat selbst hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Kündigung. Das wäre ja noch besser, wenn der vorschreiben kann, dass der Mitarbeiter auf keinen Fall entlassen werden darf. Richtig ist, dass der Betriebsrat vor Kündigung informiert werden muss. Sollte dies nicht erfolgen, wird die Kündigung nichtig. Aufgabe 17 Fahrgemeinschaften sind immer durch die Unfallversicherung angemeldet. Du kannst ja auch spontan mal einige Kollegen mit Hause nehmen. Wenn du dann auf dem Umweg einen Unfall hast, ist das trotzdem von der Unfallversicherung gedeckt, weil der Umweg für eine Fahrgemeinschaft erlaubt ist. Zitieren
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