manni95 Geschrieben 16. April 2009 Teilen Geschrieben 16. April 2009 hi, hatten heute nach der schule ne kleine diskussion bzgl. prüfung bestehen mit 2x note 5 im abschlusszeugnis :mod: wie schaut das aus? alles zu spät oder keine einschränkungen? ausgleichen? edit: lehrer kann ich erst wieder nächste woche fragen:D grüßle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anima Geschrieben 16. April 2009 Teilen Geschrieben 16. April 2009 Welcher Beruf genau? Redest du von Abschlussprüfungszeugnis oder Berufschulzeugnis? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
manni95 Geschrieben 16. April 2009 Autor Teilen Geschrieben 16. April 2009 wir sind FISIs! es geht um das abschlusszeugins also wo alle noten der ausbildung zusammengerechnet sind! abschlussprüfung ist ja schriftliche prüfung + projekt/vortrag... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. April 2009 Teilen Geschrieben 16. April 2009 Spiel die Fälle mit Ulis Notenrechner durch: http://caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MrBurns Geschrieben 16. April 2009 Teilen Geschrieben 16. April 2009 Die Abschlussprüfung bestekt auf 2 Hauptteilen. Schriftlich + Projekt. Schriftlich = 3 Teile zwei mal ne 5 da ist vorbei. Allein schon, weil man 2 Noten nicht mit nur einer anderen Ausgleichen kann. Insgesamt muss man aber immernoch auf 50% der Punkte kommen. Wobei WISO nicht vo viel gewicht hat wie GA1 oder GA2. Projekt = 2 Teile Die Note ensteht unabhängig vom schriftlichen Teil. Am Ende wird aber alles miteinder verrechnet. Da gibts aber genaue %-Angaben auf der IHK Seite (zumindest auf der von Frankfurt a.M.) Ich weiss gar nicht ob die Schulnoten "egal" sind, solange man die Prüfung besteht. Aber selbt wenn das so wäre, würde ich das nicht unbedingt als "keine Einschränkung" bezeichnen, denn wirklich toll wird das bei der Bewerbung nicht aussehen. Aber wie gesagt, ich weiss es nicht, wir hatten niemanden mit diesem Problem in der Klasse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seraphina Geschrieben 17. April 2009 Teilen Geschrieben 17. April 2009 Soweit ich weiß, zählt das Berufschulzeugnis nicht für die IHK Abschlussprüfung bzw. ist nicht relevant für die Notenerrechnung. Je nachdem ob du übernommen wirst oder nicht, ist ein einigermaßen ordentliches Berufsschulzeugnis schon von Vorteil. :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 17. April 2009 Teilen Geschrieben 17. April 2009 So viel wie ich weiß kann man theoretisch mit 2 Fünfen im Berufsschulzeugnis trotzdem zur Abschlussprüfung zugelassen werden und dann natürlich auch seine Berufsausbildung bestehen. Es macht sich halt nur schlecht wenn man sich irgendwann einmal wo anders bewerben muss, die wollen nämlich meißt auch BEIDE (Berufsschulszeugnis und Abschlusszeugnis) Zeugnisse sehen. Ich hätte sogar die Möglichkeit gehabt nach der schriftlichen Prüfung die Berufsschule nicht mehr zu besuchen, denn ich war "nur" Berufsschulberechtigt, das hätte aber zur folge gehabt, dass ich kein Berufsschulzeugnis bekommen hätte. Also zusammengefasst Berufsschulzeugnis und Abschlusszeugnis sind 2 getrennte dinge. Gruß Hans-Jörg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
manni95 Geschrieben 17. April 2009 Autor Teilen Geschrieben 17. April 2009 achso ok darum ging es uns! das man die abschlussprüfung bestehen muss ist klar, es ging wie gesagt nur um das abschlusszeugnis der berufsschule. nicht um das der ihk mit den ergebnissen der prüfung. dangöö Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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