Arthuro Geschrieben 27. April 2009 Teilen Geschrieben 27. April 2009 Guten Tag, Hab mal eine Frage ich möchte gerne an einem Berufsschultag mich von der Firma Freistellen lassen und an diesem Tag im Urlaub fahren. Ist dies Rechtlich gesehen irgendwie möglich ? Gibt es da einen Gesetzestext von der IHK oder so ? Danke für Infos. Gruß Arthuro Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soldiar Geschrieben 27. April 2009 Teilen Geschrieben 27. April 2009 Hallo, benutz die Suche genau den gleichen Sachverhalt (damals glaube ich für ein "Festival") gibt es bereits mit massenweise Kommentaren. Vorraussetzungen eines FI sind es auch sich Wissen eigenständig zu erarbeiten, viel Spaß dabei. Mfg Christian, 20, K. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DeMue Geschrieben 27. April 2009 Teilen Geschrieben 27. April 2009 Hallo ihr zwei, also laut meinem Ausbilder ist eine Freistellung für Urlaub nicht möglich. Allerdings kann man für andere besondere Zwecke freigestellt werden, wenn Betrieb UND Berufsschule zustimmen. So kombiniere ich meinen Urlaub immer mit meinen Teilnahmen an Gedächtnis-/Schachmeisterschaften. Diesen Freistellungsgrund akzeptiert sowohl mein Ausbilder wie auch mein Klassenlehrer, aber für reinen Urlaub hab ich glaube ich keine Chance. ;-) Viele Grüße DeMue Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
casio24 Geschrieben 27. April 2009 Teilen Geschrieben 27. April 2009 Ich kenns auch nur so, wie DeMue es erklärt hat! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.